Einschulung, Schulalltag & Übergang – was Du als Mutter wissen solltest
Der erste Schultag ist etwas ganz Besonderes. Für Dein Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt – und für Dich oft auch.
Vielleicht freust Du Dich. Vielleicht bist Du unsicher.
Vielleicht fragst Du Dich, ob Dein Kind wirklich bereit ist.
All diese Gedanken sind ganz normal.
Die Grundschule ist viel mehr als ein Ort, an dem Dein Kind Lesen und Rechnen lernt.
Hier entwickelt es Selbstvertrauen, soziale Fähigkeiten und die Grundlage für seinen weiteren Weg.
Umso wichtiger ist es, dass Du gut informiert bist – und Entscheidungen bewusst treffen kannst.
Was ist die Grundschule überhaupt?
Die Grundschule ist die erste Schulstufe im deutschen Bildungssystem.
In den meisten Bundesländern umfasst sie die Klassen 1 bis 4. Ausnahmen sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg: hier geht die Grundschulzeit von Klasse 1 bis Klasse 6.
In dieser Zeit lernt Dein Kind die grundlegenden Fähigkeiten:
Doch genauso wichtig ist das, was oft nicht sofort sichtbar ist:
Die Grundschule legt damit nicht nur den Grundstein für Wissen, sondern auch für die persönliche Entwicklung Deines Kindes.
Schulpflicht in Deutschland: wann kommt mein Kind in die Grundschule?
Viele Eltern fragen sich: Wann kommt mein Kind in die Grundschule und was bedeutet die Schulpflicht in Deutschland genau?
In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Jedes Bundesland legt dafür einen sogenannten Stichtag fest.
Kinder, die bis zu diesem Datum ein bestimmtes Alter erreichen (meist 6 Jahre), werden eingeschult.
Doch in der Praxis ist diese Entscheidung oft nicht so eindeutig, wie sie zunächst wirkt.
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Zurückstellung – wann sie sinnvoll ist
Nicht jedes Kind ist mit 6 Jahren wirklich bereit für die Schule.
Und das ist völlig in Ordnung.
Wenn Du das Gefühl hast, Dein Kind braucht noch Zeit, kannst Du eine Zurückstellung beantragen.
Das kann sinnvoll sein, wenn Dein Kind:
- emotional noch unsicher wirkt
- sich schwer konzentrieren kann
- im sozialen Miteinander noch Unterstützung braucht
- körperlich oder entwicklungsbedingt noch Zeit benötigt
Die Entscheidung wird gemeinsam getroffen – mit Schule, Gesundheitsamt und oft auch dem Kindergarten.
Wichtig für Dich:
Es geht nicht darum, ob Dein Kind „schon genug kann“.
Sondern darum, ob es den Schulalltag gut bewältigen kann.
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Kann-Kind und vorzeitige Einschulung: Voraussetzungen und Entscheidungshilfe
Kinder, die den Stichtag knapp verpassen, können vorzeitig eingeschult werden.
Diese Kinder nennt man Kann-Kinder.
Es gibt auch Kinder, die bereits mit fünf Jahren sehr weit entwickelt sind. Sie gelten nicht als klassische Kann-Kinder, sondern können vorzeitig eingeschult werden. Vielleicht gehört Dein Kind dazu – und Du überlegst, ob dieser Schritt jetzt schon der richtige ist.
Das kann eine gute Entscheidung sein – aber nur, wenn Dein Kind wirklich bereit ist.
Woran Du das erkennen kannst:
- Dein Kind kann sich gut konzentrieren
- es geht stabil mit Frust um
- es ist sozial sicher im Umgang mit anderen Kindern
- es wirkt insgesamt selbstständig
Ein häufiger Irrtum:
Viele Eltern achten darauf, ob ihr Kind schon lesen oder rechnen kann.
Doch das ist nicht entscheidend.
Viel wichtiger ist die emotionale Stabilität.
Denn genau hier entstehen später oft Schwierigkeiten.
Grundschule nach Bundesland – Regelungen im Überblick
Die Regelungen rund um die Grundschule sind in Deutschland nicht einheitlich.
Jedes Bundesland legt eigene Vorgaben fest, zum Beispiel beim Einschulungsalter oder beim Übergang auf die weiterführende Schule.
Das kann schnell unübersichtlich werden.
Deshalb findest Du hier die wichtigsten Informationen zur Grundschule in Deinem Bundesland:
Die richtige Grundschule finden: Welche Schule passt wirklich zu Deinem Kind?
Viele Eltern denken, sie hätten keine Wahl bei der Grundschule. Doch ganz so ist es nicht.
Denn neben der staatlichen Grundschule gibt es auch die folgenden Schulformen über die Du nachdenken kannst:
- private Grundschulen
- alternative Konzepte (z. B. Montessori oder Waldorf)
Die wichtigste Frage ist nicht „Welche Schule ist die beste?“
Sondern: „Welche Schule passt zu meinem Kind?“
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Worauf Du bei der Wahl der Grundschule achten solltest
Achte zum Beispiel auf:
- Klassengröße
- Unterrichtskonzept
- Schulklima
- Betreuungsangebote
Ein persönlicher Eindruck ist oft entscheidend. Wenn möglich, besuche die Schule oder sprich mit anderen Eltern.
Anmeldung an der Grundschule – Ablauf und wichtige Termine
Die Anmeldung erfolgt meist etwa ein Jahr vor der Einschulung.
Dabei erwarten Dich in der Regel:
- eine Einladung zur Anmeldung
- die schulärztliche Untersuchung
- ein Kennenlerngespräch
Diese Termine können verunsichern – müssen sie aber nicht, denn es geht nicht darum, Dein Kind zu testen sondern darum, es besser kennenzulernen.
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Der Schulalltag in der Grundschule: das erwartet Dein Kind
Mit der Einschulung verändert sich der Alltag Deines Kindes deutlich.
Typisch sind:
- feste Unterrichtszeiten
- ein Stundenplan
- Hausaufgaben
- neue soziale Situationen
Viele Schulen bieten zusätzlich:
- Ganztagsbetreuung
- Arbeitsgemeinschaften
- Förderangebote
Gerade am Anfang kann das für Dein Kind anstrengend sein. Deshalb ist es wichtig, dass zu Hause genug Raum für Ruhe und Erholung bleibt.
Fächer und Lerninhalte in der Grundschule im Überblick
In der Grundschule sollen den Schülern die sogenannten Basiskompetenzen vermittelt werden. Das heißt die Fähigkeiten, die schon in der vorschulischen Zeit im Kindergarten oder der Kita erlernt wurden, sollen jetzt ausgebaut werden. Hierdurch soll eine grundlegende Bildung erreicht werden, um die Schüler/innen für den weiteren schulischen Weg vorzubereiten.
Welche Fächer gibt es in der Grundschule?
Die folgenden Fächer werden in der Grundschule unterrichtet:
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Kunst / Werken
- Musik
- Sport
- Religion/Ethik
- Fremdsprachenunterricht (oft schon ab Klasse 1, teilweise erst ab Klasse 3)
Weiterhin sollen die folgenden Lernbereiche in einer Grundschule abgedeckt werden:
- Spracherziehung – sprachliche Entwicklung soll gefördert werden
- Mathematische Erziehung – Auseinandersetzung mit mathematischen Anforderungen, logischem Denken und Problemlösen soll angeregt werden
- Medienerziehung – der kritische Umgang mit Medien soll den Kindern beigebracht werden
- Ästhetische Erziehung – kreative Aktivitäten und sinnliche Erfahrungen werden in den Lehrplan eingebunden
- Umgang mit Technik
- Bewegungserziehung
- Fremdsprachenbegegnung
- Umwelt und Gesundheit
- Heimatverbundenheit und Weltoffenheit
Die Lerninhalte für die Grundschule werden in den Lehrplänen, Bildungsplänen und Rahmenplänen der jeweiligen Bundesländer festgeschrieben.
Die Zuständigkeit für die Entwicklung der Lehrpläne liegt bei den Kultusministerien der einzelnen Bundesländer. Den Bildungsstandard setzt wiederum die Kultusministerkonferenz fest. Das bedeutet die Kultusministerien müssen die Lehrpläne so entwickeln, dass die Bildungsstandards erreicht werden.
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Leistungsbeurteilung und Versetzung in der Grundschule
Noten in der Grundschule: Ab wann sie vergeben werden
In den Klassen 1 und 2 wird hauptsächlich eine allgemeine Beurteilung der Schüler/innen durch die Lehrkräfte vorgenommen. Das bedeutet, am Ende des Schuljahres enthält das Zeugnis einen schriftlichen Bericht über den Leistungsstand des Schülers und noch keine Noten. Manche Bundesländer beginnen aber auch schon in Klasse 2 mit den schriftlichen Klassenarbeiten und der Notenvergabe.
In den Klassen 3 und 4 werden Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden, um die Beurteilung der Schüler vorzunehmen. Das Zeugnis am Schuljahresende enthält dann Noten.
Nicht nur die Fachnoten können beurteilt werden. In mehr als der Hälfte der Bundesländer werden Sozialverhalten und Lernverhalten benotet.
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Versetzung: Wann Kinder eine Klasse wiederholen müssen
Von Klasse 1 zu Klasse 2 erfolgt die Versetzung automatisch. D.h. auch schlechter beurteilte Kinder werden nicht zurückgestellt bzw. müssen die Klasse 1 wiederholen.
Ab der Klasse 2 gilt dann die Versetzungsreglung entsprechend der Bewertung bzw. Schulnoten.
Wird ein Schüler/eine Schülerin nicht versetzt, dann muss er/sie die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen.
In Bremen gibt es keine Zurückstellung wegen schlechter Leistungen während der Grundschulzeit.
Übertritt nach der Grundschule – Welche weiterführende Schule ist die richtige?
Am Ende der Grundschule steht die nächste große Entscheidung: Welche weiterführende Schule ist die richtige für mein Kind? In vielen Bundesländern hast Du als Mutter Einfluss auf die Entscheidung.
Die Grundschulen geben eine Empfehlung für die weiterführende Schule für Dein Kind aus. Nach dieser Empfehlung kannst Du Dich richten – musst es aber nicht (außer in Bayern).
Grundschulempfehlung: Wie sie zustande kommt
Die Empfehlung der Grundschule basiert auf:
- den Leistungen
- dem Arbeitsverhalten
- der Lernentwicklung Deines Kindes
Warum Noten allein nicht ausreichen
Viele Eltern schauen vor allem auf die Noten. Doch wichtiger sind andere Fragen:
- Wie lernt Dein Kind?
- Wie belastbar ist es?
- Was gibt ihm Sicherheit?
Ein Kind kann gute Noten haben und trotzdem überfordert sein.
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Die häufigsten Fehler beim Übergang
Diese Fehler passieren sehr häufig:
- Entscheidung nur nach Noten
- Orientierung am Umfeld („Alle gehen aufs Gymnasium“)
- eigene Unsicherheit übertragen
- Alternativen nicht prüfen
Was wirklich zählt ist die Passung Deines Kindes zur Schule. Die wichtigste Frage ist nicht:
„Welche Schule ist die beste?“ sondern: „Welche Schule passt zu meinem Kind?“
Wie Du eine gute Entscheidung triffst
Eine gute Entscheidung entsteht Schritt für Schritt.
Hilfreich sind:
- Gespräche mit Lehrern
- Schulbesuche
- ehrliche Beobachtung Deines Kindes
Und ganz wichtig: Vertrau Dir selbst. Du kennst Dein Kind am besten.
Unterschiede zwischen den Bundesländern beim Übertritt
In den meisten Bundesländern können die Eltern bestimmen auf welche Schule ihr Kind nach dem Übertritt geht. Ausnahme bilden Bayern, Sachsen und Thüringen. Am strengsten ist immer noch Bayern, wo die Eltern keine Mitbestimmung beim Übertritt haben. Hier geht es nach dem Notendurchschnitt der Schülerin/des Schülers, der bestimmt auf welche Schule nach dem Übertritt gewechselt werden darf. In Sachsen und Thüringen ist der Übertritt ebenfalls strenger geregelt als im restlichen Deutschland. Immerhin haben Eltern hier ein wenig mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung.

























