Geht Dein Kind gerade in die 5. Klasse der Haupt- oder Werkrealschule in Baden-Württemberg? Dann stellst Du vielleicht fest, dass Dein Kind nicht zu dieser Schule passt, obwohl es die Grundschulempfehlung dazu erhalten hat.
Tut sich Dein Kind sehr leicht mit den Aufgaben an der Hauptschule, dann ist es wahrscheinlich unterfordert und eine andere Schulart würde besser zu ihm passen.
In einem solchen Fall solltest Du zumindest über einen Wechsel von der Hauptschule an die Realschule nachdenken.
Ein Wechsel auf eine andere Schulart kann Dein Kind zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende vornehmen.
In der 5. Klasse kann ein Wechsel nur am Ende des Schuljahres erfolgen.
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Gesetzliche Voraussetzungen
Wenn Du Dich über die Bedingungen informieren möchtest, die beim Wechsel von der Hauptschule auf die Realschule in Baden-Württemberg gelten, dann brauchst Du hierfür die MVO oder Du liest einfach weiter.
MVO ist die Abkürzung für Multilaterale Versetzungsordnung Baden-Württemberg. Darin werden drei Ebenen beschrieben, denen die verschiedenen Schularten zugeordnet sind.
Die Ebenen der MVO
Ebene 1: bildet das grundlegende Niveau (G) an der Gemeinschaftsschule, Realschule, Werkrealschule und der Hauptschule ab
Ebene 2: bildet das mittlere Niveau (M) an der Gemeinschaftsschule und der Realschule ab
Ebene 3: bildet das erweiterte Niveau € an der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums ab
Ein Wechsel von der Hauptschule zur Realschule wäre zum Beispiel ein Wechsel von Ebene 1 zur Ebene 2.
Im folgenden Schaubild sind die Voraussetzungen für einen Wechsel von der Hauptschule zur Realschule in Baden-Württemberg dargestellt. Die Details dazu werden anschließend erläutert.
Voraussetzungen für den Wechsel
Sind die Noten Deines Kindes gut, dann darf es von der Hauptschule (Niveau G) zur Realschule (Niveau M) wechseln. In Klasse 5 oder 6 muss der Notenschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens 2,33 betragen. Weiter gilt, dass Dein Kind in zwei der drei Fächer mindestens die Note 2 und im dritten Fach mindestens die Note 3 haben muss. Die restlichen Versetzungsfächer müssen einen Durchschnitt von 3,0 ergeben damit dem Wechsel auf die Realschule nichts entgegensteht.
Die Notenverteilungen in den Hauptfächern können wie folgt aussehen:
Auch wenn die erforderlichen Noten nicht erreicht sind, kann die Klassenkonferenz trotzdem beschließen, dass Dein Kind auf die Realschule wechseln darf. Dazu muss eine 2/3 Mehrheit der Klassenkonferenz eine Bildungsempfehlung aussprechen. Klassenkonferenz sind die Lehrer/innen der bisherigen Schule Deines Kindes. Sind die Lehrkräfte der Meinung, dass Dein Kind in der Lage ist die weitere Schullaufbahn auf der Realschule zu meistern, dann besteht eine Chance, dass die Bildungsempfehlung ausgesprochen wird. Diese Bildungsempfehlung gilt dann auf Probe. Die Probezeit an der Realschule dauert längstens ein halbes Jahr.
Sind die beiden oben genannten Möglichkeiten nicht erfüllt, dann kann Dein Kind noch eine Aufnahmeprüfung machen. Die Aufnahmeprüfung findet am Ende des jeweiligen Schuljahres statt. Geprüft wird Dein Kind dann in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache. Bewertet werden die Leistungen nach der Versetzungsordnung für die Realschule.
Die Aufnahmeprüfung
Das Niveau der Aufnahmeprüfung findet auf dem Niveau der Klasse statt, in die Dein Kind wechseln möchte. Will Dein Kind zum Beispiel von Klasse 5 an der Hauptschule in die Klasse 6 an der Realschule wechseln, dann richtet sich die Aufnahmeprüfung nach den Anforderungen der Klasse 6.
Die Probezeit an der Realschule
Erteilt die Klassenkonferenz der alten Schule eine Bildungsempfehlung, dann wird eine Probezeit vereinbart. Diese Probezeit dauert höchstens ein halbes Schuljahr.
Ob Dein Kind die Probezeit bestanden hat, darüber entscheidet die Klassenkonferenz der neuen Schule. Für die Entscheidung wird die Versetzungsordnung der Realschule zugrunde gelegt. Hat Dein Kind eine Fremdsprache neu hinzubekommen, dann fließt diese neue Fremdsprache nicht in die Entscheidung ein.
Die Fremdsprache
In den meisten Fällen ist es so, dass Dein Kind in der Hauptschule wahrscheinlich noch keine Fremdsprache hat.
Deshalb besagt §11 MVO, dass Dein Kind eine Frist eingeräumt bekommt – die sogenannte Nachlernfrist. Innerhalb dieser Frist schreibt es die Klassenarbeiten in der Fremdsprache nur auf Probe mit.
Wie lange die Nachlernfrist ist, das hängt von der jeweiligen Schule ab und wird von den Lehrkräften festgelegt.
Die Nachlernfrist kann bis zu einem Jahr dauern. Innerhalb dieses Jahres wirkt sich die Note in der Fremdsprache nicht auf die Versetzung aus.
Empfehlungen zum Üben
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Wie sind Deine Erfahrungen mit dem Wechsel von der Hauptschule auf die Realschule in Baden-Württemberg? Hinterlasse gerne einen Kommentar.
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