Seit 2014 gibt es in Schleswig Holstein nach der Grundschule nur noch die Möglichkeit ein Gymnasium oder eine Gemeinschaftsschule zu besuchen.
An 43 Gemeinschaftsschulen ist es möglich die Oberstufe zu besuchen und somit die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Falls eine Gemeinschaftsschule keine eigene Oberstufe hat, dann kann sie mit einer anderen Schule mit Oberstufe kooperieren, damit Du die Oberstufe besuchen kannst.
Du wirst an der Gemeinschaftsschule in Schleswig Holstein keiner Schulart zugeordnet. Trotzdem kannst Du am Ende der Sekundarstufe I jeden Abschluss machen.
An der Gemeinschaftsschule in Schleswig Holstein wirst Du zusammen mit Deinen Klassenkameraden in einem einzigen Bildungsgang gemeinsam unterrichtet. Die unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen der Schüler/innen werden durch binnendifferenzierten Unterricht berücksichtigt und gefördert.
Die Abschlüsse, die Du an der Gemeinschaftsschule in Schleswig Holstein machen kannst sind:
- Erster Allgemeinbildender Schulabschluss nach Klasse 9
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulischer Teil der Fachholschulreife
- Allgemeine Hochschulreife
Von Klasse 5 an wirst Du gemeinsam mit Deinen Klassenkameraden unterrichtet. Dadurch hast Du Klassenkameraden mit Gymnasial-Niveau, mit Realschulniveau und Hauptschulniveau. Um diese unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen auch individuell zu fördern, müssen die Lehrkräfte binnendifferenziert unterrichten. Das heißt, dass Deine Klassenkameraden eventuell andere Aufgaben bekommen als Du, wenn Euer Leistungsvermögen unterschiedlich ist.
Ab Klasse 7 kann Deine Schule dann entscheiden, ob weiterhin binnendifferenziert unterrichtet wird. Deine Gemeinschaftsschule kann sich auch dafür entscheiden Gruppen mit gleichem Leistungsvermögen zu bilden und leistungsdifferenziert zu unterrichten.
Der Wahlpflichtbereich
Mit dem Wahlpflichtbereich hast Du die Möglichkeit Deinen persönlichen Schwerpunkt zu setzen.
Am Ende der Klasse 6 wählst Du Dein Wahlpflichtfach, das Du ab Klasse 7 im Unterricht besuchst. Dieses Wahlpflichtfach hast Du an 4 Stunden in der Woche.
Die Wahlpflichtfächer, die Deine Gemeinschaftsschule anbietet, setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen:
- Die zweite Fremdsprache muss immer verpflichtend angeboten werden.
- Von den folgenden Bereichen muss eine Gemeinschaftsschule in der Regel aus 3 Bereichen ein Wahlpflichtfach anbieten:
- Naturwissenschaften / Angewandte Informatik
- Gesellschaftswissenschaften
- Ästhetische Bildung / Sport
- Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung
Einen Anspruch auf das Angebot eines bestimmten Wahlpflichtfaches hast Du nicht.
Ein Wechsel des Wahlpflichtfaches ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dem muss dann der Schulleiter zustimmen. Du solltest Dir allerdings vorher gut überlegen, ob Du das Wahlpflichtfach wechselst, da in diesem Fall ein Weitermachen in der Oberstufe nicht mehr möglich ist.
Falls Du nämlich beabsichtigst nach Klasse 10 mit der Oberstufe weiterzumachen, musst Du das, ab Klasse 7, gewählte Wahlpflichtfach durchgängig besuchen.
Ab Klasse 9 wählst Du dann ein zweites Wahlpflichtfach. Dieses Wahlpflichtfach wird in 2 Stunden pro Woche unterrichtet.
Die Noten
Während der Klassen 5 bis 7 kann Deine Schule entscheiden, ob in den Zeugnissen Noten vergeben werden oder ob ein Berichtszeugnis ausgegeben wird. Ab der Klasse 8 sind dann Notenzeugnisse verpflichtend. In diesem Zeugnis der Klasse 8 bekommst Du mitgeteilt, welchen Abschluss Du voraussichtlich schaffen wirst aufgrund Deiner bisherigen Leistungen.
Erhältst Du ein Notenzeugnis, dann muss darin auch die Anforderungsebene enthalten sein, aufgrund der Du im jeweiligen Fach unterrichtet wurdest. Die nachfolgende Übertragungsskala gilt als Grundlage für die Bewertung nach den jeweiligen Anforderungsebenen. Es wird unterschieden nach der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses, der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses und der Anforderungsebene zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife.
Flexible Übergangsphase
Falls Du etwas mehr Zeit brauchst, um den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erreichen zu können, so ist das in Schleswig Holstein kein Problem. Denn an der Gemeinschaftsschule in Schleswig Holstein gibt es die Flexible Übergangsphase. Ziel der Flexiblen Übergangsphase ist es Dir den Ersten Allgemeinen Schulabschluss zu ermöglichen in Verbindung mit einem erhöhten Praxisbezug.
Ob eine Flexible Übergangsphase auch an Deiner Schule angeboten wird, das erfährst Du von Deiner Schule. Um eine Flexible Übergangsphase einzurichten, muss Deine Schule einen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen.
Möchtest Du die flexible Übergangsphase in Anspruch nehmen dann müssen Deine Eltern einen Antrag bei der Schulleitung stellen. Die Schulleitung entscheidet dann darüber, ob Du in der flexiblen Übergangsphase aufgenommen wirst. Es gibt nicht in jeder Gemeinschaftsschule eine flexible Übergangsphase. Deshalb ist es sinnvoll sich schon beim Übergang in die Klasse 5 zu erkundigen, ob eine flexible Übergangsphase an Deiner Wunschschule eingerichtet ist.
Die Stunden an der Gemeinschaftsschule
Berufsorientierung
Die Berufsorientierung hat einen großen Anteil an der schulischen Ausbildung der Gemeinschaftsschulen in Schleswig Holstein. Ziel der Berufsorientierung an der Gemeinschaftsschule ist die Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufswahlkompetenz.
Bereits ab Klasse 5 lernst Du einzelne Berufsfelder und Betriebe kennen. Dies soll natürlich in einem altersgerechten Rahmen stattfinden.
Ab Klasse 8 wird die Berufsorientierung dann verstärkt. Der Unterricht enthält von nun an unter anderem Bewerbungstrainings und Unternehmensplanspiele. Deine Berufswahlkompetenz und Deine Selbständigkeit werden jetzt intensiver gefördert.
In welcher Jahrgangsstufe die Praktika durchgeführt werden, darüber entscheidet Deine Gemeinschaftsschule. Grundsätzlich entscheidet nämlich Deine Schule über die Ausgestaltung der Praktika. Wie lange Dein Praktikum dauern soll und welche Form des Praktikums Du machen kannst, das musst Du mit Deiner Schule besprechen.
In Deiner Gemeinschaftsschule gibt es eine Lehrkraft, die als BO-Beauftragte/r, alle berufsorientierenden Maßnahmen koordiniert. Dies gilt sowohl innerhalb der Schule wie auch zu außerschulischen Partnern.
Das Land Schleswig-Holstein empfiehlt seinen Gemeinschaftsschulen
- Ab Klasse 7 ein Kompetenzfeststellungsverfahren zu ermöglichen.
- Ein BO-Büro einzurichten
- Plan- und Simulationsspiele durchzuführen
- Schülerfirmen einzurichten
Die Praktika sind Bestandteil der schulischen Berufsorientierung und damit verpflichtend für alle Schüler/innen.
Die Abschlüsse
Der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss – ESA
Mit Deiner Versetzung in die Klasse 10 hast Du den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss bereits bestanden (§43 des Schulgesetzes von Schleswig Holstein).
Theoretisch ist es deshalb möglich sich in die Klasse 10 versetzen zu lassen und dann doch in der ersten Woche von Klasse 10 die Schule zu verlassen. Dann würdest Du ein Abschlusszeugnis mit dem ESA erhalten.
Der Normalfall ist diese Vorgehensweise jedoch nicht. Wenn Du beabsichtigst nach der Klasse 9 von der Schule abzugehen und eine Berufsausbildung zu machen, dann meldest Du Dich für die Prüfung zum ESA an.
Falls Du befürchtest, dass Du die Versetzung in die Klasse 10 nicht schaffst, dann kannst Du Dich zur Abschlussprüfung für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss anmelden. Falls Du keinen Antrag stellst, dann kann die Klassenkonferenz beschließen, dass Du trotzdem an der Prüfung teilnehmen musst. Das ist der Fall, wenn Deine Versetzung in die Klasse 10 gefährdet ist. Sonst könnte der Fall eintreten, dass Du am Ende von Klasse 9 ohne Abschluss dastehst. Oberstes Prinzip in Schleswig Holstein ist es möglich zu machen, dass jeder Schüler einen Schulabschluss erreicht.
Die Prüfung zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss
Falls Du an der Prüfung zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss teilnimmst, dann musst Du folgende Einzelprüfungen ablegen:
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Projektarbeit
Wann hast Du den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss bestanden?
Den Abschluss für den EAS hast Du erreicht wenn Deine Endnoten
- In keinem Fach mit der Note 6 (ungenügend) bewertet sind.
- Maximal in einem Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sind.
Von der Schule abgehen oder weitermachen?
Mit dem erreichten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss kannst du Dir nun überlegen wie Du weitermachst. Eine Option ist die Schule mit dem Abschluss in der Tasche zu verlassen und zum Beispiel eine Berufsausbildung zu machen.
Eine weitere Möglichkeit ist es in die Klasse 10 aufzusteigen und den Mittleren Schulabschluss zu erreichen. Damit Du allerdings in die Klasse 10 aufsteigen darfst, musst Du die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Deine Endnoten im Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss dürfen in nur einem Fach mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein. Die restlichen Noten müssen alle besser sein.
- Oder wenn Du auf dem Niveau des Mittleren Schulabschlusses benotet wirst und Deine Noten nur in einem Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sind und die restlichen Noten alle besser bewertet sind.
- Treffen beide oben genannten Optionen nicht zu und Deine Noten sind doch schlechter, dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Die Klassenkonferenz kann Dich in die Klasse 10 versetzen, wenn sie der Ansicht ist, dass Du die Klasse 10 schaffen kannst.
Der Mittlere Schulabschluss
Am Ende der Klasse 10 nimmst Du in der Regel an der Abschlussprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses teil.
Die Abschlussprüfung kannst Du umgehen, wenn Deine Eltern dafür einen Antrag stellen. Die Klassenkonferenz entscheidet dann über den Antrag. Falls Deine Noten im ersten Halbjahr so gut sind, dass Du wahrscheinlich in die Oberstufe versetzt wirst, wird die Klassenkonferenz dem Antrag zustimmen. In diesem Fall musst Du keine Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses machen und kannst direkt in die Oberstufe wechseln.
Stellst Du diesen Antrag, dann solltest Du Dir absolut sicher sein, dass Du die Oberstufe besuchst. Entscheidest Du Dich nach Klasse 10 nämlich dafür die Schule zu verlassen, dann hast Du ohne MSA-Prüfung nur den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht, weil die Prüfung für den Mittleren Schulabschluss Pflicht ist.
Die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss
Alle Schüler/innen der Klassenstufe 10 nehmen an der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss teil – bis auf die oben genannten Ausnahmen. Die folgenden Prüfungen sind dann abzulegen:
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Projektarbeit
Wann hast Du den Mittleren Schulabschluss bestanden?
Den Mittleren Schulabschluss hast Du erreicht wenn Deine Endnoten
- In keinem Fach mit der Note 6 (ungenügend) bewertet sind.
- Maximal in einem Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sind.
Von der Schule abgehen oder weitermachen?
Mit dem erreichten Mittleren Schulabschluss kannst du Dir nun überlegen wie Du weitermachst. Eine Option ist die Schule mit dem Abschluss in der Tasche zu verlassen und zum Beispiel eine Berufsausbildung zu machen.
Eine weitere Möglichkeit ist es in die Klasse 11 aufzusteigen und die Allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Damit Du allerdings in die Klasse 11 aufsteigen darfst, musst Du die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Deine Endnoten im Mittleren Schulabschluss dürfen in nur einem Fach mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein. Die restlichen Noten müssen alle besser sein.
- Oder wenn Du auf dem Niveau der Allgemeinen Hochschulreife benotet wirst und Deine Noten nur in einem Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sind und die restlichen Noten alle besser bewertet sind. Siehe oben in der Übertragungsskala
- Treffen beide oben genannten Optionen nicht zu und Deine Noten sind doch schlechter, dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Die Klassenkonferenz kann Dich in die Klasse 11 versetzen, wenn sie der Ansicht ist, dass Du die Oberstufe schaffen kannst.
Die nachfolgenden Erläuterungen gelten sowohl für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss wie auch für den Mittleren Schulabschluss
Schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache
- Schriftlich geprüft werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache.
- Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung werden für ganz Schleswig Holstein einheitlich vom Kultusministerium gestellt.
- In Englisch (beziehungsweise der Ersten Fremdsprache) enthält die schriftliche Prüfung auch einen sogenannten sprachpraktischen Teil. Hier soll Deine sprachliche Kompetenz geprüft werden. Dieser sprachpraktische Teil zählt rechtlich zur schriftlichen Prüfung.
- Für jedes Fach hast Du 135 Minuten Arbeitszeit plus der Vorbereitungszeit.
Mündliche Prüfung
- Du hast die Möglichkeit in Deutsch und/oder Mathematik eine freiwillige mündliche Prüfung abzulegen. Dazu musst Du Dich anmelden. Den Antrag für die Anmeldung gibst Du fünf Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung beim Prüfungsausschuss ab.
- Die erste Fremdsprache kannst Du nicht als mündliche Prüfung wählen. Allerdings werden im Rahmen der schriftlichen Prüfung bereits Deine sprachlichen Fähigkeiten geprüft.
- Die mündliche Prüfung findet in einer Gruppe von 3 bis 5 Schüler/innen statt.
- Der einzelne Prüfling wird ungefähr 10 Minuten geprüft.
- Zur Vorbereitung erhältst Du zwischen 20 und 30 Minuten Zeit.
Projektarbeit
Ein weiterer Bestandteil Deiner Abschlussprüfungen ist die Projektarbeit. Durch die Projektarbeit sollst Du Eigenverantwortung, Pflichtbewusstsein, Kreativität, eigenverantwortliches Lernen unter Beweis stellen. Während der Klasse 9 wird die Projektarbeit von allen Schüler/innen angefertigt.
Deine Projektarbeit sollst Du in einer Gruppe ausarbeiten und präsentieren. Das Gesetz sagt nichts darüber aus, wie groß Deine Gruppe sein soll oder darf.
Die Projektarbeit besteht aus 3 Phasen:
- Findungsphase (Phase 1)
- Arbeitsphase (Phase 2)
- Prüfungsphase (Phase 3)
Folgende Teile muss Deine Projektarbeit enthalten
- Projektmappe (schriftlicher Teil): der schriftliche Teil Eurer Projektarbeit wird in Form einer Mappe abgegeben.
- Präsentation (mündlicher Teil): bei der Präsentation Eurer Projektarbeit präsentiert Eure Gruppe die Ausarbeitung und führt danach ein Gespräch mit dem Prüfungsausschuss.
- Produkt (praktischer Teil): die Gruppe stellt ein Produkt her oder fertigt eine praktische Arbeit an.
Der Zeitrahmen für Deine Projektarbeit soll laut Gemeinschaftsschulen-Verordnung mindestens 15 Stunden betragen.
Während der 9. Klasse machst Du Deine Projektarbeit. Die Note Deiner Projektarbeit wird dann in Deinen Abschluss eingerechnet.
- Fällst Du durch die ESA oder die MSA-Prüfung, dann musst Du die Projektprüfung wiederholen.
- Die Projektarbeit, die Du in den ESA eingebracht hast, kannst Du auch in den MSA einbringen. Deine Projektarbeit wird dann auf MSA-Niveau umgerechnet. Denn wenn Du nach Deinem bestandenen ESA mit dem MSA weitermachst, dann darfst Du Deine Projektarbeit aus Klasse 9 in Deinen MSA einbringen.
Du musst dies aber nicht tun. Ebenso kannst Du Dich dafür entscheiden eine komplett neue Projektarbeit anzufertigen und in den MSA einzubringen. - Achtung: Wirst Du ohne ESA-Prüfung in die 10. Klasse versetzt, dann kannst Du die Projektprüfung nicht wiederholen. Deine Projektprüfung, die Du in der 9. Klasse angefertigt hast wird dann übernommen und gilt für Deinen MSA. GemVO §12 Abs 5.
Wie berechnet sich Deine Endnote?
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch berechnet sich Deine Endnote folgendermaßen:
- Die Vornote und die Note der Abschlussprüfung berechnen sich im Verhältnis 2:1. Die Vornote ist die Note Deiner bisherigen Leistungen von allen Fächern des aktuellen Schuljahres. Falls im vorherigen Schuljahr ein Fach abgewählt wurde, dann wird die Note dieses Faches ebenfalls zur Vornote hinzugerechnet. (GemVO §17)
- Ein Beispiel:
Also erhältst du als Endnote die Note 3 (befriedigend)
- In einem Fach, in dem Du nicht geprüft wurdest, ist Deine Endnote die Zeugnisnote von Klasse 9.
Hast Du an einer mündlichen Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik teilgenommen, dann berechnet sich Deine Prüfungsnote im Verhältnis 1:1.
Wie Du aus dem Beispiel sehen kannst, ist es möglich mit einer mündlichen Prüfung doch noch eine missglückte schriftliche Prüfung wieder auszugleichen.
Die Note der Projektarbeit gilt als eine eigenständige Endnote.
Welche Anmerkungen hast Du zur Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein? Hinterlasse gerne einen Kommentar über Deine Erfahrungen.
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Schule in Deutschland meint
Liebe Ela,
ich bin keine Juristin und darf deshalb hier keine Rechtsberatung leisten. Darunter fällt leider auch das Beantworten Deiner Frage. Dennoch, um Unklarheiten auszuräumen, kann ich dir den Hinweis auf die Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen geben. Im Paragraf 7 findest Du die Antwort auf Deine Frage.
Viele Grüße
Ela meint
Will man weiter in die Oberstufe ist die Note 4 im Hauptfach mit mindestenst einer Note 2 in einem anderen Haupfach auszugleichen. Hat man die Note 4 im Nebenfach ist diese mit mindestens der Note 2 in irgendeinem anderen Fach auszugleichen. So wurde uns das mitgeteilt. Ansonsonten wird der Übergang in die Oberstufe nicht gewährt.
Was stimmt den nun?
Rahel meint
Meines Wissens sind die Angaben zur Projektprüfung nicht richtig. Bei uns machen in Klasse 9 ALLE die Projektprüfung. Egal wie diese ausgefallen ist – wenn man weiter in die 10. Klasse geht, kann man die Projektprüfung NICHT wiederholen. Es sei denn, man hat den ESA freiwillig mitgeschrieben. Was u.U. nicht passiert ist, weil man nicht mit einem schlechten Ergebnis der Projektprüfung gerechnet hat. So kann man ganz leicht die Chance auf den Besuch der Oberstufe verlieren… Meine Meinung: Jeder sollte den ESA schreiben, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten.