In Brandenburg gehen alle Kinder bis einschließlich der 6. Klasse in die Grundschule. Erst danach erfolgt der Übertritt in die weiterführenden Schulen. Der Übergang in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule wird als Ü7 Verfahren bezeichnet.
Das Beratungsgespräch
Am Ende des 1. Halbjahres der 6. Klasse erstellt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin das Grundschulgutachten. Davor hat bereits ein individuelles Beratungsgespräch mit Dir und dem/der Klassenlehrer/in stattgefunden. Für dieses Beratungsgespräch hat der/die Lehrer/in schon einen Entwurf für das Grundschulgutachten erstellt. Auf dieser Grundlage kannst Du dann mit den Lehrern beraten und diskutieren. Auch Dein Kind darf, wenn es möchte, beim Beratungsgespräch mit dabei sein. Du hast jetzt die Gelegenheit Dein Kind aus Deiner Sicht heraus zu beschreiben. Das heißt, wo siehst Du seine Stärken, welchen Bildungsgang siehst Du als den Besten für Dein Kind? Das Beratungsgespräch wird protokolliert.
Das Grundschulgutachten
Das Grundschulgutachten wird, wie der Name schon sagt, von der Grundschule ausgegeben. Es enthält eine Empfehlung darüber, auf welche weiterführende Schule Dein Kind gehen soll. Es ist nur eine Empfehlung, deshalb könnt Ihr weiter unten nachlesen wie Ihr reagieren könnt, wenn die Grundschulempfehlung nicht Euren Vorstellungen entspricht.
Das Grundschulgutachten wird nach dem individuellen Beratungsgespräch mit den Eltern erstellt. Die Klassenkonferenz der Grundschule beschließt gemeinsam über die Bildungsgangempfehlung für jeden einzelnen Schüler. Im Grundschulgutachten werden Empfehlungen für einen bestimmten Bildungsgang in der Sekundarstufe I gegeben.
Bildungsgänge, die unterschieden werden sind:
- EBR: Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife
- FOR: Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife
- AHR: Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Die Aussagen im Grundschulgutachten sollen die Lern- und Leistungsentwicklung Deines Kindes berücksichtigen im Zusammenhang mit den Zeugnisnoten. Es werden darin die schulische Entwicklung und die Fähigkeiten und Leistungen Deines Kindes beschrieben. Fachübergreifende Kompetenzen wie z.B. Eigenmotivation, Lernbereitschaft, Argumentieren usw. werden ebenfalls bewertet.
Als letzten Punkt im Grundschulgutachten findet Ihr dann die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mit der Notensumme von diesen Fächern.
So sieht ein Grundschulgutachten aus
Das Grundschulgutachten wird zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und den Anmeldeformularen für die weiterführenden Schulen ausgegeben.
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Der Elternwille
Beim individuellen Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrern könnt Ihr der Lehrkraft schon Eure Meinung mitteilen welche Schullaufbahn Ihr für Euer Kind wünscht. Falls das Grundschulgutachten dann doch nicht so ausfällt, wie Ihr es gewünscht habt, dann habt Ihr folgende Möglichkeiten:
- Gleich nach Ausgabe der Grundschulgutachten könnt Ihr nochmals Eure Bedenken bei der Schule bzw. bei den Lehrern anmelden. Diese Gespräche finden sehr zeitnah nach der Ausgabe der Gutachten statt. Die Klassenkonferenz berät dann nochmals über das Grundschulgutachten und ob es geändert werden soll. Ihr werdet dann schriftlich über das Ergebnis informiert. Falls die Klassenkonferenz das Grundschulgutachten Deines Kindes nicht ändert, dann hast Du die Möglichkeit eine schriftliche Darstellung Deiner Ansicht dem Grundschulgutachten beizufügen.
- Anmeldung Deines Kindes für das Gymnasium. Das heißt Du kannst Dein Kind bei der Schule anmelden, die Du für geeignet erachtest. Wenn das Grundschulgutachten oder die Zeugnisnoten nicht ausreichend für das Gymnasium sind, dann bekommt Dein Kind vom Schulamt eine Einladung zum Probeunterricht.
Wie kannst Du Dein Kind unterstützen?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Brandenburg am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Der Probeunterricht und die Eignungsprüfung
Um ohne Eignungsprüfung auf das Gymnasium wechseln zu können braucht Dein Kind:
- Die Grundschulempfehlung AHR mit der Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
UND
- Die Notensumme der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache darf höchstens 7 sein im Halbjahreszeugnis von Klasse 6.
Das bedeutet, dass alle Kinder, die auf das Gymnasium möchten den Probeunterricht bzw. die Eignungsprüfung machen müssen wenn sie:
- Eine Grundschulempfehlung FOR oder EBR erhalten haben. Diese Kinder haben eine Bildungsgangempfehlung für die Fachoberschulreife (FOR) oder für die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) erhalten.
- Eine Notensumme von höher als 7 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Klasse 6 haben. Auch wenn Dein Kind eine Grundschulempfehlung AHR bekommen hat, aber die Notensumme höher als 7 in den oben genannten Fächern ist, dann muss Dein Kind am Probeunterricht teilnehmen.
- Die Grundschulempfehlung FOR oder EBR erhalten haben und die Notensumme der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache höher als 7 ist (im Halbjahreszeugnis von Klasse 6).
Wenn Dein Kind am Probeunterricht teilnehmen darf, dann bekommt Ihr einen Brief mit einer Einladung vom Schulamt.
Der Probeunterricht findet an bestimmten Schulen an 2 Tagen statt. An jedem dieser Tage ist der Probeunterricht 5 Stunden in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Der Probeunterricht ist schon die Eignungsprüfung. Das heißt Dein Kind muss nicht nochmals eine Prüfung schreiben. Die Prüfungskommission (2 Gymnasiallehrer, 1 Grundschullehrer) analysiert dann den Probeunterricht und bewertet die Schüler. Danach wird dann entschieden, ob die Eignungsprüfung bestanden ist.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Ü7 Verfahren in Brandenburg? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.
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anne meint
Wann kommen die Absagen für das Wunschgymnasium in Brandenburg?
Rost meint
Wenn ich im Bewerbungsbogen als Abschlusswusch FOR eintrage, kann mein Kind als Zweitwunschschule ein Gymnasium eintragen? Als Erstwunsch ist für uns die Gesamtschule im Ort. Die Notensumme wird 7 sein und die Empfehlung der Schule ist AHR.
Fröhlich meint
Kann ein Kind die AHR bekommen, wenn es die Notensumme 6 hat und alle Kreuze bei den Kompetenzen bei gut angekreuzt sind.
Was bedeutetdas eigentlich ,dass 50 Prozent bei gut und besser sein müssen.