Dieser Artikel beschreibt die Beschlüsse des Masterplans des Bildungsministeriums NRW. Die Umsetzung des Masterplans für die Grundschulen fand ab dem Schuljahr 2021/22 statt.
Schuleingangsphase in NRW
Die Schuleingangsphase in der Grundschule in NRW umfasst die 1. und 2. Klasse. Da Kinder sich im Grundschulalter in ihrer Reife und Entwicklung enorm unterscheiden, gibt es die Schuleingangsphase, um diesen Reifeunterschied ausgleichen zu können.
So kann ein Kind, das schon besonders weit entwickelt ist, die Schuleingangsphase in einem Jahr durchlaufen. Dagegen kann ein Kind, welches ein wenig mehr Zeit benötigt, die Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen.
Bislang war es so geregelt, dass erst während der 2. Klasse entschieden wurde, ob Dein Kind in die 3. Klasse versetzt wird oder ob es noch ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase bleibt. Mit der Umsetzung des Masterplans wird es bereits während der 1. Klasse möglich sein ein Kind zurückstellen zu lassen.
Bleibt ein Kind ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase, dann wird dieses Jahr nicht als Wiederholungsjahr gerechnet. Das heißt, das dritte Jahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Länger als drei Jahre kann Dein Kind jedoch nicht in der Schuleingangsphase bleiben.
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Jahrgangsübergreifendes Lernen
Eine Grundschule kann in NRW entscheiden, ob sie eine jahrgangsübergreifende oder jahrgangsgebundene Schuleingangsphase einrichtet.
Jahrgangsübergreifend bedeutet: die Klassen 1 und 2 werden gemeinsam unterrichtet. Jedes Kind bekommt Lernangebote entsprechend seines Wissensstandes. Die jüngeren Kinder orientieren sich an den Älteren und erzielen somit bessere Lernerfolge. Dadurch, dass die älteren Kinder die Jüngeren anleiten, festigt sich ihr Wissen. Mit dem Erklären einer Aufgabe muss das ältere Kind die Problematik wieder erfassen und in verständliche Worte fassen. Dies trägt ebenfalls zur Festigung des Wissensstandes bei. Allerdings muss das Lehrpersonal für ein jahrgangsübergreifendes Lernen ausgebildet sein. Ein höherer Personalschlüssel ist ebenfalls ein MUSS für jahrgangsübergreifendes Lernen.
Unter einer jahrgangsgebundenen Schuleingangsphase versteht man die ganz „normale“ Klassenstruktur wie man sie seit jeher kennt. Das heißt, Kinder der 1.Klasse werden gemeinsam unterrichtet und Kinder der 2.Klasse werden gemeinsam unterrichtet.
Fächer
Insgesamt hat Dein Kind in der 1.Klasse in der Grundschule in NRW entweder 21 oder 22 Wochenstunden Unterricht. In der 2. Klasse hat Dein Kind dann entweder 22 oder 23 Wochenstunden Unterricht.
14 Wochenstunden (ab Schuljahr 2021/22) hat Dein Kind in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Förderunterricht
Deutsch
Das Schreiben nach Gehör soll in Zukunft in NRW nicht mehr gelehrt werden. Bereits jetzt schon haben die Grundschulen in NRW eine Handreichung vom Bildungsministerium erhalten, in der es um Rechtschreibung und Grundwortschatz geht. Die Kinder sollen die zentralen Regeln der Rechtschreibung anhand eines Grundwortschatzes lernen. Dieser Grundwortschatz enthält 533 Wörter sowie auch Merkwörter.
Ab dem Schuljahr 2021/22 ist diese Handreichung verbindlich im Lehrplan verankert.
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Englisch
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird Englisch erst ab Klasse 3 gelehrt und nicht wie bislang ab der 1.Klasse. Das heißt, wenn Dein Kind im Schuljahr 2021/22 in die 1.Klasse der Grundschule kommt, dann hat es erst in der dritten Klasse Englischunterricht.
Diese Änderung wird damit begründet, dass die Kleinsten bei der Einschulung viel mehr Unterstützung bei den „Basics“ brauchen. Diese Unterstützung will man jetzt geben, indem die Unterrichtsstunden im Fach Englisch während der Schuleingangsphase eingespart werden. Dafür wird dann verstärkt in den Fächern Deutsch und Mathematik gefördert.
Damit Englisch nicht vernachlässigt wird, wird ab Klasse 3 die Anzahl der Stunden im Fach Englisch erhöht.
Religion
Religion hat Dein Kind 2 Stunden in der Woche. In den meisten Grundschulen ist das katholische-, evangelische- und muslimische Religion. Das Fach Ethik, wie es in vielen anderen Bundesländern angeboten wird, gibt es in NRW noch nicht. Falls Dein Kind also konfessionslos ist oder Ihr zu einer religiösen Minderheit gehört, dann kann Dein Kind an einer beaufsichtigten Freistunde teilnehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Dein Kind am angebotenen Religionsunterricht freiwillig teilnimmt.
Das Fach Sport wird mit 3 Stunden in der Woche unterrichtet. Da gerade die Kleinen noch nicht so lange stillsitzen können und viel Bewegung brauchen, ist dies sehr sinnvoll.
Die Fächer Kunst und Musik können entweder 3 oder 4 Stunden wöchentlich unterrichtet werden.
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Noten in der Schuleingangsphase in NRW
In der 1.Klasse in der Grundschule in NRW bekommt Dein Kind noch keine Noten. Trotzdem bekommt Dein Kind ein Zeugnis, in dem seine Leistungen bewertet werden.
In der 1.Klasse in der Grundschule in NRW brauchst Du Dir noch keine Gedanken über eine Versetzung Deines Kindes machen – die gibt es nämlich hier noch nicht. Es geht auf jeden Fall in die 2.Klasse über.
Nun kann es natürlich sein, dass Du merkst, dass Dein Kind mit der Schule noch überfordert ist. Ein Wechsel in die 2. Klasse wäre dann vielleicht zu viel für Dein Kind. Sollte dies der Fall sein, dann spricht Dich sicherlich auch die Klassenlehrkraft direkt an.
So könnt Ihr gemeinsam besprechen welcher Weg für Dein Kind der Beste ist.
Am Ende der 2.Klasse findet dann eine Versetzung die 3.Klasse statt. Meist werden zu diesem Zeitpunkt dann schon Noten im Jahreszeugnis vergeben.
Die Versetzung in die 3.Klasse erreicht Dein Kind mit mindestens der Note 4 in allen Fächern. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Dein Kind trotz schlechterer Noten versetzt wird, wenn aufgrund seiner Gesamtentwicklung erwartet wird, dass es in der 3.Klasse erfolgreich mitarbeiten kann.
§5 Ausbildungsordnung Grundschule NRW legt fest, dass die Lehrkraft kurze schriftliche Übungen durchführen darf, um die Leistungen Deines Kindes zu bewerten. Richtige Klassenarbeiten gibt es in den Klassen 1 und 2 in NRW noch nicht.
Zeugnis
Zum Schulhalbjahr gibt es in der 1. und 2.Klasse in der Grundschule in NRW kein Zeugnis.
Erst am Ende des Schuljahres bekommt Dein Kind in der 1.Klasse und 2.Klasse jeweils ein Jahreszeugnis. Dieses Jahreszeugnis enthält keine Noten sondern eine rein schriftliche Bewertung.
Das Zeugnis in der Schuleingangsphase in NRW enthält
- Aussagen über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern
- Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten
- Vermerk über den Verbleib in der Schuleingangsphase ODER Vermerk über die Versetzung in die 3.Klasse
- Noten im Jahresendzeugnis der 2.Klasse. Es werden Noten für die einzelnen Fächer vergeben. Im Fach Deutsch bekommt Dein Kind eine Gesamtnote und Einzelnoten in den Bereichen Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben. Die Schulkonferenz kann allerdings auch beschließen, dass noch keine Noten im Zeugnis der 2.Klasse vergeben werden. Ob Noten oder nicht im Zeugnis vermerkt werden, darüber wirst Du rechtzeitig von Deiner Grundschule informiert.
Empfehlungen zum Üben
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind in der Klasse 1 in der Grundschule in NRW am besten unterstützen kannst.
Zum einen ist es sehr wichtig regelmäßig lesen zu üben. Lesen ist eine wichtige Fähigkeit für Dein Kind, und regelmäßiges Üben ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass es gute Lese- und Schreibfähigkeiten entwickelt. Regelmäßiges Lesen hilft Erstklässlern, ihren Wortschatz zu erweitern, das Leseverständnis zu verbessern und den Lesefluss zu steigern.
Zum anderen kannst Du zusammen mit Deinem Kind kleine Aufgaben bearbeiten. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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