Der Übertritt in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich vom Übertritt in den übrigen Bundesländern. Die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern besuchen die Grundschule bis Klasse 4. Nach Klasse 4 besuchen alle Kinder zwei Jahre lang die schulartunabhängige Orientierungsstufe. Erst im Anschluss an die schulartunabhängige Orientierungsstufe entscheidest Du gemeinsam mit Deinem Kind welche weiterführende Schule die richtige ist.
Der Ablauf
Im ersten Halbjahr von Klasse 4 wirst Du über den Ablauf des Übergangsverfahrens durch die Grundschule informiert. Die Schulen mit einer Orientierungsstufe veranstalten jetzt Informationstage, um die Eltern ausführlich zu beraten. Dort bekommst Du erste Informationen über die Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe.
Von Deiner Grundschule erfährst Du die Termine der Info-Veranstaltungen.
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Die schulartunabhängige Orientierungsstufe
In Mecklenburg-Vorpommern bilden die Klassen 5 und 6 die schulartunabhängige Orientierungsstufe. Der Wechsel auf die weiterführende Schule erfolgt erst ab Klasse 7. Die schulartunabhängige Orientierungsstufe besucht Dein Kind im Allgemeinen auf einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule.
In der Orientierungsstufe soll die Wahl der weiterführenden Schule einfacher gestaltet werden, indem man die Eltern und Schüler/innen intensiver berät und begleitet.
Schulen, die eine schulartunabhängige Orientierungsstufe anbieten sind die Regelschulen und die Gesamtschulen (kooperativ und integriert). Ausnahmen bilden Privatschulen oder Spezialgymnasien für Sport oder Musik. Soll Dein Kind auf ein Spezialgymnasium gehen, dann muss es hierfür eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Details kannst Du an der Schule direkt nachfragen.
Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn
Am Ende des ersten Halbjahres von Klasse 6, erhältst Du die Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn für Dein Kind. Die Schullaufbahnempfehlung in Mecklenburg Vorpommern wird von der Klassenkonferenz erstellt. Das heißt alle Lehrer/innen, die Dein Kind in Klasse 6 hat, beraten und entscheiden gemeinsam über die Schullaufbahn für Dein Kind.
Bis zur Anmeldung an der neuen Schule hast Du nun Zeit zu entscheiden welche weiterführende Schule Dein Kind besuchen soll. Bei der Entscheidung wirst Du nicht allein gelassen. Die Schule berät Dich und gibt Dir eine Erklärung zur Schullaufbahnempfehlung.
Weiter ab Klasse 7
Am Ende des ersten Halbjahres von Klasse 6 erhältst Du von der jetzigen Schule alle Informationen bezüglich der weiterführenden Schulen, die im Umkreis verfügbar sind. Auch welche Abschlüsse Dein Kind auf diesen Schulen erreichen kann erfährst Du jetzt. An welchen Terminen die Informations-Veranstaltungen an den weiterführenden Schulen stattfinden erfährst Du ebenfalls von Deiner jetzigen Schule. Meist finden die Termine in den Monaten Dezember und Januar statt.
Die weiterführenden Schulen veranstalten Informationstage und stellen sich vor. Hier kannst du zusammen mit Deinem Kind die Schulen besichtigen und/oder Ihr könnt Euch über die Anforderungen des jeweiligen Schulabschlusses informieren.
Anmeldung an der neuen Schule
Bis spätestens Ende Februar musst Du Dein Kind an der neuen Schule anmelden. Dazu musst Du Dich zusammen mit Deinem Kind entscheiden welcher Abschluss der passende für Dein Kind ist.
Die folgenden Situationen sind möglich:
- Dein Kind besucht die Regionalschule und soll auch weiterhin die Regionalschule besuchen. Dann musst Du nichts unternehmen.
- Dein Kind besucht die Regionalschule und soll in Zukunft auf die Gesamtschule gehen. Von der Gesamtschule Deiner Wahl bekommst Du ein Anmeldeformular, das Du ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen musst.
- Dein Kind besucht die Regionalschule (oder Gesamtschule) und soll in Zukunft das Gymnasium besuchen. Vom Gymnasium Deiner Wahl bekommst Du ein Anmeldeformular, das Du ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen musst.
Was brauchst Du für die Anmeldung
Zur Anmeldung an der neuen Schule ab Klasse 7 musst Du in der Regel die folgenden Dinge mitbringen:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular (bekommst Du von der aufnehmenden Schule)
- Das Anmeldeformular musst Du in zweifacher Ausfertigung mitbringen. Das Original erhält die neue Schule. Die eine Kopie erhält die abgebende Schule. Die andere Kopie ist für Dich.
- Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses von Klasse 6
- Eine Kopie der Schullaufbahnempfehlung
Dein Kind bekommt keine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium?
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Schullaufbahnempfehlung der abgebenden Schule nicht bindend. Das bedeutet, Du hast das Recht Dich entgegen der Schullaufbahnempfehlung zu entscheiden. So kannst Du Dein Kind auf dem Gymnasium anmelden, obwohl die Schullaufbahnempfehlung für die Regionalschule ausgegeben wurde.
Der §66 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern besagt:
Falls Du entscheidest, dass Dein Kind das Gymnasium besuchen soll, obwohl die Schullaufbahnempfehlung anders lautet, dann darf Dein Kind das Gymnasium trotzdem besuchen. Allerdings gilt in diesem Fall das erste Halbjahr von Klasse 7 als Probezeit. Wird die Probezeit nicht bestanden, dann muss Dein Kind das Gymnasium wieder verlassen.
Die Probezeit hat Dein Kind bestanden, wenn es in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht. Selbst wenn es in einzelnen Fächern eine schlechtere Note als 4 hat, gibt es laut §64 Schulgesetz, noch eine Möglichkeit die Probezeit zu bestehen. Hier hängt es aber von der subjektiven Einschätzung der Lehrkraft ab und wie diese Dein Kind bewertet.
Darf mein Kind auf die Wunschschule?
Kommt Dein Kind auf die weiterführende Schule, dann hat es einen Anspruch auf die örtlich zuständige Schule. Örtlich zuständig ist eine Schule, wenn Ihr im Einzugsbereich dieser Schule wohnt. Sollte die Aufnahmekapazität der Schule allerdings nicht ausreichen, um alle angemeldeten Schüler/innen aufzunehmen, dann kann Dein Kind auch einer anderen Schule zugewiesen werden. Diese Schule muss dann den gleichen Bildungsgang anbieten und in angemessener Entfernung zu Eurem Wohnort liegen.
Du kannst Dein Kind auch auf einer Schule außerhalb Eures Einzugsbereiches anmelden. Dann hast Du allerdings nur einen Anspruch auf Annahme Deines Kindes, wenn genügen Aufnahmekapazität an der Schule vorhanden ist §45 Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Mecklenburg-Vorpommern am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Schule in Deutschland meint
Liebe Ina, vielen Dank für Deinen Hinweis. In diesem speziellen Fall war ich mir nicht sicher, welche Übungsmaterialien von den Eltern gewünscht werden, da ja die Grundschule bereits nach Klasse 4 endet. Ich bin froh, wenn meine Leser/innen mir Rückmeldungen geben. Dann kann ich die Seite und die Empfehlungen entsprechend gestalten. Viele Grüße
Ina Müller meint
Sehr gut. Schulübergang in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach Klassenstufe 6. Hier werden Bücher für die 4. Klasse empfohlen.