
Schulpflicht
Mit der Schulpflicht beginnt für alle Kinder die Grundschulzeit. Sie geht von Klasse 1 bis Klasse 4. Ausnahmen sind die Bundesländer Berlin und Brandenburg: hier geht die Grundschulzeit von Klasse 1 bis Klasse 6.
Die Grundschulzeit
In der Grundschule sollen den Schülern die sogenannten Basiskompetenzen vermittelt werden. Das heißt die Fähigkeiten, die schon in der vorschulischen Zeit (z.B. im Kindergarten, der Kita etc.) erlernt wurden, sollen jetzt ausgebaut werden. Hierdurch soll eine grundlegende Bildung erreicht werden, um die Schüler für den weiteren Lebensweg (auch den weiteren schulischen Weg) vorzubereiten.
Mehr Grundschul-Themen zu Deinem Bundesland
Informationen zu den jeweiligen Klassenstufen
Die Fächer in der Grundschule
Die folgenden Fächer werden in der Grundschule unterrichtet:
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Kunst
- Musik
- Sport
- Religion/Ethik
- Fremdsprachenunterricht (oft schon ab Klasse 1, teilweise erst ab Klasse 3)
Weiterhin sollen die folgenden Lernbereiche in einer Grundschule abgedeckt werden:
- (Spracherziehung – sprachliche Entwicklung soll gefördert werden)
- (Mathematische Erziehung – Auseinandersetzung mit mathematischen Anforderungen, logischem Denken und Problemlösen soll angeregt werden)
- Medienerziehung – der kritische Umgang mit Medien soll den Kindern beigebracht werden
- Ästhetische Erziehung – kreative Aktivitäten und sinnliche Erfahrungen werden in den Lehrplan eingebunden
- Umgang mit Technik
- (Bewegungserziehung)
- Fremdsprachenbegegnung
- Umwelt und Gesundheit
- Heimatverbundenheit und Weltoffenheit
Die Lerninhalte für die Grundschule werden in den Lehrplänen, Bildungsplänen und Rahmenplänen festgeschrieben.
Die Zuständigkeit (der Verantwortungsbereich) für die Entwicklung der Lehrpläne liegt bei den Kultusministerien der einzelnen Bundesländer. Den Bildungsstandard setzt wiederum die Kultusministerkonferenz fest.
D.h. die Kultusministerien müssen die Lehrpläne so entwickeln, dass die Bildungsstandards erreicht werden.
Allgemeine Themen zur Grundschule
Leistungsbeurteilung:
In den Klassen 1 und 2 wird hauptsächlich eine Beurteilung der Schüler durch die Lehrer vorgenommen. Das bedeutet, am Ende des Schuljahres enthält das Zeugnis einen schriftlichen Bericht über den Leistungsstand des Schülers und noch keine Noten. Manche Bundesländer beginnen aber auch schon in Klasse 2 mit den schriftlichen Klassenarbeiten und der Notenvergabe.
In den Klassen 3 und 4 werden Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden um die Beurteilung der Schüler vorzunehmen. Das Zeugnis am Schuljahresende enthält dann Noten.
Nicht nur die Fachnoten können beurteilt werden. In mehr als der Hälfte der Bundesländer werden Sozialverhalten und Lernverhalten benotet.
Versetzung:
Von Klasse 1 zu Klasse 2 erfolgt die Versetzung automatisch. D.h. auch schlechter beurteilte Kinder werden nicht zurückgestellt bzw. müssen die Klasse 1 wiederholen.
Ab der Klasse 2 gilt dann die Versetzungsreglung entsprechend der Bewertung bzw. Schulnoten.
Wird ein Schüler/eine Schülerin nicht versetzt, dann muss er/sie die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen.
In Bremen gibt es keine Zurückstellung wegen schlechter Leistungen während der Grundschulzeit.
Übertritt
In den meisten Bundesländern können die Eltern bestimmen auf welche Schule ihr Kind nach dem Übertritt geht. Ausnahme bilden Bayern, Sachsen und Thüringen. Hier geht es weiterhin nach dem Notendurchschnitt der Schülerin/des Schülers, der bestimmt auf welche Schule nach dem Übertritt gewechselt werden darf.
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