Ein Lernentwicklungsgespräch soll Eltern und Kindern zeigen, wo das Kind beim Lernen steht, was bereits gut gelingt und woran es als Nächstes arbeiten kann. Anders als beim klassischen Elternsprechtag sitzt das Kind in der Regel mit am Tisch und wird aktiv in das Gespräch einbezogen.
Gerade in der Grundschule begegnen Eltern dabei ganz unterschiedlichen Modellen. Manchmal findet das Lernentwicklungsgespräch zusätzlich zum Zeugnis statt, manchmal kann es ein Zeugnis oder eine Halbjahresinformation ersetzen. Hinzu kommen unterschiedliche Bezeichnungen wie Lerngespräch, Entwicklungsgespräch, Feedbackgespräch oder Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch.
Wichtig ist deshalb: Für Lernentwicklungsgespräche gibt es in Deutschland keine einheitliche bundesweite Regelung. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland, Schulart und teilweise auch nach Schule. Eltern sollten deshalb zusätzlich die Informationen ihrer Schule beachten.
Was ist ein Lernentwicklungsgespräch?
Ein Lernentwicklungsgespräch – häufig kurz LEG genannt – ist ein strukturiertes Gespräch über die schulische Entwicklung eines Kindes. Typischerweise nehmen das Kind, eine Lehrkraft und mindestens ein Elternteil beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person teil.
Im Mittelpunkt steht nicht allein die Frage, welche Note ein Kind in Mathematik oder Deutsch hat. Besprochen werden vielmehr der aktuelle Lernstand, Lernfortschritte, Stärken, Schwierigkeiten, Arbeitsverhalten, teilweise das Sozialverhalten sowie mögliche nächste Lernziele.
Ein wesentlicher Unterschied zu vielen klassischen Elterngesprächen besteht darin, dass möglichst MIT Deinem Kind und nicht nur ÜBER Dein Kind gesprochen wird.
Auch die Forschung beschreibt Lernentwicklungsgespräche als Gespräche zwischen Lehrkraft und Kind im Beisein mindestens eines Elternteils, in denen Lernstand, Lernprozess und weitere Lernentwicklung thematisiert werden. Häufig gehören die Selbsteinschätzung des Kindes und die Vereinbarung konkreter Ziele dazu.
Was ist das Ziel eines Lernentwicklungsgesprächs?
Ein gutes Lernentwicklungsgespräch soll Deinem Kind verständlich machen, was es bereits kann und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Das Gespräch kann beispielsweise zeigen, dass Dein Kind mathematische Aufgaben sicher löst, sich aber beim Erklären seiner Lösungswege noch schwertut. Oder dass es sehr gute Ideen für Geschichten hat, seine Texte jedoch sorgfältiger überarbeiten sollte.
Damit geht die Rückmeldung weiter als eine einzelne Note.
Die Frage lautet also möglichst nicht nur:
„Wie gut bist du?“
Sondern vielmehr:
„Was kannst du bereits – und was hilft dir dabei, den nächsten Schritt zu schaffen?“
Gerade darin liegt eine Stärke des Lernentwicklungsgesprächs: Lernfortschritte können konkreter besprochen werden als mit einer einzelnen Ziffernnote.
Wie läuft ein Lernentwicklungsgespräch ab?
Der genaue Ablauf ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Einen bundesweit vorgeschriebenen Gesprächsbogen gibt es nicht.
Häufig beginnt die Vorbereitung einige Tage oder Wochen vorher. Dein Kind erhält beispielsweise einen Selbsteinschätzungsbogen und überlegt, was ihm leichtfällt, wo Schwierigkeiten bestehen und woran es arbeiten möchte. Die Lehrkraft nimmt ebenfalls eine Einschätzung vor.
Im eigentlichen Gespräch werden diese Wahrnehmungen miteinander verglichen. Dabei muss es keineswegs problematisch sein, wenn Dein Kind und die Lehrkraft dieselbe Situation unterschiedlich beurteilen. Gerade solche Unterschiede können ein guter Ausgangspunkt für ein Gespräch sein.
Anschließend wird häufig überlegt, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Daraus können ein oder mehrere konkrete Lernziele entstehen.
Typische Lernziele könnten zum Beispiel sein:
„Ich kontrolliere meine Rechenaufgaben am Ende noch einmal.“
„Wenn ich eine Antwort weiß, möchte ich mich im Unterricht öfter melden.“
„Ich lese jeden Tag zehn Minuten.“
„Ich achte darauf, meine Arbeitsmaterialien vollständig einzupacken.“
Entscheidend ist weniger die Formulierung auf einem bestimmten Formular als die Frage, ob Dein Kind versteht, was es erreichen möchte und wie es dabei unterstützt werden kann.
Welche Themen werden im Lernentwicklungsgespräch besprochen?
Je nach Alter des Kindes und Konzept der Schule können fachliche und überfachliche Bereiche eine Rolle spielen.
Besprochen werden können zum Beispiel Leistungen und Fortschritte in Deutsch, Mathematik und anderen Fächern, Konzentration und Arbeitstempo, Selbstständigkeit, Hausaufgaben und Arbeitsorganisation, mündliche Mitarbeit, Umgang mit Fehlern, Motivation, Verhalten in der Klassengemeinschaft und individuelle Stärken.
Dabei sollte ein Lernentwicklungsgespräch nicht zu einer langen Aufzählung dessen werden, was noch nicht funktioniert.
Hilfreicher ist eine ausgewogene Betrachtung: Was gelingt bereits? Wo liegt der nächste Entwicklungsschritt? Welche konkrete Unterstützung ist dafür sinnvoll?
Welche Rolle hat das Kind im Lernentwicklungsgespräch?
Dein Kind sollte nicht nur dabei sitzen, während sich Du und die Lehrkraft über seinen Kopf hinweg unterhalten.
Ein wichtiges Ziel von Lernentwicklungsgesprächen besteht darin, Schülerinnen und Schüler zunehmend in die Reflexion ihres eigenen Lernens einzubeziehen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Erstklässler seine Leistungen genauso differenziert einschätzen können muss wie eine Schülerin der achten Klasse.
Gerade jüngere Kinder brauchen konkrete und verständliche Fragen. Statt „Wie beurteilst du deine mathematische Kompetenz?“ eignet sich beispielsweise:
„Was fällt dir beim Rechnen schon leicht?“
oder:
„Bei welchen Aufgaben brauchst du manchmal noch Hilfe?“
Selbsteinschätzung ist selbst eine Fähigkeit, die Kinder erst entwickeln müssen.
Welche Rolle haben Eltern?
Auch die Rolle der Eltern unterscheidet sich je nach Gesprächskonzept.
Die pauschale Aussage, Eltern müssten sich bei einem Lernentwicklungsgespräch grundsätzlich „im Hintergrund halten“, ist deshalb nicht richtig.
Dein Kind soll zwar im Mittelpunkt stehen. Du als Mutter kannst aber wichtige Beobachtungen beitragen, Fragen stellen und gemeinsam mit der Lehrkraft überlegen, welche Unterstützung zu Hause sinnvoll und realistisch ist.
In Hamburg beispielsweise beschreibt die Schulbehörde das Lernentwicklungsgespräch ausdrücklich als gemeinsames Gespräch zwischen Kind, Eltern und Klassenlehrkraft, bei dem Vereinbarungen zu den nächsten Lernschritten und Lernzielen getroffen werden.
Du musst dabei nicht jede Einschätzung der Lehrkraft sofort teilen. Unterschiedliche Wahrnehmungen dürfen angesprochen werden.
Hilfreich ist jedoch, das Gespräch nicht vor Deinem Kind zu einer Auseinandersetzung zwischen Erwachsenen werden zu lassen. Besteht größerer Gesprächsbedarf, kann ein zusätzlicher Termin ohne Kind sinnvoller sein.
Wie können Eltern ihr Kind auf das Lernentwicklungsgespräch vorbereiten?
Eine besondere schulische Vorbereitung oder intensives Üben ist normalerweise nicht notwendig. Es handelt sich schließlich nicht um eine Prüfung.
Hilfreicher ist ein ruhiges Gespräch mit Deinem Kind einige Tage vorher.
Ihr könnt gemeinsam überlegen:
- Was macht dir in der Schule besonders viel Spaß? Was kannst du inzwischen besser als am Anfang des Schuljahres? Worauf bist du stolz? Was fällt dir noch schwer? Gibt es etwas, bei dem du dir mehr Hilfe wünschst? Wie kommst du mit den anderen Kindern zurecht? Was möchtest du in den nächsten Wochen lernen oder verbessern?
Dabei solltest Du Deinem Kind möglichst nicht vorgeben, welche Antwort „richtig“ ist.
Das Gespräch ist besonders wertvoll, wenn Dein Kind seine eigene Sicht darstellen darf.

Welche Fragen können Eltern im Lernentwicklungsgespräch stellen?
Eltern können ein Lernentwicklungsgespräch nutzen, um die Einschätzung der Schule genauer zu verstehen.
Wenn eine Aussage sehr allgemein bleibt – etwa „Ihr Kind muss selbstständiger werden“ –, lohnt es sich nachzufragen, wie sich das konkret im Schulalltag zeigt.
Hilfreiche Fragen sind beispielsweise:
„In welchen Situationen beobachten Sie das besonders?“
„Was gelingt meinem Kind bereits gut?“
„Wo sehen Sie momentan den wichtigsten nächsten Lernschritt?“
„Braucht mein Kind zusätzliche Unterstützung oder liegt seine Entwicklung im erwartbaren Bereich?“
„Was kann die Schule beitragen?“
„Was können wir zu Hause sinnvoll unterstützen – und was sollten wir lieber der Schule überlassen?“
Damit lassen sich aus allgemeinen Bewertungen konkrete und nachvollziehbare Informationen machen.
Was sind Zielvereinbarungen?
Am Ende eines Lernentwicklungsgesprächs werden häufig Lernziele oder Vereinbarungen festgehalten.
Solche Ziele sind besonders hilfreich, wenn sie für Dein Kind verständlich und erreichbar sind.
„Du musst dich mehr anstrengen“ ist beispielsweise kaum ein brauchbares Lernziel. Dein Kind weiß dadurch nicht, was es konkret verändern soll.
„Ich lese meine Aufgabenstellung zweimal, bevor ich mit der Rechnung beginne“ ist dagegen beobachtbar und verständlich.
Genauso wichtig ist die Frage:
Wie soll das Kind dieses Ziel erreichen?
Ein Lernziel sollte deshalb möglichst mit einer konkreten Strategie verbunden werden.
Ob Zielvereinbarungen schriftlich dokumentiert und unterschrieben werden, hängt vom jeweiligen Konzept und den landesrechtlichen Vorgaben ab.
Eine Unterschrift unter einem Gesprächsprotokoll ist dabei nicht automatisch mit einem privatrechtlichen Vertrag gleichzusetzen. Entscheidend ist, welche rechtliche beziehungsweise schulische Funktion das betreffende Dokument nach den Vorgaben des Bundeslandes hat.
Eltern sollten deshalb nicht aus der bloßen Bezeichnung „Zielvereinbarung“ ableiten, dass ihr Kind damit einen Vertrag im üblichen rechtlichen Sinne abschließt.
Wenn unklar ist, was mit einer Unterschrift bestätigt wird, können Eltern die Lehrkraft oder Schulleitung um eine Erklärung bitten.
Ersetzt das Lernentwicklungsgespräch das Halbjahreszeugnis?
Manchmal – aber keineswegs überall.
Genau an diesem Punkt unterscheiden sich die Bundesländer erheblich.
In Bayern können dokumentierte Lernentwicklungsgespräche beispielsweise in bestimmten Grundschuljahrgängen Zeugnisse ersetzen. In Hamburg finden Lernentwicklungsgespräche dagegen mindestens einmal jährlich statt und sind Teil der regelmäßigen Information über die Lernentwicklung. Rheinland-Pfalz wiederum kennt verbindliche Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche in bestimmten Grundschulklassen.
Deshalb ist die Aussage „Lernentwicklungsgespräche ersetzen das Zwischenzeugnis“ ohne Angabe des Bundeslandes nicht richtig.
Lernentwicklungsgespräche in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Lernentwicklungsgespräche sind in der Leistungsbeurteilungsverordnung als Instrument vorgesehen, mit dem Kinder und Eltern regelmäßig über die nächsten Lernschritte informiert werden. Auch der Landesbildungsserver stellt Materialien für Lernentwicklungsgespräche bereit. § 1, § 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 2 LeistungsbeurteilungsVO GS
Bayern
In der Grundschule können dokumentierte Lernentwicklungsgespräche in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 als Alternative zum Zwischenzeugnis genutzt werden. In Jahrgangsstufe 1 und/oder 3 kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch das Jahreszeugnis durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden. Die 4. Klasse unterliegt wegen des Übertritts besonderen Regelungen. §15 Abs. 7 Grundschulordnung (GrSO)
Berlin
Seit dem Schuljahr 2023/24 sind sogenannte lernprozessbegleitende Gespräche in der Grundschulverordnung verankert. Grundsätzlich wird mindestens einmal pro Schulhalbjahr zu einem Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten eingeladen; für bestimmte Situationen gelten Ausnahmen. § 3 Abs. 8 Grundschulverordnung (GsVO); für einen möglichen Zeugnisersatz zusätzlich § 19 Abs. 3 GsVO
Brandenburg
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 werden zum Halbjahr Informationen zur Lernentwicklung gegeben. Nach der aktuell veröffentlichten Grundschulverordnung erhalten Eltern einen Lernentwicklungsbogen und es wird ein individuelles Gespräch angeboten; bei entsprechendem Anlass beziehungsweise auf Wunsch ist dieses zu führen. § 11 Abs. 3 Grundschulverordnung (GV); ergänzend Nr. 23 VV-GV
Bremen
Die Grundschulen arbeiten mit kompetenzorientierten Leistungsrückmeldungen. Regelmäßige Lerngespräche zwischen Kind, Eltern und Lehrkraft gehören zu diesem Konzept; am Schuljahresende erhalten Kinder einen Lernentwicklungsbericht. § 18 Abs. 1 und 3 Zeugnisverordnung
Hamburg
Mindestens einmal pro Schuljahr findet ein Lernentwicklungsgespräch statt. Beteiligt sind Kind, Eltern und Klassenlehrkraft; es werden unter anderem nächste Lernschritte und Lernziele vereinbart und dokumentiert. Die Teilnahme ist nach den Elterninformationen der Schulbehörde verpflichtend. § 44 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und § 7 APO-GrundStGy
Hessen
Das Land betont den regelmäßigen Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften über Lernfortschritte. Lernentwicklungsgespräche werden als mögliches Instrument beschrieben; daraus lässt sich jedoch kein für alle hessischen Grundschulen einheitliches Zeugnisersatz-Modell ableiten. § 72 Abs. 1 und 3 Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Niedersachsen
Die individuelle Lernentwicklung wird dokumentiert und bildet eine Grundlage für Gespräche mit Eltern. Im 4. Schuljahr muss die Grundschule mindestens zwei Beratungsgespräche zum Übergang anbieten, in die auch das Kind einzubeziehen ist. Das entspricht jedoch nicht automatisch dem LEG-Modell anderer Bundesländer. § 6 Abs. 5 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG); ergänzend Nr. 6.2 Grundschularbeit-Runderlass
Nordrhein-Westfalen
Die Ausbildungsordnung für Grundschulen regelt Zeugnisse und Leistungsbewertung; insbesondere erhalten Kinder der Schuleingangsphase Zeugnisse am Ende des Schuljahres und in Klasse 3 und 4 auch Halbjahreszeugnisse. Ein allgemeines landesweites Modell, bei dem ein Lernentwicklungsgespräch diese Zeugnisse grundsätzlich ersetzt, ergibt sich daraus nicht. § 44 Abs. 1 und 2 Schulgesetz NRW (SchulG)
Rheinland-Pfalz
Hier heißt das entsprechende Instrument Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch. Zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 ist es verbindlich. In Klasse 2 ersetzt das Gespräch das Halbjahreszeugnis; in Klasse 3 und 4 ergänzt es das Notenzeugnis. § 39 Abs. 3 und 4 Grundschulordnung
Saarland
In der flexiblen Schuleingangsphase werden Eltern unter anderem in Entwicklungsgesprächen über die Leistungen ihres Kindes informiert. Die konkrete Ausgestaltung sollte bei der jeweiligen Grundschule erfragt werden. § 3 Abs. 2 bis 5 Zeugnis- und Versetzungsordnung – Grundschule (ZVO-GS)
Sachsen
Die Grundschulordnung sieht verschiedene dokumentierte Beratungsgespräche vor, etwa zum Entwicklungsstand und später zur weiteren Schullaufbahn. Dabei können auch Bildungsvereinbarungen geschlossen werden. Das Modell entspricht deshalb nicht vollständig dem Zeugnisersatz-LEG, wie es beispielsweise aus Bayern bekannt ist. § 6 Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 Schulordnung Grundschulen (SOGS)
Sachsen-Anhalt
Grundschulen können in der Schuleingangsphase standardisierte Dokumentationen von Lernentwicklungsgesprächen alternativ zu Halbjahreszeugnissen nutzen. Die Einführung wurde landesweit als freiwillige Möglichkeit eröffnet und setzt entsprechende schulische Entscheidungen voraus. Runderlass „Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen“, Nr. 6.3 und 6.6; ergänzend Nr. 2.2 des Leistungsbewertungs-Runderlasses
Thüringen
Lernentwicklungsgespräche sind im Land seit Jahren als Instrument der schulischen Rückmeldung etabliert. Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu eine Broschüre „Gespräche zur Lernentwicklung“ bereit; der entsprechende Eintrag im Transparenzportal wurde im März 2026 aktualisiert. § 59a Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
Für Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollte die konkrete aktuelle Ausgestaltung direkt anhand der Vorgaben des Landes und der jeweiligen Schule geprüft werden. Auch bei allen anderen Bundesländern kann sich die schulische Umsetzung unterscheiden.
Sind Lernentwicklungsgespräche sinnvoll?
Lernentwicklungsgespräche können Vorteile haben, wenn sie gut durchgeführt werden.
Das Kind erhält nicht nur eine Bewertung, sondern erfährt, warum etwas bereits gut funktioniert, wo Schwierigkeiten liegen und was es als Nächstes tun kann. Außerdem bekommt es Gelegenheit, die eigene Sicht einzubringen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Lernentwicklungsgespräch automatisch lernförderlich ist.
Eine Untersuchung mit 392 Kindern der zweiten Klasse zeigte, dass die Kinder die Gespräche überwiegend positiv einschätzten. Zugleich gab es deutliche Unterschiede in der Qualität. Die Forschenden fanden Zusammenhänge zwischen der Gestaltung der Gespräche und motivationalen Aspekten wie Anstrengungsbereitschaft und schulischem Selbstkonzept. Sie weisen aber auch darauf hin, dass es zur Wirkung von Lernentwicklungsgesprächen bislang nur begrenzte empirische Befunde gibt.
Entscheidend scheint deshalb weniger die Bezeichnung „Lernentwicklungsgespräch“ zu sein als die Qualität der Rückmeldung.
Besonders hilfreich sind Gespräche, in denen das Kind ernst genommen wird, Stärken ebenso vorkommen wie Schwierigkeiten, konkrete statt allgemeine Rückmeldungen gegeben werden und erreichbare nächste Schritte vereinbart werden.
Was tun, wenn das Lernentwicklungsgespräch Eltern oder Kind verunsichert?
Nicht jedes Gespräch wird als hilfreich erlebt.
Manchmal versteht ein Kind eine Rückmeldung anders als die Lehrkraft sie gemeint hat. Manchmal überraschen Eltern bestimmte Aussagen. Und manchmal werden Schwierigkeiten angesprochen, von denen die Familie vorher nichts wusste.
In diesem Fall sollte zunächst geklärt werden, was genau gemeint ist.
Bitte beispielsweise um konkrete Beobachtungen oder Beispiele aus dem Unterricht. Frage auch danach, ob die geschilderte Schwierigkeit bereits Auswirkungen auf die Leistungen hat und welche Unterstützung die Schule empfiehlt.
Größere Konflikte sollten nach Möglichkeit nicht während des eigentlichen Lernentwicklungsgesprächs vor Deinem Kind ausgetragen werden. Dafür ist ein zusätzlicher Termin mit der Lehrkraft oder gegebenenfalls der Schulleitung meist besser geeignet.
Lernentwicklungsgespräch und Elternsprechtag – was ist der Unterschied?
Die Grenzen sind in der Praxis nicht immer eindeutig.
Beim klassischen Elternsprechtag sprechen häufig hauptsächlich Eltern und Lehrkraft miteinander. Das Lernentwicklungsgespräch ist dagegen stärker auf die aktive Beteiligung des Kindes ausgerichtet und folgt oft einer vorher festgelegten Struktur.
Es beschäftigt sich außerdem nicht nur mit vergangenen Leistungen, sondern richtet den Blick ausdrücklich auf die weitere Entwicklung.
Trotzdem können sich beide Gesprächsformen überschneiden. Die konkrete Gestaltung entscheidet die Schule im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.
Häufige Fragen zum Lernentwicklungsgespräch
Wie lange dauert ein Lernentwicklungsgespräch?
Das ist nicht bundesweit festgelegt. Häufig planen Schulen ungefähr 15 bis 30 Minuten für ein Lernentwicklungsgespräch ein. Je nach Schule, Klassenstufe und Gesprächskonzept kann die Dauer jedoch abweichen.
Muss mein Kind beim Lernentwicklungsgespräch dabei sein?
Bei klassischen Lernentwicklungsgesprächen steht gerade die Beteiligung des Kindes im Mittelpunkt. Ob die Teilnahme verpflichtend ist, hängt jedoch von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und vom konkreten Gesprächsformat der Schule ab.
Bekommt mein Kind trotz Lernentwicklungsgespräch ein Zeugnis?
Das hängt vom Bundesland, von der Klassenstufe und teilweise auch von der Entscheidung der Schule ab. In manchen Fällen ergänzt das Lernentwicklungsgespräch das Zeugnis. In anderen Bundesländern kann ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch bestimmte Zeugnisse oder Halbjahresinformationen ersetzen.
Muss sich mein Kind auf das Lernentwicklungsgespräch vorbereiten?
Häufig füllen Schülerinnen und Schüler vorher einen Selbsteinschätzungsbogen aus oder überlegen, was ihnen bereits gut gelingt und woran sie noch arbeiten möchten. Lernen wie für eine Klassenarbeit ist normalerweise nicht notwendig.
Kann ich als Mutter oder Vater Fragen stellen?
Ja. Auch wenn das Kind im Mittelpunkt des Lernentwicklungsgesprächs steht, sind Eltern wichtige Gesprächspartner. Fragen zur Einschätzung, Förderung und weiteren Lernentwicklung des Kindes sind sinnvoll und ausdrücklich angebracht.
Was passiert mit den vereinbarten Lernzielen?
Idealerweise werden die vereinbarten Lernziele im weiteren Unterricht wieder aufgegriffen und bei einem späteren Gespräch überprüft. Ob und wie die Ziele schriftlich dokumentiert werden, hängt vom Konzept der jeweiligen Schule ab.
Beispiele für Fragebögen bzw. Formulare der Lernentwicklungsgespräche findet ihr hier:
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 1
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 2
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 3
So kannst Du Dein Kind unterstützen
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind in der dritten Klasse am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Klassenarbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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