Dieser Artikel beschreibt die flexible Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg. Es gibt zwar auch noch circa ein Drittel an Grundschulen, in denen die 1. Klasse „ganz regulär“ unterrichtet wird. Diese werden hier allerdings nicht explizit erwähnt.
Die meisten Erläuterungen gelten aber auch für diese Klassen. Wie zum Beispiel Informationen über Noten oder Zeugnisse und vieles mehr.
Hurra, ich bin ein Schulkind. Das stand auf der Tafel bei der Einschulung meiner Tochter. Die Freude ist meistens riesig, allerdings ist auch ein leichtes Grummeln im Bauch, wegen der Aufregung.
Viel Neues kommt jetzt auf Dein Kind und auch auf Dich zu. Die Abläufe an der Grundschule sind wieder anders als noch in der Kita.
Damit Du Dich schnell einfindest, kannst Du hier alles Wichtige zum Thema „die flexible Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg“ lesen.
Flexible Schuleingangsphase FLEX
Laut Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bieten mehr als ein Drittel aller Grundschulen in Brandenburg eine flexible Schuleingangsphase an. Die flexible Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg wird auch als FLEX-Klasse bezeichnet. Mit FLEX sollen alle Kinder gleichermaßen gefördert werden. Es soll keine Zurückstellungen oder Wiederausschulungen oder ähnliches mehr geben.
Die flexible Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg umfasst die 1. und 2. Klasse. Da Kinder sich im Grundschulalter in ihrer Reife und Entwicklung enorm unterscheiden, gibt es die flexible Schuleingangsphase, um diesen Reifeunterschied ausgleichen zu können.
So kann ein Kind, das schon besonders weit entwickelt ist, die flexible Schuleingangsphase in einem Jahr durchlaufen. Dagegen kann sich ein Kind, welches ein wenig mehr Zeit benötigt, drei Jahre dafür nehmen.
Bleibt ein Kind ein drittes Jahr in der flexiblen Schuleingangsphase, dann wird dieses Jahr nicht als Wiederholungsjahr gerechnet. Das heißt, das dritte Jahr in der flexiblen Schuleingangsphase wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet und es gilt nicht als sitzen geblieben.
Länger als drei Jahre kann Dein Kind jedoch nicht in der flexiblen Schuleingangsphase bleiben.
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Fächer und Wochenstunden
In der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg hat Dein Kind die folgenden Unterrichtsfächer. Die Stundenanteile je Woche sind zusammengefasst für die 1. und 2. Klasse dargestellt. Deine Grundschule hat in Brandenburg die Möglichkeit Schwerpunkte zu bilden. Solange die Grundschule die rechtlichen Vorschriften einhält, kann sie über die Stundenverteilung einzelner Fächer frei entscheiden.
Fächer | Wochenstunden Klasse 1 und 2 |
Deutsch | 34 |
Mathematik | |
Sachunterricht | |
Lernbereich Ästhetik (Kunst,Musik) | |
Erste Fremdsprache | |
Sport | 6 |
Schwerpunktgestaltung | 2 |
Gesamt | 42 |
Sorbisch/Wendisch | 4 |
Laut der Verwaltungsvorschrift für die Grundschulen in Brandenburg soll der wöchentliche Unterricht in den Klassen 1 und 2 maximal 21 Stunden betragen.
Während der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg wird zwar noch kein Fremdsprachenunterricht erteilt. Es soll allerdings eine Begegnung mit fremden Sprachen angeboten werden.
Das bedeutet, dass integriert in den Unterricht, eine Fremdsprache unterrichtet wird. Welche Fremdsprache dies ist, darüber entscheidet die Grundschule. Für die Begegnungssprache gibt es keine Noten.
Rahmenlehrplan
Der Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für die Verteilung der Stunden und der Unterrichtsfächer.
Während der flexiblen Schuleingangsphase soll die grundlegende Bildung der Schulanfänger gestärkt werden. Aus diesem Grund sind die Wochenstunden in einer Gesamtzahl ausgewiesen. Die Aufteilung auf die einzelnen Fächer liegt bei Deiner Grundschule.
Weil jede Klasse aus immer wieder anderen individuellen Persönlichkeiten zusammengesetzt ist, kann die Grundschule für jede Klasse entscheiden wie die Aufteilung der Unterrichtstunden je Fach ist.
Die Rahmenlehrpläne für die einzelnen Fächer in der Grundschule geben die Kompetenzen vor, die Dein Kind bis zum Ende der Grundschulzeit in Brandenburg erworben haben soll.
Für jedes Fach in der Grundschule in Brandenburg gibt es einen eigenen Rahmenlehrplan.
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Niveaustufen
Die Rahmenlehrpläne unterteilen in sogenannte Niveaustufen von A bis H. Die Niveaustufen enthalten die jeweiligen schulischen Anforderungen an Dein Kind. In der 1. Klasse wird mit Niveaustufe A begonnen. Im Allgemeinen sollte die Niveaustufe „B“ dann am Ende der 2. Klasse erreicht werden.
Deutsch
Der Rahmenlehrplan für das Fach Deutsch unterscheidet die Kompetenzbereiche
- Sprechen und Zuhören
- Schreiben
- Lesen
- Mit Texten und Medien umgehen
- Sprache nutzen und Sprachgebrauch untersuchen
In diesen (Kompetenz-)Bereichen wird Dein Kind in der Schuleingangsphase in Brandenburg unterrichtet. Im Rahmenlehrplan sind bis zur 10. Klasse die jeweiligen Kompetenzen aufgeführt, die in den einzelnen Klassenstufen erreicht werden sollen.
Mathematik
Inhaltsbezogene mathematische Kompetenzbereiche im Rahmenlehrplan Mathematik sind
- Zahlen und Operationen
- Größen und Messen
- Raum und Form
- Gleichungen und Funktionen
- Daten und Zufall
Dies sind die Themenfelder, die im Unterricht der Schuleingangsphase unterrichtet werden.
Zum Beispiel wird in der Schuleingangsphase in Brandenburg im ersten Jahr die Niveaustufe A erreicht. Dies beinhaltet dann, dass kleine Anzahlen bestimmt werden oder kleine Anzahlen zerlegt werden müssen. Im zweiten Jahr wird dann die Niveaustufe B erreicht. Hier rechnet Dein Kind dann schon bis 100.
Lehrkräfte
In der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg unterrichtet die Klassenlehrkraft zusammen mit einem Sonderpädagogen und einer Lehrkraft für den Teilungsunterricht. Dieses Lehrkräfteteam plant den Unterricht gemeinsam.
Individuelle Lernstandsanalyse
In den Fächern Deutsch und Mathematik wird gleich in den ersten Unterrichtswochen eine individuelle Lernstandsanalyse für Dein Kind erstellt. Auf dieser Grundlage wird dann ein individueller Lernplan für Dein Kind entwickelt.
Dieser Lernplan wird über die Schulzeit Deines Kindes ständig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Er wird auch zu den Gesprächen zwischen Eltern und Lehrkraft hinzugezogen.
Der Lernplan enthält
- Lernziele
- Lernfortschritte
- Lernerwartungen
- beabsichtigte Maßnahmen zur weiteren Förderung
Der Lernplan bildet die Grundlage für die Lernentwicklungsdokumentation, die für Dein Kind angelegt wird. Anhand dieser Lernentwicklungsdokumentation wirst Du als Erziehungsberechtigte/r von den Lehrkräften beraten. Die schulischen Förderungen leiten sich daraus ab.
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Noten
In der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg bekommt Dein Kind noch keine Noten. Rückmeldung über die Leistung Deines Kindes bekommst Du über schriftliche Bemerkungen der Lehrkraft.
So wird die Lehrkraft Deinem Kind meist eine Rückmeldung geben, indem sie unter die Arbeit schreibt beziehungsweise ankreuzt, wie die Leistung war:
- in besonderem Maße ausgeprägt oder
- gut ausgeprägt oder
- ausgeprägt oder
- in Ansätzen ausgeprägt
Zentrale Orientierungsarbeit
Am Ende der 2. Klasse findet eine zentrale Orientierungsarbeit im Fach Deutsch statt. Diese ist verbindlich für Dein Kind.
Zeugnisse
In der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg bekommt Dein Kind nur zum Schuljahresende ein Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis gibt es erst in den späteren Schuljahrgängen.
Das Zeugnis in der flexiblen Schuleingangsphase ist ein Berichtszeugnis, es enthält also eine verbale Beurteilung und noch keine Noten.
Während der flexiblen Schuleingangsphase der Grundschule in Brandenburg kann Dein Kind nicht sitzenbleiben. Es rückt von der 1. Klasse in die 2. Klasse auf. Am Ende der flexiblen Schuleingangsphase oder nach der 2. Klasse geht Dein Kind dann im Normalfall in die 3. Klasse über.
Eltern-Lehrer-Gespräch
Anstatt eines Zeugnisses, gibt es zum Schulhalbjahr ein Lernentwicklungsgespräch zwischen den Eltern und der Lehrkraft.
In diesem Gespräch wirst Du über die schulische Entwicklung Deines Kindes informiert. Bereits vor dem Gespräch bekommst Du den Entwurf zur Ansicht. So kannst Du Dich auf das Lernentwicklungsgespräch vorbereiten. Nach dem Gespräch bekommst Du ein Protokoll über den Inhalt des Lernentwicklungsgespräches.
Außerdem soll noch ein weiteres Eltern-Lehrer-Gespräch je Schuljahr geführt werden. Dadurch sollst Du immer, über die schulische Entwicklung Deines Kindes, auf dem Laufenden sein.
Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung Brandenburg 19 Abs 4
Empfehlungen zum Üben
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind in der Schulanfangsphase in Berlin am besten unterstützen kannst.
Zum einen ist es sehr wichtig regelmäßig lesen zu üben. Lesen ist eine wichtige Fähigkeit für Dein Kind, und regelmäßiges Üben ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass es gute Lese- und Schreibfähigkeiten entwickelt. Regelmäßiges Lesen hilft Erstklässlern, ihren Wortschatz zu erweitern, das Leseverständnis zu verbessern und den Lesefluss zu steigern.
Zum anderen kannst Du zusammen mit Deinem Kind kleine Aufgaben bearbeiten. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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