Das Gymnasium in Nordrhein Westfalen besteht aus der
- Erprobungsstufe mit den Klassen 5 bis 6
- Mittelstufe mit den Klassen 7 bis 9
- Oberstufe mit den Klassen 10 bis 12
Das Gymnasium in Nordrhein Westfalen hat das Ziel eine vertiefte allgemeine Bildung zu vermitteln und Dir die allgemeine Hochschulreife zu ermöglichen.
Die Erprobungs- und Mittelstufe
Die Erprobungs- und Mittelstufe am Gymnasium wird auch als Sekundarstufe I bezeichnet. Während der Erprobungsstufe und der Mittelstufe hast du den Unterricht im Gymnasium in einer Klassengemeinschaft. Ab der Oberstufe (nach der Einführungsklasse) findet der Unterricht in Kursen statt.
Nach dem Übertritt
Das Ankommen an der neuen Schule gestaltet sich für viele Grundschüler schwierig. Meist ist die Schule deutlich größer als die Grundschule und gegenüber den Großen der Oberstufe fühlst Du dich als Fünftklässler ziemlich klein. Wo Du gerade noch als „die Großen“ an der Grundschule gefeiert wurdest.
Es wird einige Zeit dauern, bis Du Dich an die Struktur des Gymnasiums und dessen Arbeitsweise gewöhnt hast. Keine Sorge, das ist ganz normal. Ebenso normal ist es, dass Deine Noten wahrscheinlich schlechter werden als in der Grundschule. Also nicht frustriert sein, denn den meisten Deiner Mitschüler geht es so.
Die Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 bilden am Gymnasium in Nordrhein Westfalen die Erprobungsstufe. Die beiden Klassenstufen bilden eine Einheit. Deshalb kannst Du nach Klasse 5 auch nicht sitzenbleiben. Die Erprobungsstufe dient dazu, dass Du erst einmal an der neuen Schule ankommen sollst. Die Lehrer beobachten Deine Entwicklung während dieser Zeit. Aufgrund dieser Beobachtungen wirst Du dann auch entsprechend gefördert.
Dreimal im Schuljahr finden die sogenannten Erprobungsstufenkonferenzen statt, in denen alle Deine Lehrer gemeinsam über Deine Entwicklung beraten.
Die Klassenkonferenz berät am Schuljahresende von Klasse 6 über Deine Leistungen. Sie entscheidet anschließend darüber, ob Du am Gymnasium bleiben sollst, oder ob eventuell eine andere Schulform geeigneter für Dich ist.
Falls die Klassenkonferenz beschließt, dass eine andere Schulform besser für Dich geeignet ist oder Du nicht versetzt wirst, dann werden Deine Eltern schriftlich über die Entscheidung der Klassenkonferenz informiert. Die Schule bietet Deinen Eltern dann auch ein Beratungsgespräch an.
Wirst Du nach Klasse 6 nicht versetzt, dann kannst Du die Klasse noch einmal wiederholen. Zusammen mit Deinen Eltern kannst du Dich aber auch dafür entscheiden auf eine andere Schule zu wechseln. Beim Wechsel auf eine Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule oder Hauptschule kannst Du direkt in die Klasse 7 übergehen.
Die Stunden am Gymnasium in Nordrhein Westfalen
Zum Pflichtunterricht gehören die Kernstunden und die Ergänzungsstunden.
Ergänzungsstunden
Die Ergänzungsstunden sollen hauptsächlich für Deine Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften eingesetzt werden.
Gymnasien haben mit den Ergänzungsstunden auch die Möglichkeit ihr schuleigenes Profil zu stärken. So kann ein sprachliches Gymnasium Zusatzangebote bei den Fremdsprachen machen. Das naturwissenschaftlich-technische Gymnasium kann den Schüler/innen Angebote in technischen Experimenten machen.
Fünf Ergänzungsstunden sind nicht verpflichtend für alle Schüler/innen. Falls Du allerdings versetzungsgefährdet bist, dann kann Dich Dein Lehrer für diese Ergänzungsstunden einteilen. Ebenfalls verpflichtet kannst Du für die zusätzlichen Ergänzungsstunden werden, wenn Du zum Beispiel an einer Profilklasse teilnimmst.
Klassenarbeiten
Solange eine geschriebene Klassenarbeit noch nicht zurückgegeben und besprochen wurde, darf keine neue Klassenarbeit in diesem Fach geschrieben werden. Auch nachmittags dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden.
Wurde an einem Tag bereits eine Klassenarbeit geschrieben, dann darf keine weitere Klassenarbeit geschrieben werden – auch kein schriftlicher Test und keine mündliche Prüfung einer Fremdsprache.
Praktikum
Ob das Praktikum bereits in der Sekundarstufe I durchgeführt wird, das entscheidet Deine Schule. Normalerweise führen die Schulen das Praktikum entweder in Klasse 9 oder 10 durch.
Ein Gymnasium hat aber das Recht ein Praktikum auch erst in der Oberstufe anzusetzen. Das kann den Vorteil haben, dass Du Dich dann mit Berufen auseinandersetzt, die ein Studium erfordern. Oder mit Berufen, die nur mit Abitur möglich sind. Ein Praktikum dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Der Wahlpflichtbereich
Am Ende von Klasse 7 wählst Du Dein Wahlpflichtfach für die Klassen 8 und 9.
Ein Gymnasium in Nordrhein Westfalen muss nur eine dritte Fremdsprache als Wahlpflichtfach anbieten. Welche Fächer Dein Gymnasium sonst noch zur Wahl anbietet liegt im freien Entscheidungsbereich Deiner Schule.
Die weiteren Wahlpflichtfächer kann Deine Schule wählen aus den Bereichen
- Mathematisch-naturwissenschaftlich
- Gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlich
- Künstlerisch-musisch
Dein Wahlpflichtfach findet in Kursen statt und nicht in Deiner gewohnten Klassengemeinschaft. Auch im Wahlpflichtfach schreibst Du Klassenarbeiten, die in die Versetzung eingehen.
Die Abschlüsse nach der Sekundarstufe I
Die Mittelstufe geht zwar bei G8 nur bis Klasse 9, wenn Du aber mit dem mittleren Schulabschluss vom Gymnasium in Nordrhein Westfalen abgehen möchtest, dann kannst Du dies erst nach Klasse 10 tun. Das heißt, Du musst die Einführungsphase der Oberstufe noch besuchen und erfolgreich abschließen.
Nach erfolgreichem Abschluss von Klasse 9 am Gymnasium in Nordrhein Westfalen hast Du die folgenden Möglichkeiten:
- Du machst mit der Einführungsphase in die Oberstufe weiter.
- Du kannst das Gymnasium auch verlassen und hast dann einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erreicht. APO-SI §40
Nach erfolgreichem Abschluss von Klasse 10 am Gymnasium in Nordrhein Westfalen hast Du folgende Möglichkeiten:
- Du führst Deinen schulischen Weg in der Oberstufe weiter.
- Wenn Du jetzt das Gymnasium in Nordrhein Westfalen verlässt, dann hast Du
- Die Fachoberschulreife (den mittleren Schulabschluss) erreicht. Selbst wenn Du die Versetzungsanforderungen für das Gymnasium nicht erfüllst, dann bestehst Du die Fachoberschulreife, wenn Du die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllst.
- Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreicht. Selbst wenn Du die Versetzungsanforderungen für das Gymnasium nicht erfüllst, dann bestehst Du den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, wenn Du die Versetzungsanforderungen für die Hauptschule erfüllst.
Empfehlungen für Übungsmaterial
Im Anschluss möchte ich noch einige Empfehlungen für Übungsmaterial für die Klasse 5 und 6 geben. So kannst Du Dein Kind unterstützen. Denn gerade in der Anfangszeit im Gymnasium gibt es oft Schwierigkeiten und das Kind tut sich schwer mit dem Unterrichtsstoff. Deshalb ist es meiner Meinung nach sinnvoll seinem Kind mit kleineren Übungen ein wenig zu helfen.
Natürlich gibt es auch Materialien im Internet, die Du einfach ausdrucken kannst. Übungskönig ist der Nachfolger von Grundschulkönig und bietet einige Übungen an. Wenn Du Dir allerdings die lange Suche im Internet ersparen willst, dann ist es einfacher ein Buch zu kaufen. Damit hast Du immer schnell einige Aufgaben griffbereit.
Ich mache immer beides. Das heißt, ich kaufe mir für die wichtigsten Fächer Übungsbücher und suche zu manchen Themen auch noch im Internet.
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Wie geht es Dir am Gymnasium in Nordrhein-Westfalen? Hinterlasse gerne einen Kommentar über Deine Erfahrungen.
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