Die Grundschule ist der erste große Schritt deines Kindes ins Bildungssystem und legt den Grundstein für seine schulische Laufbahn. In diesem Artikel erhältst du einen Überblick darüber, was die Grundschulzeit in Nordrhein-Westfalen ausmacht und welche Fächer und Lerninhalte dein Kind erwarten. Du bekommst auch Links zu weiterführenden Artikeln, die dir bei speziellen Fragen weiterhelfen, wie zum Beispiel beim Übertritt oder Fragen zu einzelnen Klassenstufen. So bist du bestens informiert und kannst dein Kind in den ersten Schuljahren optimal unterstützen.
Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen geht von Klasse 1 bis 4. Sie legt die Grundlage für die schulische Laufbahn deines Kindes und ist darauf ausgelegt, elementare Fähigkeiten und grundlegendes Wissen zu vermitteln. Das Ziel der Grundschule ist es, deinem Kind eine solide Basis für das weitere Lernen zu schaffen und es auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten.
Die Schuleingangsphase in der Grundschule in NRW
3. Klasse der Grundschule in NRW
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Einschulung und Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt in NRW für Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Das bedeutet, dass dein Kind in diesem Jahr nach den Sommerferien in die Schule kommt. Eine vorzeitige Einschulung oder eine Zurückstellung deines Kindes ist in NRW möglich. Du musst hierzu allerdings immer einen Antrag bei der Schulleitung stellen. Um die Schulfähigkeit deines Kindes zu beurteilen, wird die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Die Klassen 1 und 2 bilden in NRW die Schuleingangsphase. Während der Schuleingangsphase kann dein Kind nicht sitzenbleiben. Es geht automatisch von Klasse 1 in Klasse 2 über. Dieser Übergang ist fließend und berücksichtigt auch Kinder, die sich etwas langsamer entwickeln. Braucht dein Kind mehr Zeit, um sich in der Grundschule zurecht zu finden, dann kann es auch noch ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase bleiben, ohne dass dies als Sitzenbleiben gewertet wird.
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Klassenlehrkraft
In der Grundschule hat dein Kind eine feste Klassenlehrkraft, die den Großteil der Fächer unterrichtet, vor allem die Kernfächer wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Gerade für Kinder im Grundschulalter ist diese stabile Bezugsperson wichtig, denn sie sorgt für ein Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit. In den meisten Fällen begleitet die Klassenlehrkraft dein Kind durch die ersten beiden Schuljahre, bevor es dann in der 3. Klasse eine neue Klassenleitung bekommt.
Die Lehrkraft kann den Unterricht flexibel gestalten und ist nicht an feste 45-Minuten-Einheiten gebunden. Damit soll deinem Kind in der Grundschule ein kindgerechtes Lernen ermöglicht werden.
Detaillierte Infos zu den Klassenstufen
Die Schuleingangsphase in NRW
3.Klasse der Grundschule in NRW
Wochenstunden
Die Fächer und die Stundenzahl in der Woche werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Grundschule erstellt dann aufgrund dieser Vorgabe den Stundenplan.
Beurteilung und Noten
Dein Kind wird bereits ab der 1.Klasse der Grundschule bewertet. Dies geschieht allerdings noch ohne Noten. Die Klassenlehrkraft beschreibt den Lernstand und die Lernentwicklung deines Kindes mit Worten. Dein Kind bekommt auch ein Zeugnis in der 1.Klasse. Das Zeugnis ist dann ein Berichtszeugnis, welches den Lernstand deines Kindes beschreibt und hat keine Ziffernnoten. Ab dem Ende von Klasse 2 kann die Grundschule in NRW ein Notenzeugnis vergeben. Dies ist dann die individuelle Entscheidung der Grundschule. Denn die Grundschulen haben die Freiheit bis einschließlich Klasse 3 Zeugnisse ohne Noten zu vergeben. In der 4.Klasse sind Notenzeugnisse dann verpflichtend.
Es werden alle Leistungen deines Kindes bewertet. Das sind die schriftlichen Arbeiten, die mündliche Leistung, Gruppenarbeiten, Portfolios, Lernplakate und Lerntagebücher etc. Die Klassenlehrkraft informiert dich in der Pflegschaftssitzung über die genauen Bewertungsmaßstäbe der Grundschule.
Nachhilfe zum Übertritt?
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Übertritt in die weiterführende Schule
Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bekommst du von der Grundschule eine Empfehlung, welche weiterführende Schule für dein Kind am besten passen könnte. Die Klassenlehrkraft gibt dir ihre Sicht und wie sie dein Kind sieht. Diese Einschätzung soll dir bei deiner Entscheidung helfen, die richtige Schulform für dein Kind auszuwählen. Die Empfehlung ist unverbindlich und dient nur als Orientierung. Du kannst also selbst entscheiden, an welcher weiterführenden Schule du dein Kind anmelden möchtest. Ob es dort aufgenommen wird, hängt von den freien Plätzen an der Schule ab.
Die Grundschulempfehlung in NRW
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Die Sekundarstufe I am Gymnasium in NRW
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Die Realschule in NRW
Ganztagsangebote
Der überwiegende Teil der Grundschulen in NRW sind offene Ganztagsschulen. Und die restlichen Grundschulen bieten eine gesicherte Betreuung deines Kindes bis mindestens 13 Uhr. Im Ganztag kann dein Kind die Hausaufgabenbetreuung oder Lernzeitbetreuung in Anspruch nehmen. Oder es besucht AGs oder Förderkurse. Durch dieses Angebot kannst du beruhigt arbeiten gehen und weißt dein Kind gut betreut.
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