Du planst einen Auslandsaufenthalt während Deiner Schulzeit? Welche rechtlichen Voraussetzungen in Bayern gelten, findest Du in diesem Artikel. Hier findest Du auch die Links zu den Gesetzestexten. Grundsätzlich musst Du in Bayern beachten, ob Du G8 oder G9 machst. Weil das dann Einfluss darauf hat, wann Du einen Auslandsaufenthalt planen solltest.
Die Beurlaubung
In Bayern kannst Du Dich für Deinen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Die maximale Beurlaubungsdauer beträgt hier 1 Jahr. Deine Schulleitung stellt die Beurlaubung aus. Genehmigt wird Dir die Beurlaubung, wenn Du den Aufnahmenachweis von der ausländischen Schule erbringst.
Beurlaubt wirst Du allerdings nur, wenn Du in Deinem Gastland während der kompletten Zeit eine Schule besuchst. Die Schule, in die Du im Ausland gehst, muss der Schulart entsprechen, die Du auch in Bayern besuchst.
Lass Dir Deinen Schulbesuch im Ausland von der dortigen Schule bestätigen. Eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regelt die Bestimmungen zum Internationalen Schüleraustausch. Unter Punkt 4 findest Du alle Regelungen zum Einzelaustausch.
Grundsätzlich hast Du mehrere Möglichkeiten Deinen Auslandsaufenthalt zu gestalten.
Wann muss ich den Auslandsaufenthalt beantragen?
Einen Antrag für den Auslandsaufenthalt musst Du an Deiner Schule stellen. Es hängt immer davon ab in welchem Schuljahr Du Deinen Aufenthalt im Ausland planst.
- Aufenthalt während Klasse 10:
Möchtest Du während der Klasse 10 eine Schule im Ausland besuchen, dann ist es ratsam am Ende von Klasse 8 oder zu Beginn von Klasse 9 den Antrag bei Deiner Schulleitung zu stellen.
- Aufenthalt nach 1. Halbjahr von Klasse 10:
Besuchst Du noch das 1. Schulhalbjahr von Klasse 10 in Deiner Schule und schiebst dann ein Jahr Auslandsaufenthalt dazwischen? Während der Klasse 9 solltest Du Deine Bewerbung an Deiner Schule abgeben.
- Aufenthalt nach Klasse 10:
Wenn Du beabsichtigst die Klasse 10 zu beenden und danach ins Ausland zu gehen, dann ist der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung an Deiner Schule am Ende von Klasse 9 oder zu Beginn von Klasse 10.
Als Faustregel kann man sagen, dass immer circa 1 Jahr vor der geplanten Abreise ein Antrag gestellt werden sollte.
Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust
Es besteht die Möglichkeit den Auslandsaufenthalt so zu planen, dass Du keine Zeit während Deiner Schullaufbahn verlierst.
- Du gehst im ersten Halbjahr von Klasse 10 ins Ausland. Danach besuchst Du ganz normal das zweite Halbjahr der Klasse 10 in Deiner Schule.
- Du gehst das komplette 10. Schuljahr ins Ausland. Nach Deiner Rückkehr machst Du mit Klasse 11 weiter. Dann rückst Du auf Probe in die Klasse 11 vor.
Aufrücken auf Probe
Möchtest Du keine Zeit verlieren und gleich in die nächste Klasse aufrücken, dann sind einige Dinge zu beachten. Zum Aufrücken gibt es in der bayerischen Gymnasialschulordnung einige Paragrafen, die Du kennen solltest.
§ 35 regelt das „Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland“. Dieser Paragraf besagt, dass Du während Deines Auslandsaufenthaltes eine Schule besuchen musst. Zudem brauchst Du eine Bescheinigung der Schule über Deine Noten während dieser Zeit. Diese Bescheinigung brauchst Du, damit Du auf Probe in die nächste Klassenstufen vorrücken kannst.
Die Probezeit
Hast Du alle Bescheinigungen der ausländischen Schule vorgelegt und die Schulleitung genehmigt Dir in die nächste Klassenstufe vorzurücken, dann dauert die Probezeit bis zum 15. Dezember. Es entscheidet die Lehrerkonferenz, ob Du diese Probezeit bestanden hast. Eine Empfehlung der Klassenkonferenz bildet die Grundlage dieser Entscheidung.
Auslandsaufenthalt mit Zeitverlust
Du hast Sorge, dass Du durch Deinen Auslandsaufenthalt zu viel Unterrichtsstoff verpasst? Kein Problem! Der Gesetzgeber räumt dir die Möglichkeit ein die Klasse zu wiederholen, ohne dass Dir dies auf die Gesamtausbildungsdauer angerechnet wird § 14.2 Satz 2 GSO.
Nach Deiner Rückkehr kannst Du dann die Klassenstufe wiederholen, die Du im Ausland besucht hast.
- Das erste Halbjahr von Klasse 10 besuchst Du in Deiner Schule. Danach gehst Du für ein Jahr ins Ausland. Nach Deiner Rückkehr setzt Du die Schule mit dem zweiten Halbjahr von Klasse 10 fort. Logischerweise wirst Du dann einer neuen Klassengemeinschaft zugeteilt.
- Wenn Du das komplette 10. Schuljahr im Ausland verbringst, dann kannst Du nach Deiner Rückkehr die Klasse 10 wiederholen.
- Für G8 gilt: Bei einem Auslandsaufenthalt in Klasse 11 musst Du die Klasse 11 in Deutschland wiederholen. Denn die Qualifikationsphase für das Abitur musst Du in Deutschland besuchen.
- Für G9 gilt: Bei einem Auslandsaufenthalt in Klasse 12 musst du die Klasse 12 in Deutschland wiederholen.
Versicherungen
Ein Schüleraustausch ist ein Einzelaustausch und keine Schulveranstaltung. Aus diesem Grund hast Du keinen Anspruch auf die gesetzliche Schülerunfallversicherung während Du im Ausland bist. Prüfen sollten Deine Eltern deshalb, ob Du ausreichend krankenversichert bist und ob Deine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für Deinen Auslandsaufenthalt ausgerichtet sind.
Der Bayerische Jugendring www.bjr.de hilft Dir bei allen organisatorischen Fragen weiter.
Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch AJA ist ein wertvoller Ratgeber in Sachen Auslandsaufenthalt.
Vielleicht hast Du wertvolle zum Auslandsaufenthalt? Dann schreib doch einfach einen Kommentar und hilf anderen damit, die auf der Suche nach Informationen für ihren Auslandsaufenthalt sind.
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Schule in Deutschland meint
Liebe Kristina,
ich denke, der Gesetzgeber vermeidet bewusst eine Regelung, die bestimmte Noten vorgibt, die im Ausland erreicht werden müssen. Denn dann müsste der Gesetzgeber ja für jedes Land Noten festlegen. Wobei sich innerhalb der Länder die Qualität bestimmt auch wieder unterscheidet.
Deshalb besteht die Regelung mit der Probezeit. Wenn dein Kind hier unter Beweis stellt, dass es den schulischen Anforderungen der jeweiligen Klassenstufe gewachsen ist, dann darf es in dieser Klassenstufe auch weitermachen.
Für mich ist diese Regelung plausibel.
Herzliche Grüße
Martina
Kristina meint
Es ist unklar
– ob bestimmte Noten im Ausland erzielt werden müssen oder ob der Nachweis: regelmäßig am Unterricht teilgenommen zu haben ausreicht, um auf Probe vorzurücken. Da die Fächer in einer Fremdsprache schwieriger sind, wäre letzteres wünschenswert.
– es geht aus den Regelungen nicht hervor, ob nach einem Auslandsjahr das früher endet als das bayrische Schuljahr der Wiedereintritt noch in den letzten Wochen des alten Schuljahrs erfolgen muss oder soll oder ob der Wiedereintritt zum neuen Schuljahr erfolgen muss oder soll.
Yael Pataki meint
Hallo, ich würde gern in der 10. klasse für zwei terms (englisches Internat) ins Ausland gehen und dann quasi ab Ostern wieder in Bayern in die 10te gehen. Gibt es eine Möglichkeit indem man in den letzen Monaten keine Noten macht (erst ab der elften dann wieder)? Ich wäre unglaublich dankbare für eine Antwort!
Wintergerst meint
Wie ist es, wenn in einem längeren Auslandsaufenthalt in der EU die Schulpflicht im Ausland mit Abschluss erfüllt wurde, die Schule einer deutschen Schule vergleichbar ist und man dann nach Bayern zurückkommt. Wird man dann wieder schulpflichtig oder endet mit dem ausländischen Schulabschluss auch die Schulpflicht hier?
Schule in Deutschland meint
Liebe Kerstin, ich bin keine Juristin und darf in diesem Portal keine Rechtsberatung leisten. Darunter fällt leider auch das Beantworten Deiner Frage.
Vielleicht können ja andere User Deine Frage beantworten.
Ein Beratungslehrer an der neuen Schule kann in den meisten Fällen auch gut weiterhelfen.
Tut mir leid, dass ich nicht direkt helfen darf.
Viele Grüße und alles Gute
Kerstin Sterr meint
Hallo
ich habe da mal eine Frage: gilt das vorrücken auf Probe in die 11. Klasse Gymnasium auch nach einem längeren Auslandaufenthalt? Wir sind seit 2016 in Mexiko und unsere Kinder gehen auf eine Internationale Schweizer Schule (IB). Nächstes Jahr besuchen sie dann hier die 10. Klasse und danach würden wir zurück nach Bayern auf ein Gymnasium wechseln wollen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin