In Sachsen gibt es als weiterführende Schulen die Oberschule und das Gymnasium für die sich die Schüler entscheiden können. Anfang März wird die Bildungsempfehlung für die weiterführenden Schulen an alle 4.Klässler ausgegeben.
Innerhalb einer Woche muss dann die Anmeldung an der empfohlenen Schule stattfinden.
Die Bildungsempfehlung für den Übertritt in Sachsen
Seit der Schulgesetzreform im Jahr 2017 wurde die Übertrittsregelung in Sachsen geändert.
- Weiterhin gilt die sehr hohe Anforderung von einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser für eine Bildungsempfehlung auf das Gymnasium,
- dabei darf kein Fach mit der Note 4 bewertet sein.
- In die Berechnung für den Notendurchschnitt gehen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein.
Die Leistungserhebung mit Beratungsgespräch
Neu ist seit 2017, dass Eltern ihre Kinder auf dem Gymnasium anmelden können, auch wenn die Schule die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. In diesem Fall muss der Schüler/die Schülerin sich einer Leistungserhebung unterziehen. D.h. der Schüler/die Schülerin muss eine schriftliche Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ablegen, die allerdings nicht mit Noten bewertet wird. Diese Leistungserhebung wird in einem Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen.
Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist für die Eltern Pflicht.
Falls die Eltern das Beratungsgespräch verfallen lassen und nicht daran teilnehmen, so gilt der Aufnahmeantrag auf das Gymnasium als zurückgenommen.
Zum Beratungsgespräch mitzubringen ist:
- die Bildungsempfehlung der Grundschule,
- das letzte Jahreszeugnis (meist das von Klasse 3) und
- das letzte Halbjahreszeugnis.
Auf deren Grundlage zusammen mit dem Ergebnis der Leistungsbewertung wird dann das Beratungsgespräch durchgeführt.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Sachsen am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
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Der Elternwille beim Übertritt in Sachsen
Die Eltern müssen beachten, innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu bestätigen, dass sie an der Anmeldung am Gymnasium festhalten, falls sie beim Beratungsgespräch im Gymnasium mitgeteilt bekommen, dass die Schule an einer Empfehlung für die Oberschule festhält. Reichen die Eltern diese schriftliche Bestätigung ein, dann gilt der Elternwille, d.h. der Schüler/die Schülerin darf trotz gegenteiliger Bildungsempfehlung das Gymnasium besuchen.
Was braucht Ihr für die Anmeldung?
Für die Anmeldung an der Oberschule oder am Gymnasium in Sachsen müsst Ihr die folgenden Dokumente mitbringen:
- das zuletzt erstellte Zeugnis oder die zuletzt erstellte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und
- die Bildungsempfehlung
Bei der Anmeldung Eures Kindes werden folgende Daten erhoben:
- der Name und Vorname von Euch und Eurem Kind
- das Geburtsdatum und der Geburtsort Eures Kindes
- das Geschlecht Eures Kindes
- Eure Anschrift
- Eure Telefonnummer und eine Notfalladresse
- Die Staatsangehörigkeit Eures Kindes
- Die Religionszugehörigkeit Eures Kindes
- Das Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn und
- durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Bildungsempfehlung in Sachsen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen mit der Schulzeit Deines Kindes.
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Schule in Deutschland meint
Hallo Yahya,
Du darfst Dein Kind auf dem Gymnasium anmelden. Sie muss dann eine schriftliche Prüfung machen. Das Ergebnis dieser Prüfung besprechen die Lehrer dann mit den Eltern. Diese Besprechung müsst Ihr unbedingt machen. Denn wenn Ihr die Besprechung nicht macht, muss Rimaz auf die Oberschule. Im Artikel oben, ist der genaue Ablauf beschrieben.
Alles Gute für Euch
Martina
Yahya Albkhit meint
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kind Rimaz Albkhit hat in den Fächer Deutsch Note 2,55 – in Mathe 1,75 und in Sachunterricht 2,57 in ersten Halbjahr in vierten Klasse bekommen.
Aber sie möchte liebe in Gymnasium weiter steigen.
Die Lehrerin hat uns informiert, dass das Kind sich in eine Oberschule melden muss!!
Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Kind in einer Gymnasium steigen kann?
Ich warte auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Yahya Albkhit