Die Bildungsgangempfehlung in Hessen sowie vorgeschriebene Abläufe für den Übertritt sollen den Eltern eine Richtlinie geben für die Schullaufbahnentscheidung ihres Kindes.
Die gute Nachricht vorweg: In Hessen dürft Ihr als Eltern entscheiden auf welche weiterführende Schule Euer Kind zukünftig gehen soll.
Ein erster Informationsabend findet während des 1. Schulhalbjahres der 4.Klasse statt. Hier informiert die Grundschule über die weiterführenden Schulen, die Anforderungen, die Profile etc.
Die Bildungsgangempfehlung
Jedes Jahr wird bis zum 25. Februar ein individuelles Beratungsgespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern der 4. Klässler durchgeführt. Du kannst jetzt dem Lehrer / der Lehrerin Deine Vorstellung für die weiterführende Schule Deines Kindes mitteilen. Ebenso sagt Dir der Lehrer / die Lehrerin auf welcher Schule er / sie Dein Kind zukünftig sieht. Darüber wird ein Protokoll geführt. Deine Entscheidung wird dann der Klassenkonferenz vorgelegt. Die Klassenkonferenz erstellt eine schriftliche Bildungsgangempfehlung für die weiterführende Schule Deines Kindes.
In die Bildungsgangempfehlung der Klassenkonferenz fließen folgende Kriterien ein:
- Die bisherige Lernentwicklung Deines Kindes
- Der Leistungsstand Deines Kindes
- Die Arbeitshaltung Deines Kindes
Wenn die Bewertung Deines Kindes mit den Anforderungen der entsprechenden weiterführenden Schule übereinstimmt, dann wird hierfür die Bildungsgangempfehlung ausgesprochen.
Stimmt die Bildungsgangempfehlung der Klassenkonferenz nicht mit Deinem Wunsch überein, dann wird Dir ein zweites Beratungsgespräch angeboten.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Hessen am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Das Antragsformular
Bis zum 5. März musst Du die weiterführende Schule für Dein Kind auswählen. Das Antragsformular hierzu bekommst du von der Grundschule. Du füllst das Antragsformular aus und gibst es wieder bei der Grundschule ab. Diese leitet das Formular dann weiter an Deine Wunschschule. Am besten gibst Du 3 Wunschschulen an, da die beliebten Schulen oftmals überbucht sind. Du kannst dann in Erstwunsch-, Zweitwunsch- und Drittwunschschule unterscheiden.
Wenn es eine Übereinstimmung zwischen der Bildungsgangempfehlung der Klassenkonferenz und Deinem Schulwunsch gibt, dann wird das Antragsformular sofort an die Wunschschule weitergeleitet.
Unterscheidet sich die Bildungsgangempfehlung von Deiner Vorstellung über die weiterführende Schule, dann gilt trotzdem Dein Wille. D.h. Du kannst Dein Kind an Eurer Wunschschule anmelden, wenn:
- Die Grundschule Dich vorher schriftlich über ihre Entscheidung informiert hat
- Dir die Begründung für die Entscheidung der Grundschule mitgeteilt wurde
- Ein zweites Beratungsgespräch stattgefunden hat
Wenn Du nach dieser Beratung trotzdem bei Deiner Entscheidung bleibst, dann hast Du bis zum 5. April Zeit das Antragsformular bei der Grundschule abzugeben. Das Antragsformular wird dann an die ausgewählte Schule übermittelt.
Es gibt allerdings keinen Anspruch auf ein G8 oder ein G9 Gymnasium. Auch gibt es keinen Anspruch darauf, ob Dein Kind auf ein Gymnasium kommt oder das Abitur auf einer Gesamtschule machen soll. Die Schule wird von Staatlichen Schulamt zugewiesen. Das passiert dann, wenn mehr Anmeldungen für eine Schule vorliegen als Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Details findest Du im Hessischen Schulgesetz §70 – den Link findest du weiter unten.
Das Gesetz garantiert Dir nämlich nur einen Platz für den gewünschten Bildungsgang. Nicht für eine bestimmte Schulart. Das heißt, wenn Dein Kind das Abitur auch an einer Gesamtschule machen kann, dann kann es vorkommen, dass es einer Gesamtschule zugewiesen wird. Das passiert aber nur in den seltensten Fällen. Immerhin kannst Du 3 Wunschschulen benennen, deren Verfügbarkeit zuerst geprüft wird.
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Das Auswahlverfahren an den Schulen
Das hessische Schulgesetz gibt Richtlinien vor, nach denen einige Schüler vorrangig ausgewählt werden müssen. Schülerinnen und Schüler:
- die an ihrem Wohnort oder in dessen Umgebung keine angemessene schulische Ausbildungsmöglichkeit haben oder
- die aufgrund der Verkehrsverhältnisse die für sie in Betracht kommende Schule nur unter erheblichen Schwierigkeiten erreichen können oder
- bei denen besondere soziale Umstände vorliegen oder
- deren Eltern eine bestimmte erste Fremdsprache oder den Besuch einer Schule mit einem vom Kultusministerium bestätigten besonderen Schwerpunkt wünschen.
Gibt es zu viele Anmeldungen an einzelnen Schulen, dann gibt es eine sogenannte Verteilungskonferenz. Die Schulleiter der betroffenen Schulen nehmen daran teil. Es wird dann versucht möglichst alle Wünsche zu berücksichtigen. Im Anmeldeformular ist ein freies Feld. Darin kannst Du einen Grund eintragen, warum Dein Kind gerade auf die gewählte Schule soll. Zum Beispiel wegen eines Geschwisterkindes. Oder wegen einer Klassenkameradin / eines Klassenkameraden. Es wird versucht, dass möglichst alle Kinder zumindest zur Drittwunsch-Schule zugewiesen werden können. Du solltest bei Deiner Wahl bedenken, dass manche Schulen, schon so „überbucht“ sind, dass schon die Erstwünsche nicht alle aufgenommen werden können. Diese Schulen können dann natürlich keine Zweit- oder Drittwünsche mehr aufnehmen.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Bildungsgangempfehlung in Hessen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.
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