Immer häufiger werden Lernentwicklungsgespräche in den Schulen eingeführt.
Diese Lernentwicklungsgespräche sollen die Zwischenzeugnisse ersetzen und werden demzufolge nach dem 1. Schulhalbjahr durchgeführt.
Ablauf eines Lernentwicklungsgespräches
- Der Lehrer verteilt Fragebögen an die Schüler, die diese dann ausfüllen sollen. Entweder füllen die Schüler diese Fragenbögen selbständig aus, d.h. wenn die Schüler in den weiterführenden Schulen sind. Oder, im Falle von Grundschulkindern, können die Eltern ein wenig beim Ausfüllen helfen.
- Die Schülerin/der Schüler soll lernen sich selbst einzuschätzen und beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Rubriken wie z.B. Verhalten/Mitarbeit und zu den verschiedenen Unterrichtsfächern.
- Der Lehrer füllt den gleichen Fragebogen aus und während des Lernentwicklungsgespräches vergleichen dann Lehrer und Schüler die Fragebogen miteinander.
- Im Falle von totaler Übereinstimmung der Bewertungen/Einschätzungen, werden dann nur noch die Ziele für die Schülerin/den Schüler für das restliche Schuljahr vereinbart.
- Falls aber unterschiedliche Einschätzungen von Lehrer und Schüler/Schülerin vorliegen, so werden diese diskutiert und daraus wiederum die Ziele abgeleitet.
- Eltern sind bei den Lernentwicklungsgesprächen zwar anwesend, sollen sich aber im Hintergrund halten und nur zuhören. Das Lernentwicklungsgespräch soll ein Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler/Schülerin sein, d.h. es soll nicht über den Schüler/die Schülerin gesprochen werden sondern mit ihm/ihr.
Sind Lernentwicklungsgespräche sinnvoll?
Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der LEGs stellt sich natürlich.
- Bringt es unseren Kindern etwas keine Halbjahreszeugnisse zu erhalten, sondern Gespräche mit dem Lehrer/der Lehrerin zu führen?
- Werden die vereinbarten Zielvereinbarungen auch nachhaltig verfolgt und umgesetzt?
- Können die Lehrer das zeitlich schaffen bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 25 Schülern?
- Grundschüler (vor allem die der 1sten Klassen) können sich in einem zeitlichen Abstand noch nicht richtig selbst einschätzen (und müssen dies auch noch nicht können). Die Reflexion eines Erstklässlers beschränkt sich doch eher auf den zurückliegenden Tag. Und deshalb sollte ein Schüler/eine Schülerin in der ersten Klasse auch eher täglich kurze Rückmeldungen vom Lehrer/ der Lehrerin erhalten anstatt eine halbjährliche Einschätzung.
- Als Widerspruch in sich empfinde ich die bayerische Vorgehensweise, dass in der 4. Klasse wieder nur Notenzeugnisse vergeben werden. Auch für den Übertritt zählen nur die Noten. Die Lernentwicklungsgespräche sollen die Selbsteinschätzung fördern, aber zum Übertritt wird die Selbsteinschätzung dann nicht mehr gefragt, sondern die Schulwahl nur nach Schulempfehlung und Notendurchschnitt verbindlich vorgeschrieben.
- Hinzu kommt, dass die Unterschrift unter den Zielvereinbarungen großen Stress auf Kinder und Jugendliche ausübt. Eine Unterschrift bedeutet einen Vertragsabschluss. Aber der Gesetzgeber hat nicht umsonst Kinder für nicht vertragsfähig erklärt. Diesen Punkt sollten die Entscheidungsträger ebenfalls nochmals überdenken. Ein Lernentwicklungsgespräch kann ebenso gut ohne Unterschrift des Schülers/der Schülerin durchgeführt werden. Auch Prof. Dr. Schulte-Markwort, anerkannter Kinderpsychiater, ist gegen eine Unterschrift unter den LEGs. Die Lernentwicklungsgespräche als solche findet er allerdings gut, weil die Kinder bei Gesprächen, die sich um sie drehen, mit dabei sind. Die Absprachen sollten aber lt. Schulte-Markwort mündlich getroffen werden.
- Auch hängt es immer vom Lehrer ab, ob ein Zielvereinbarungsgespräch gut abläuft, oder ob die Kinder danach verunsichert sind. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es bei den Zielvereinbarungsgesprächen, auch innerhalb der Bundesländer, noch nicht. Hier gibt es noch ein enormes Verbesserungspotential.
Kommentar einer Lehrerin aus einem anderen Forum (Rabeneltern): „Es ist schwierig ein LEG positiv zu gestalten, bei Schülern/Schülerinnen, die die Schule einfach nicht so gut meistern. Andererseits muss bei Schülerinnen/Schülern, bei denen alles perfekt läuft, trotzdem etwas ins Protokoll geschrieben werden, das verbesserungswürdig ist. Das hat zur Folge, dass sich die Lehrkraft mühsam was überlegen muss – Schwachsinn. Denn „alles bestens“ darf nicht vermerkt werden auf dem LEG-Bogen. Viele Eltern mögen diese Art von Gespräch ebenfalls nicht. Diese Eltern wollen Noten sehen und mit dem Lehrer über das Kind sprechen. Manchen Eltern müssen die Lehrer hinterher rennen, um sie endlich zu einem Termin zu bekommen, da diese LEGs verpflichtend sind.“
Welche Länder führen LEGs durch
- In Baden-Württemberg werden ab Schuljahr 2017/2018 Lernentwicklungsgespräche eingeführt. Die Schulkonferenz kann entscheiden, ob an ihrer Schule Lernentwicklungsgespräche durchgeführt werden sollen. Die LEGs werden in Baden-Württemberg nur in den 3. Klassen durchgeführt. Wenn die Eltern ein Lernentwicklungsgespräch ablehnen, dann wird ein „normales“ Halbjahreszeugnis ausgestellt.
- Bayern hat seit 2014/2015 Lernentwicklungsgespräche eingeführt – die Schulkonferenz kann darüber entscheiden, ob an ihrer Schule Lernentwicklungsgespräche durchgeführt werden sollen. Auf besonderen Wunsch der Eltern kann statt einem LEG ein Notenzeugnis ausgestellt werden.
- In Brandenburg werden in Klasse 1 + 2 Lernentwicklungsgespräche zum Schulhalbjahr durchgeführt. Am Schuljahresende gibt es dann eine schriftliche Beurteilung für die Schüler. Ob es in den Klassen 3 + 4 ein Lernentwicklungsgespräch und/oder schriftliche Beurteilungen gibt, das entscheiden die einzelnen Schulen. Die Elternversammlung und die Klassenkonferenz müssen sich mit der Mehrheit dafür aussprechen, dann werden die Notenzeugnisse in verbale Zeugnisse getauscht. Es wird dann ein indikatorenbasiertes Zeugnis ausgestellt. Das indikatorenbasierte Zeugnis ist eine Variante des verbalen Zeugnisses. Die einzelnen Leistungen werden tabellarisch aufgeführt.
- Bremen hat seit 2009 die Möglichkeit Lernentwicklungsgespräche durchzuführen. Diese sind allerdings freiwillig und jede Schule kann selbst entscheiden, ob sie die LEGs anwendet.
- In Hamburg sind Lernentwicklungsgespräche seit 2011/2012 verbindlich. Die LEGs müssen 1 Mal im Jahr durchgeführt werden.
- In Rheinland-Pfalz heißt das Lernentwicklungsgespräch Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch. Das Gespräch wird für die Klassenstufen 2,3 und 4 durchgeführt. In der Klasse 2 ersetzt das Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräch das Halbjahreszeugnis komplett. Für die Klassen 3 und 4 gibt es eine Kombination aus Notenzeugnis und verbaler Beurteilung.
- In Sachsen-Anhalt sind Lernentwicklungsgespräche seit 2014 verbindlich.
- In Thüringen sind Lernentwicklungsgespräche zeitnah zu den Halbjahreszeugnissen seit Schuljahr 2013/2014 verbindlich.
Beispiele für Fragebögen bzw. Formulare der Lernentwicklungsgespräche findet ihr hier:
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 1
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 2
Beispiel Fragebogen Lernentwicklungsgespräch Klasse 3
So kannst Du Dein Kind unterstützen
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind in der dritten Klasse am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Klassenarbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon kaufen kannst.
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