Für den Übergang in Niedersachsen gilt die Faustregel:
Die Schule berät und empfiehlt – Die Eltern entscheiden!
Die Lernentwicklung Deines Kindes
In Niedersachsens Grundschulen wird für jedes Kind die individuelle Lernentwicklung dokumentiert. Diese Lernentwicklung Deines Kindes wird von der Klassenkonferenz regelmäßig diskutiert. Daraus werden dann Maßnahmen abgeleitet, die eventuell erforderlich sind.
Wenn Du ein Elterngespräch mit der Klassenlehrkraft hast, dann findet das Gespräch auf Basis der dokumentierten Lernentwicklung Deines Kindes statt. Gerade in der 4. Klasse ist die dokumentierte Lernentwicklung eine wichtige Grundlage für das Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrer/in.
Nach dem Übertritt in die weiterführende Schule wird die dokumentierte Lernentwicklung von der Grundschule an die entsprechende weiterführende Schule übermittelt.
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Damit Du eine Hilfe bei der Entscheidung über die zukünftige Schule Deines Kindes bekommst, gibt es die folgenden Unterstützungen
Eine Informations-Veranstaltung
- In der Grundschule findet mindestens eine Veranstaltung statt, an der Du über die weiterführenden Schulen informiert wirst. Diese Veranstaltung findet entweder am Ende von Klasse 3 oder zu Beginn von Klasse 4 statt.
- Du wirst informiert über die Arbeitsweisen der einzelnen Schulformen und deren Leistungsanforderungen. Auch die Abschlüsse, die an den Schulen gemacht werden können werden vorgestellt. Dazu kommen Vertreter der jeweiligen Schulform und stellen den Eltern die Schulformen vor.
- Ebenfalls bekommst Du Informationen, unter welchen Voraussetzungen ein Schulwechsel in der weiterführenden Schule möglich ist.
Zwei Beratungsgespräche
Die Grundschule bietet Dir mindestens zwei Beratungsgespräche an. Ziel dieser Gespräche ist es, Dir eine gute Basis für Deine Entscheidung zu schaffen. Die Entscheidung über die weiterführende Schule für sein Kind zu treffen ist weitreichend. Eine Lehrkraft erlebt Dein Kind vielleicht ganz anders als Du. Auch sieht die Lehrkraft wie sich Dein Kind in der Klassengemeinschaft verhält. Durch die Beratung kannst Du neue Aspekte für Deine Entscheidung erhalten.
Vertritt die Lehrkraft die gleiche Ansicht wie Du, dann wirst Du in Deiner Entscheidung bestärkt und fühlst Dich sicherer den richtigen Weg für Dein Kind zu wählen.
Hat die Lehrkraft eine andere Meinung als Du dann gehst Du gedanklich bestimmt nochmals alle Gründe durch, die Dich dazu bewogen haben eine bestimmte Schulform zu wählen. Die Für und Wider einer zukünftigen Entscheidung mehrmals durchzugehen ist sinnvoll und wird dadurch gefördert.
Egal wie Du Dich am Ende entscheidest, Du hast die Entscheidung gut durchdacht. Aus diesem Grund ist es sinnvoll diese zwei Beratungsgespräche zu nutzen, Du gewinnst dadurch mehr Sicherheit für Deine persönliche Entscheidung.
Wie laufen die Beratungsgespräche ab?
Die Lehrkraft Deines Kindes muss über die Beratungsgespräche ein Protokoll anfertigen. Dazu gibt es ein Formular, das ausgefüllt wird. Die wichtigsten Punkte der Gespräche mit Dir werden hier schriftlich festgehalten.
Im Anschluss erhältst Du eine Kopie des Gespräch-Protokolls.
Von der Lehrkraft wirst Du über die Leistungen Deines Kindes in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht informiert. Auch über die Nebenfächer wirst Du informiert. Diese sind aber für die Entscheidung über die weiterführende Schule nicht so wichtig.
Das Arbeits- und Sozialverhalten Deines Kindes ist ein weiterer Punkt, den die Lehrkraft Dir mitteilt.
Ein wichtiger Aspekt der Beratungsgespräche ist die schulische Entwicklung Deines Kindes. Dieser Punkt kann Dir eine wertvolle Hilfe sein bei Deiner Entscheidungsfindung. Zum Beispiel kann es sein, dass Dein Kind nicht die Noten für das Gymnasium hat, die die Lehrkraft für erforderlich hält. Deshalb wird die schulische Entwicklung in die Beratungsgespräche mit einbezogen. Weil es sein kann, dass ein Kind eine Schulform meistert, obwohl es keine Ideal-Noten hat, weil man sieht, dass es sich dahingehend entwickelt.
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Braucht mein Kind einen bestimmten Notenschnitt?
Eine konkrete Vorgabe für die Noten Deines Kindes gibt es in Niedersachsen nicht. Das heißt Du entscheidest alleine über die weiterführende Schule Deines Kindes – ganz unabhängig von den Noten.
Beim Beratungsgespräch fließen die Noten natürlich in die entsprechende Empfehlung mit ein. Und natürlich wird eine Lehrkraft einem Kind mit lauter Vieren im Zeugnis in den seltensten Fällen zum Gymnasium raten. Aber selbst dieser Fall ist möglich, weil der Übertritt unabhängig von den Noten ist.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Niedersachsen am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
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Welche Schule ist die richtige?
Fast alle Schulen veranstalten einen Tag der offenen Tür. Hier solltest Du zusammen mit Deinem Kind hingehen. So könnt Ihr schon vorab einen Eindruck von den Räumlichkeiten gewinnen. Auch über das Miteinander von Lehrern und Schülern kann man ein wenig erfahren. Die Informationsveranstaltungen an der jeweiligen Schule wird jede Schule anders gestalten. Es geht hierbei auch eher um die erste Kontaktaufnahme und einen ersten Eindruck, den Ihr gewinnen könnt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten in Niedersachen kannst Du hier im Blog nachlesen. Unten sind die passenden Links aufgeführt.
Was brauche ich für die Anmeldung an der neuen Schule?
Laut Kultusministerium brauchst Du nur das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 Deines Kindes.
Je nach Schule werden aber noch zusätzliche Dinge gefordert
- Die Geburtsurkunde des zukünftigen Schulkindes
- Ein Passfoto
- Das Beratungsprotokoll der Grundschule
Wie melde ich mein Kind an?
Wenn Dein Kind auf die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Integrierte Gesamtschule gehen soll, dann meldest Du Dein Kind dort mit den oben genannten Dingen an. Die jeweiligen Schulen veröffentlichen auf Ihrer Homepage rechtzeitig den Anmeldetermin.
Möchtest Du Dein Kind auf der Oberschule oder der Kooperativen Gesamtschule anmelden, musst Du folgendes beachten:
Für die Oberschule gilt: findet eine leistungsdifferenzierte oder schulzweigbezogene Aufteilung statt, dann entscheidest Du welchen Zweig Dein Kind besuchen soll. Das heißt, Du entscheidest Dich zwischen G-Kurs und E-Kurs bei einer Leistungsdifferenzierung. Bei einer Aufteilung nach Schulzweigen entscheidest Du zwischen Hauptschulzweig und Realschulzweig.
Kommt mein Kind auf die Wunschschule?
Auch hier gibt es wieder unterschiedliche Möglichkeiten, die zu berücksichtigen sind.
Es kann sein, dass der Schulträger in Deinem Wohnort die Schulen in Schulbezirke aufgeteilt hat. In diesem Fall musst Du Dein Kind an der Schule Deines Schulbezirkes anmelden. Dann hast Du auch einen Rechtsanspruch auf diese Schule.
Gibt es keine Schulbezirke, dann hast Du die Freiheit Dein Kind in jeder Schule anzumelden. Allerdings gibt es dann auch keinen Anspruch auf diese Schule. Und im Falle von zu vielen Anmeldungen entscheidet dann oft das Los über die Aufnahme an der Schule.
Gleiches gilt für Ganztagesschulen (nicht für die Oberschulen) und für die Gesamtschulen.
Viele Schulleiter geben bei zu vielen Anmeldungen den Geschwisterkindern einen Vorrang.
Wenn Dein Kind auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule hat, hat es doch einen Anspruch auf eine bestimmte Schulart, die es gewählt hat. Das heißt, wenn Du möchtest, dass Dein Kind den Realschulabschluss macht, dann bekommt es das Recht eine Schule zu besuchen, auf der es den Realschulabschluss machen kann.
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