Mit der neuen Grundschulverordnung gibt es seit August 2018 wieder eine schriftliche Schulübergangsempfehlung in Schleswig-Holstein an die Eltern. Entweder kann nur die Schulart Gemeinschaftsschule empfohlen werden oder es können die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium empfohlen werden.
Es bleibt aber dennoch bei dem freien Wahlrecht der Eltern. Du kannst weiterhin entscheiden auf welche weiterführende Schule Dein Kind gehen soll.
Der Ablauf für den Übergang
Grundlage für den Ablauf bei der Schulübergangsempfehlung in Schleswig-Holstein bildet die Landesverordnung über Grundschulen GrVO.
Spätestens bis Ende des 1. Halbjahres von Klasse 4 informiert Dich die Klassenlehrkraft über den genauen Prozess des Übergangs. Für das Jahr 2021 ist dies der 15. Januar 2021. Bis zu diesem Termin bekommst Du alles Wissenswerte zu den Informations- und Anmeldefristen an den weiterführenden Schulen.
Zusammen mit dem Zwischenzeugnis bekommt Dein Kind noch die Schulübergangsempfehlung für die weiterführende Schule.
Welche Aspekte fließen in die Schulübergangsempfehlung ein?
In die Schulübergangsempfehlung in Schleswig-Holstein gehen folgende Aspekte ein:
- Die fachlichen Leistungen
- Das Lern- und Sozialverhalten
- Die allgemeine Entwicklung Deines Kindes
- Die Prognose zur zukünftigen Schullaufbahn Deines Kindes
Auf der Grundlage dieser Schulübergangsempfehlung findet dann eine Beratung statt. Dieser Beratungstermin ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres und verpflichtend für Dich. Die Klassenlehrkraft erläutert Dir dann die Schulübergangsempfehlung und warum Dein Kind diese Empfehlung erhalten hat. Auch wirst Du über die weiterführenden Schulen beraten und die diversen An- und Abschlussmöglichkeiten. Zum Thema An- und Abschlussmöglichkeiten der Schularten finden meistens auch Veranstaltungen in Deiner Grundschule statt.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Schleswig-Holstein am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Infotage an den weiterführenden Schulen
An den weiterführenden Schulen finden bis zum 19. Februar 2021 Informationsveranstaltungen statt. Dies sind eine gute Gelegenheit sich Deine Wunschschule schon mal genauer anzusehen. Wie präsentiert sich die Schule? Wie sehen die Schüler/innen aus, die dorthin gehen – fröhlich, niedergeschlagen etc.? Ist der Umgangston zwischen den Lehrkräften oder zwischen Lehrkraft und Schüler/in freundlich? Das hört sich zuerst zwar sehr banal an, aber an den Zwischentönen kannst Du oftmals erkennen, ob Dein Kind sich dort wohlfühlt. Die Präsentationen über Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen an den Schulen sind zwar auch informativ, können aber geschönt sein und nicht der Realität entsprechen.
Welche Beratungen gibt es für Dich?
Unterscheidet sich die Empfehlung der Grundschule von Deiner Ansicht, dann ist das auf jeden Fall eine gute Gelegenheit sich nochmals beraten zu lassen. Du kannst Deine Entscheidung dadurch nochmals überdenken und mehr Sicherheit gewinnen.
Die weiterführenden Schulen bieten ebenfalls Beratungsgespräche an. Bist du zum Beispiel mit der Klassenlehrkraft nicht einer Meinung, dann kann es Sinn machen die Beratung der weiterführenden Schule in Anspruch zu nehmen. Die Lehrkräfte dort kennen Dein Kind noch nicht und beurteilen die Situation dadurch distanzierter.
Falls Du noch nicht ganz sicher bist, welche weiterführende Schule Du wählen sollst, dann kannst Du Dich von den weiterführenden Schulen nochmals beraten lassen.
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Deine Entscheidung
Entscheidest Du Dich entgegen der Grundschulempfehlung, dann musst Du ein Pflicht-Beratungsgespräch führen. Dies ist der Fall, wenn Du Dich für das Gymnasium entscheidest, obwohl Dein Kind die Grundschulempfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten hat. Ein Beratungsgespräch im Gymnasium ist dann Pflicht für Dich. Die Beratung findet dann an der Schule statt, an die Dein Kind zukünftig gehen soll.
Bis zum 19. Februar 2021 finden die Beratungsgespräche an den weiterführenden Schulen statt.
Trotzdem gilt: Auch wenn die Beratung Dir zu einer anderen Schulform rät, so kannst Du bei Deiner Entscheidung bleiben. Die Beratungen zur Schulform sind nicht rechtlich bindend. Das heißt, Du wählst in freier Entscheidung die weiterführende Schule für Dein Kind aus.
Freie Schulwahl – oder doch nicht?
Im Prinzip kannst Du die weiterführende Schule für Dein Kind frei wählen. Aber… Das große ABER kommt bei den meisten Bundesländern, bei denen die Eltern die Schule frei wählen können.
In Schleswig Holstein gilt zum Beispiel der Zuständigkeitsbereich, wenn die gewählte Schule keine Aufnahmekapazität mehr hat (§24 Schulgesetz). Das bedeutet, dass Dein Kind auf die Schule gehen muss, in deren Zuständigkeitsbereich Eure Wohnung liegt. Natürlich nur, wenn Eure Wunschschule, Dein Kind nicht mehr aufnehmen kann. Einen Rechtsanspruch hast Du nämlich auf die Wunschschule nicht.
Wie melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?
Nachdem Du Dich entschieden hast auf welche Schule Dein Kind zukünftig gehen soll, musst Du Dich um die Anmeldung kümmern.
Im Zeitraum vom 22. Februar bis 3. März 2021 musst Du Dein Kind an der weiterführenden Schule anmelden. Für die Anmeldung bekommst Du von Deiner Grundschule einen Anmeldeschein. Den füllst Du aus und bringst ihn zur Anmeldung an der weiterführenden Schule mit.
Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule musst Du mitbringen:
- Den Anmeldeschein
- Das Halbjahreszeugnis von Klasse 4
- Die Schulübergangsempfehlung
- Eventuell den Lernplan der Grundschule
Wie sind Deine Erfahrungen mit dem Übergang in Schleswig-Holstein? Schildere gerne hier Deine Erfahrungen.
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