In Sachsen-Anhalt haben die Eltern das freie Wahlrecht bezüglich der weiterführenden Schule für ihr Kind. Das Schulgesetz §34 ermöglicht Eltern die weiterführende Schule entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten ihres Kindes auszuwählen.
Die Schule hat in Sachsen-Anhalt für die Übertrittsentscheidung nur eine beratende Funktion.
Der Ablauf beim Übertritt
Ein erster Informationsabend findet meistens während des 1.Schulhalbjahres der 4. Klasse statt. Hier informiert die Grundschule Euch Eltern über die weiterführenden Schulen, die Anforderungen, die Profile etc. Die Schule kann sich aber auch entscheiden die Eltern nur per Info-Brief über den Übertritt zu informieren. Üblich ist allerdings, dass die Schule einen Elternabend abhält.
In der Zeit zwischen Informationsabend und vor Ausgabe der Schullaufbahnempfehlung findet ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch mit den Eltern statt.
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In diesem Gespräch kannst Du zusammen mit der Klassenlehrkraft über die weitere Schullaufbahn Deines Kindes beraten. Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin gibt Dir seine / ihre Einschätzung über Dein Kind. Das heißt, er sagt Dir wo er die Stärken und die Schwächen Deines Kindes sieht und auf welche Schule, seiner Meinung nach, Dein Kind zukünftig gehen sollte.
Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird in Sachsen-Anhalt zusammen mit der Schullaufbahnempfehlung und der Schullaufbahnerklärung ausgegeben. Über die Schullaufbahnempfehlung entscheidet die Klassenkonferenz. Das sind alle Lehrer, die Dein Kind im vergangenen Jahr unterrichtet haben.
Die Schullaufbahnempfehlung
In die Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz fließen folgende Kriterien ein:
- Der Leistungsstand Deines Kindes
- Das Lernverhalten Deines Kindes
- Die Persönlichkeitsentwicklung Deines Kindes
Wenn die Bewertung Deines Kindes mit den Anforderungen der entsprechenden weiterführenden Schule übereinstimmt, dann wird hierfür die Schullaufbahnempfehlung ausgesprochen.
In Sachsen-Anhalt gibt es keinen bestimmten Notendurchschnitt der erreicht werden muss, um eine Schullaufbahnempfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. Du als Mutter oder Vater hast ganz alleine das Recht über die weiterführende Schule für Dein Kind zu entscheiden.
Die Schullaufbahnempfehlung gibt Dir eine Richtlinie wie die Lehrer Dein Kind einschätzen. Am Ende ist es Elternsache auf welcher Schule das Kind angemeldet wird.
Hat kein Lernentwicklungsgespräch stattgefunden, dann erhält Dein Kind eine Schullaufbahnempfehlung mit einer Übersicht zur Kompetenzentwicklung.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Sachsen-Anhalt am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
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Wie melde ich mein Kind an?
Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule musst Du nur die Schullaufbahnerklärung ausfüllen und an Deiner Grundschule wieder abgeben. Dies musst Du bis spätestens zum 20. Februar jeden Jahres abgeben.
Hat mein Kind einen Anspruch auf die Wunschschule?
Die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen erfolgt in Sachsen-Anhalt durch den Schulträger zusammen mit der Schulbehörde (das Landesschulamt).
Schulträger sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Besteht ein Schuleinzugsbereich, dann hat Dein Kind einen Anspruch auf die gewählte Schulart im jeweiligen Einzugsgebiet. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte Schule. Das heißt, dass Dein Kind zum Beispiel einen Anspruch darauf hat eine Gemeinschaftsschule zu besuchen, wenn diese gewählt wurde. Auf eine ganz bestimmte Gemeinschaftsschule hat Dein Kind dann jedoch keinen Anspruch mehr.
Natürlich könnt Ihr in der Schullaufbahnerklärung Eure Wunschschule angeben. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen dann die Aufnahmekapazität der Schule, so wird per Los entschieden, wer die Schule besuchen darf.
Gibt es keine Schuleinzugsbereiche dann können Schulträger und Schulbehörde gemeinsam Aufnahmekriterien für die Schulen festlegen.
Solche Aufnahmekriterien können sein:
- Sind bereits Geschwisterkinder an der Schule
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen
- In Gesamtschulen und Sekundarschulen die Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Schüler
- Schulweg – Distanz zur Schule
- Liegt die besuchte Grundschule in der Nähe der jetzt ausgewählten Schule
- Losverfahren
Wenn die Schule einen Anmeldeüberhang an Schülern und Schülerinnen hat, dann kann sie Dein Kind auch ablehnen. Aufgrund der Schullaufbahnempfehlung darf die Schule Dein Kind jedoch nicht ablehnen.
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Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt
Möchte Dein Kind auf eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt oder auf eine Schule mit freier Trägerschaft, dann gelten andere Richtlinien.
So musst Du Dein Kind an diesen Schulen direkt anmelden und die Schullaufbahnerklärung NICHT in der Grundschule abgeben. Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt führen Aufnahmeprüfungen durch, an denen Dein Kind dann teilnehmen muss. Es werden Ranglisten mit den aufzunehmenden Kindern erstellt.
Wird Dein Kind an der Schule aufgenommen, müsst Ihr bestätigen, ob Ihr den Schulplatz annehmt oder nicht. Lasst Ihr den Schulplatz verfallen, dann rückt ein anderes Kind auf der Rangliste nach.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Schullaufbahnempfehlung in Sachsen-Anhalt? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.
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