Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, wenn Du in Baden-Württemberg zur Schule gehst und einen Auslandsaufenthalt planst? In diesem Artikel findest Du alle Antworten zu den rechtlichen Aspekten Deines Auslandsaufenthaltes. Hier findest Du die Links zu den Gesetzestexten.
Die Beurlaubung
In Baden-Württemberg stehen Dir viele Möglichkeiten offen, Deinen Auslandsaufenthalt zu gestalten. Von nur zwei Monaten bis zu einem Jahr kannst du planen. Um eine Anerkennung Deines Auslandsaufenthaltes zu bekommen wenn Du wieder in Deutschland bist, musst Du in Deinem Gastland regelmäßig eine Schule besuchen. Wann beziehungsweise in welcher Klassenstufe Du Deinen Auslandsaufenthalt einplanst, das bleibt ganz alleine Deine Entscheidung. Eine Ausnahme gibt es: die Qualifikationsphase musst Du in Deutschland absolvieren, um ein gültiges Abitur zu erreichen.
Die Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg §4 Absatz 3 besagt, dass eine Beurlaubung möglich ist, wenn Du einen Schüleraustausch oder einen Auslandsaufenthalt planst. Über Deine Beurlaubung entscheidet immer der Schulleiter.
Grundsätzlich hast Du mehrere Möglichkeiten Deinen Auslandsaufenthalt zu gestalten.
Wann muss ich den Auslandsaufenthalt beantragen?
Einen Antrag für den Auslandsaufenthalt musst Du an Deiner Schule stellen. Es hängt immer davon ab in welchem Schuljahr Du Deinen Aufenthalt im Ausland planst.
- Aufenthalt während Klasse 10:
Möchtest Du während der Klasse 10 eine Schule im Ausland besuchen, dann ist es ratsam am Ende von Klasse 8 oder zu Beginn von Klasse 9 den Antrag bei Deiner Schulleitung zu stellen.
- Aufenthalt nach 1. Halbjahr von Klasse 10:
Besuchst Du noch das 1. Schulhalbjahr von Klasse 10 in Deiner Schule und schiebst dann ein Jahr Auslandsaufenthalt dazwischen? Während der Klasse 9 solltest Du Deine Bewerbung an Deiner Schule abgeben.
- Aufenthalt nach Klasse 10:
Wenn Du beabsichtigst die Klasse 10 zu beenden und danach ins Ausland zu gehen, dann ist der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung an Deiner Schule am Ende von Klasse 9 oder zu Beginn von Klasse 10.
Als Faustregel kann man sagen, dass immer circa 1 Jahr vor der geplanten Abreise ein Antrag gestellt werden sollte.
Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust
Es besteht die Möglichkeit den Auslandsaufenthalt so zu planen, dass Du keine Zeit während Deiner Schullaufbahn verlierst.
- Du gehst im ersten Halbjahr von Klasse 10 ins Ausland. Danach besuchst Du ganz normal das zweite Halbjahr der Klasse 10 in Deiner Schule.
- Du gehst das komplette 10. Schuljahr ins Ausland. Nach Deiner Rückkehr machst Du mit Klasse 11 weiter. Dann rückst Du auf Antrag in die Klasse 11 vor.
Möchtest Du Deinen Auslandsaufenthalt angerechnet bekommen, dann musst Du im Ausland regelmäßig eine Schule besuchen. Diese Schule sollte möglichst der Schulart entsprechen, die Du in Deutschland besuchst. Ist diese Voraussetzung gegeben, dann kannst Du ohne Versetzungsentscheidung in die nächst höhere Klassenstufe aufrücken. Dafür musst Du allerdings einen Antrag stellen.
Den genauen Gesetzestext findest Du in §3 der Versetzungsordnung für Gymnasien in Baden-Württemberg. Für die Versetzung in Klasse 11 gilt außerdem: hast Du die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Pflichtfremdsprache noch nicht erworben, dann musst Du an einer Feststellungsprüfung teilnehmen. Nur wenn Du diese Feststellungsprüfung bestehst, wirst Du in die 11. Klassenstufe versetzt.
Solltest Du merken, dass Dir der ganze Lehrstoff doch zu viel ist, kannst Du in den ersten acht Wochen des neuen Schuljahres eine Klassenstufe zurückgehen. Dies wird Dir dann in Deiner Schullaufbahn nicht als Wiederholung angerechnet.
Auslandsaufenthalt mit Zeitverlust
Du hast Sorge, dass Du durch Deinen Auslandsaufenthalt zu viel Unterrichtsstoff verpasst? Kein Problem! Nach Deiner Rückkehr kannst Du die Klassenstufe wiederholen, die Du im Ausland besucht hast.
- Das erste Halbjahr von Klasse 10 besuchst Du in Deiner Schule. Danach gehst Du für ein Jahr ins Ausland. Nach Deiner Rückkehr setzt Du die Schule mit dem zweiten Halbjahr von Klasse 10 fort. Logischerweise wirst Du dann einer neuen Klassengemeinschaft zugeteilt.
- Wenn Du das komplette 10. Schuljahr im Ausland verbringst, dann kannst Du nach Deiner Rückkehr die Klasse 10 wiederholen.
- Für G8 gilt: Bei einem Auslandsaufenthalt in Klasse 11 musst Du die Klasse 11 in Deutschland wiederholen. Denn die Qualifikationsphase für das Abitur musst Du in Deutschland besuchen.
Der Realschulabschluss
In den meisten Fällen entscheiden sich Schüler/innen dafür entweder während der Klassen 10 oder 11 ins Ausland zu gehen. Besuchst Du ein Gymnasium mit G8 und gehst während Klasse 10 ins Ausland? Ohne eine Versetzung in die Klasse 11 würde das bedeuten, dass Du den Realschulabschluss nicht erreicht hast. Hier gibt es deshalb eine Regelung in der Verwaltungsvorschrift „Hauptschulabschluss, Realschulabschluss“. Nummer 2 dieser Verwaltungsvorschrift besagt, dass Du einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwirbst, wenn Du in die Kursstufe vorrückst. Zusätzlich dazu darfst Du am Ende der 1.Jahrgangsstufe nicht mehr als 20% der Kurse unter 5 Punkten erhalten.
Versicherungen
Ein Schüleraustausch ist ein Einzelaustausch und keine Schulveranstaltung. Aus diesem Grund hast Du keinen Anspruch auf die gesetzliche Schülerunfallversicherung während Du im Ausland bist. Prüfen sollten Deine Eltern deshalb ob Du ausreichend krankenversichert bist und ob Deine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für Deinen Auslandsaufenthalt ausgerichtet sind.
Vielleicht hast Du wertvolle zum Auslandsaufenthalt? Dann schreib doch einfach einen Kommentar und hilf anderen damit, die auf der Suche nach Informationen für ihren Auslandsaufenthalt sind.
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