In Nordrhein-Westfalen dürft Ihr als Eltern entscheiden auf welche weiterführende Schule Euer Kind zukünftig gehen soll.
Ein erster Informationsabend findet während des 1. Schulhalbjahres der 4.Klasse statt. Hier informiert die Grundschule über die weiterführenden Schulen, die Anforderungen, die Profile etc.
In der Zeit zwischen Informationsabend und vor Ausgabe der Schulformempfehlung findet ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch mit den Eltern statt. In diesem Gespräch kannst Du zusammen mit der Klassenlehrkraft über die weitere Schullaufbahn Deines Kindes beraten. Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin gibt Dir seine / ihre Einschätzung über Dein Kind. Das heißt er sagt Dir wo er die Stärken und die Schwächen Deines Kindes sieht und auf welche Schule seiner Meinung nach Dein Kind zukünftig gehen sollte.
Die Schulformempfehlung wird in Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ausgegeben. Über die Schulformempfehlung entscheidet die Klassenkonferenz. Das sind alle Lehrer, die Dein Kind im vergangenen Jahr unterrichtet haben.
Die Schulformempfehlung
In die Schulformempfehlung der Klassenkonferenz fließen folgende Kriterien ein:
- Der Leistungsstand Deines Kindes
- Die bisherige Lernentwicklung Deines Kindes
- Die Fähigkeiten Deines Kindes
Wenn die Bewertung Deines Kindes mit den Anforderungen der entsprechenden weiterführenden Schule übereinstimmt, dann wird hierfür die Schulformempfehlung ausgesprochen. Außerdem kann die Schule noch eine eingeschränkte Schulformempfehlung für das Gymnasium oder die Realschule aussprechen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen bestimmten Notendurchschnitt der erreicht werden muss, um eine Schulformempfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen bezeichnet es als die Verantwortung der Lehrkräfte, so zu entscheiden, dass für jeden Schüler / jede Schülerin die richtige Schulform gefunden wird.
Du als Mutter oder Vater hast aber ganz alleine das Recht über die weiterführende Schule für Dein Kind zu entscheiden. Die Schulformempfehlung gibt Dir eine Richtlinie wie die Lehrer Dein Kind einschätzen. Am Ende ist es Elternsache auf welcher Schule das Kind angemeldet wird.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Nordrhein-Westfalen am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Wann musst Du Dein Kind an der weiterführenden Schule anmelden?
Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse beginnt die Anmeldefrist von 6 Wochen.
Zur Anmeldung an der neuen Schule musst Du das Halbjahreszeugnis von Klasse 4 mitnehmen.
Kann die Schule Dein Kind ablehnen?
Jede Schule hat bestimmte Aufnahmekriterien, die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt sind.
Wenn es einen Einzugsbereich für die Schule gibt, dann werden zuerst alle Kinder aufgenommen, die in diesem Einzugsbereich wohnen.
Danach gibt es weitere Aufnahmekriterien:
- Sind bereits Geschwisterkinder an der Schule
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen
- In Gesamtschulen und Sekundarschulen die Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Schüler
- Schulweg – Distanz zur Schule
- Liegt die besuchte Grundschule in der Nähe der jetzt ausgewählten Schule
- Losverfahren
Wenn die Schule einen Anmeldeüberhang an Schülern und Schülerinnen hat, dann kann sie Dein Kind auch ablehnen. Dies kann die Schule dann allerdings nur aus den oben genannten Gründen tun. Aufgrund der Schulformempfehlung darf die Schule Dein Kind nicht ablehnen.
So sieht die Schulformempfehlung in NRW aus.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Schulformempfehlung in Nordrhein Westfalen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen mit der Schulzeit Deines Kindes.
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