Der Übertritt ist geschafft und der Stress endlich vorbei. Diese Vorstellung hat man, zumindest als Mutter oder Vater, am Ende der 4. Klasse. Wahrscheinlich bist Du erleichtert und auch ein wenig stolz, denn Dein Kind hat den Übertritt auf das Gymnasium geschafft.
Und das ist in Bayern nicht einfach, das weiß man. Mit den guten Noten darf Dein Kind jetzt auf das Gymnasium. Das sollte eigentlich kein Problem sein, denn schließlich hat es sich ja beim Lernen immer relativ leicht getan, oder?
Alles kein Problem – oder etwa doch?
Sehr oft, zeigen sich am Gymnasium allerdings die ersten Probleme. Denn der Lehrplan wird am Gymnasium sehr zügig durchgearbeitet. Da gibt es kein „erstmal Ankommen“. Die Kinder werden mit einem hohen Pensum an sehr anspruchsvollem Unterrichtsstoff konfrontiert.
Da muss man sich nicht wundern, dass ein Großteil der neuen Fünftklässler recht deutlich absackt mit den Leistungen. Darunter leidet dann natürlich das Selbstbewusstsein. Waren die Kinder gerade eben noch in der Grundschule bei den Klassenbesten, so hagelt es jetzt Vierer und auch schon mal die ein oder andere Fünf. Auch die Eltern müssen damit erst einmal klar kommen und sich darauf einstellen.
„Runternehmen und auf die Realschule“ ist ein Gedanke, bei dem man sich dann schnell ertappt. In den meisten Fällen ist das aber zu früh. Denn die Umgewöhnung dauert ihre Zeit.
Dein Kind hat jetzt viel zu verarbeiten und die Umstellung von der Grundschule zum Gymnasium ist nicht leicht.
Einerseits leidet man mit seinem Kind und möchte ihm mit der Alternative Realschule nur etwas Gutes tun. Andererseits sehen die Kinder diesen Schritt als Beleidigung und fühlen sich in ihrem Selbstwertgefühl noch weiter herabgesetzt.
Also erst einmal Ruhe bewahren. Viele Kinder brauchen eine gewisse Zeit, um die Umstellung zu verarbeiten. Auch die Einsicht, dass jetzt viel mehr gelernt werden muss, entwickelt sich erst noch im Laufe der Zeit. Gerade die Kinder, die relativ einfach durch die Grundschule gegangen sind, tun sich am Gymnasium zu Anfang schwer, weil sie das regelmäßige Lernen und Üben nicht gewohnt sind.
Es wird also einige Zeit dauern, bis Dein Kind sich an die Struktur des Gymnasiums und dessen Arbeitsweise gewöhnt hat.
Entscheidung über die Ausbildungsrichtung am Gymnasium – welche Sprachenfolge?
Folgende Ausbildungsrichtungen können am Gymnasium in Bayern angeboten werden:
- Sprachliches Gymnasium (SG)
- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)
- Humanistisches Gymnasium (HG)
- Musisches Gymnasium (MuG)
- Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WWG)
- Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SWG)
Daneben gibt es eine Vielzahl von Wahlfächern und Arbeitsgemeinschaften.
Welches Gymnasium Du für Dein Kind wählst, hängt zum einen davon ab welche Ausbildungsrichtung am geeignetsten ist. Darüber hinaus ist natürlich die Entfernung des Gymnasiums von Eurem Wohnort ein Kriterium, das bei der Entscheidung eine Rolle spielen wird.
Sehr viele Gymnasien bieten auch mehrere Ausbildungsrichtungen an.
Am Humanistischen und Musischen Gymnasium sind die Sprachen Englisch und Latein als erste und zweite Fremdsprache vorgegeben.
Die Reihenfolge der Sprachen kann gewählt werden. Das heißt Dein Kind auch Latein als erste Fremdsprache wählen. Englisch ist in diesem Fall dann verpflichtend als zweite Fremdsprache.

Welche Sprachenfolge wählen?
Welche Sprachen die geeignetsten sind, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Am häufigsten wird sicherlich Englisch als erste Fremdsprache gewählt.
Es gibt auch die Variante, dass Dein Kind mit Latein oder auch Französisch als erster Fremdsprache beginnt. Bei diesen Varianten ist nur anzumerken, dass im Falle eines Wechsels auf die Realschule, Dein Kind ein Jahr Englisch aufarbeiten muss, um den Anschluss an die 6te Klasse zu schaffen.
Mit welchen Sprachen Dein Kind im Laufe der nächsten Schuljahre dann weitermacht, darüber wirst Du rechtzeitig von Deinem Gymnasium in einem Elternabend informiert. Die Entscheidung darüber musst Du Anfang des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 5 treffen.
Notenberechnung am Gymnasium
Große Leistungsnachweise
In der Grundschule waren es die Proben. Jetzt muss Dein Kind Schulaufgaben schreiben. Schulaufgaben sind auch die großen Leistungsnachweise am Gymnasium in Bayern.
Sie werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache geschrieben. Während der Klasse 5 sind mindestens 4 Schulaufgaben je Fach verpflichtend.
Schulaufgaben müssen 1 Woche vorher angekündigt werden. Pro Tag darf nur eine Schulaufgabe geschrieben werden. In einer Woche dürfen maximal 2 Schulaufgaben geschrieben werden.
Die Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe beträgt 60 Minuten.
Im Fach Deutsch gilt: ab jetzt gibt es keine grammatischen Übungen oder Diktate mehr. Zumindest nicht als Schulaufgaben. Grammatik wird nur noch in den Tests bzw. kleinen Leistungsnachweisen geprüft. Rechtschreibung wird als Fehler bei den Aufsätzen (den Schulaufgaben) gewertet – es gibt Punktabzug bei Fehlern.
Ist eine Schulaufgabe in der Klasse Deines Kindes katastrophal ausgefallen, dann ist es auch möglich eine solche Schulaufgabe für ungültig zu erklären. Dies muss dann die Schulleitung in Rücksprache mit dem Fachlehrer tun. Die Schulaufgabe wird dann wiederholt.
Gründe für die Nichtigkeit einer Schulaufgabe können sein: der Lehrstoff war nicht genügend vorbereitet oder die Anforderungen waren zu hoch.
Kleine Leistungsnachweise
Bei den kleinen Leistungsnachweisen unterscheidet man
- Mündliche Leistungsnachweise wie zum Beispiel Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeteiligung und Referate
- Schriftliche Leistungsnachweise wie zum Beispiel Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte
- Stegreifaufgaben sind die berüchtigten Exen in Bayern. Sie werden unangekündigt geschrieben und enthalten Fragen über den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden. Exen dauern circa 20 Minuten.
- Kurzarbeiten werden 1 Woche vorher angekündigt und enthalten Aufgaben des Stoffes der 10 vorherigen Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten dauern circa 30 Minuten.
- Fachliche Leistungstest. Diese werden entweder zentral angeordnet oder schulintern gehalten und 1 Woche vorher angekündigt.
- Projekte. Bewertet werden hier entweder praktische, schriftliche oder mündliche Leistungen.
Theoretisch ist es möglich, dass auch ein kleiner Leistungsnachweis an einem Tag gefordert wird, an dem Dein Kind eine Schulaufgabe schreibt. Dies muss die Lehrerkonferenz aber zum Schuljahresbeginn festlegen.
§26 BayGSO erlaubt es den Lehrkräften auch Rechtschreibfehler oder Formfehler zu bewerten. Das heißt auch in Mathematik oder im Aufsatz kann Dein Kind Punktabzug bekommen. Und das nur aufgrund von Rechtschreibfehlern.
Dies gilt nicht nur für Schulaufgaben sondern auch zum Beispiel für schriftliche kleine Leistungsnachweise.

Das Zwischenzeugnis
Zum Schulhalbjahr wird ein Zwischenzeugnis ausgegeben. Darin kannst Du den bisherigen Leistungsstand Deines Kindes ablesen. Sind die Noten Deines Kindes so schlecht, dass ein Vorrücken am Schuljahresende eventuell gefährdet sein kann, dann wirst Du bereits im Zwischenzeugnis darauf hingewiesen.
Wie werden die Noten berechnet?
Die großen Leistungsnachweise – das sind die Schulaufgaben – werden als eine Gesamtnote gerechnet.
Kleine Leistungsnachweise darf die Lehrkraft nach eigener Einschätzung gewichten und dann zu einer Gesamtnote zusammenfassen.
Beide Gesamtnoten werden gewichtet im Verhältnis 2:1. Das bedeutet der Anteil der Schulaufgaben an der Endnote (Jahresfortgangsnote) wird doppelt gezählt.
Vorrücken – wird Dein Kind versetzt?
§30 BayGSO legt fest:
Nicht versetzt wird Dein Kind wenn es:
- Die Note 6 in einem Vorrückungsfach hat
- Die Note 5 in zwei Vorrückungsfächern hat
Musik ist erst ab Klasse 7 Vorrückungsfach, außer im Musischen Gymnasium, hier ist Musik ab Klasse 5 Vorrückungsfach. Sport ist nie Vorrückungsfach.

Vorrücken auf Probe
Hat Dein Kind das Klassenziel zum ersten Mal nicht erreicht, dann kann es auf Probe in die Klasse 6 vorrücken. Die Genehmigung dazu wird erteilt, wenn erwartet wird, dass Dein Kind die Klasse 6 problemlos schafft.
Zum Vorrücken auf Probe musst Du Dein Einverständnis abgeben.
Die Probezeit in Klasse 6 dauert dann in der Regel bis zum 15. Dezember. Bei Ausnahmen kann die Probezeit auch um zwei Monate verlängert werden. Das heißt, Dein Kind hat dann bis zum Zwischenzeugnis Zeit sich zu bewähren.
Überspringen einer Klassenstufe
§34 BayGSO erlaubt das Überspringen einer Klassenstufe. War Dein Kind mit der Klassenstufe 5 unterfordert, dann überlegst Du vielleicht, dass es eine Klassenstufe überspringen soll? Die Schulleitung entscheidet über Deinen Antrag auf Empfehlung der Klassenkonferenz. Das heißt, alle Lehrkräfte, die Dein Kind während des Schuljahres unterrichten, geben die Empfehlung ab. Hierbei gilt auch, dass Dein Kind erst einmal auf Probe vorrückt.
Empfehlungen zum Üben
Im Anschluss möchte ich noch einige Empfehlungen für Übungsmaterial für die Klasse 5 geben. So kannst Du Dein Kind unterstützen. Denn gerade in der Anfangszeit im Gymnasium gibt es oft Schwierigkeiten und das Kind tut sich schwer mit dem Unterrichtsstoff. Deshalb ist es meiner Meinung nach sinnvoll seinem Kind mit kleineren Übungen ein wenig zu helfen.
Natürlich gibt es auch Materialien im Internet, die Du einfach ausdrucken kannst. Übungskönig ist der Nachfolger von Grundschulkönig und bietet einige Übungen an. Wenn Du Dir allerdings die lange Suche im Internet ersparen willst, dann ist es einfacher ein Buch zu kaufen. Damit hast Du immer schnell einige Aufgaben griffbereit.
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Vielleicht hast Du ein Kind in der 5. Klasse am Gymnasium in Bayern? Dann wäre es schön, wenn Du einen Kommentar schreibst und Deine Erfahrungen mit uns teilst.
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