In Niedersachsen gibt es noch die Hauptschule, die in vielen anderen Bundesländern bereits abgeschafft ist. Die Hauptschule in Niedersachsen vermittelt Dir eine grundlegende Allgemeinbildung. Hier wird großen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung gelegt.
Mit einer Schwerpunktbildung soll Dir eine fundierte Berufsorientierung ermöglicht werden.
Berufsorientierung und Berufsbildung bilden einen Hauptteil der Ausbildung an der Hauptschule in Niedersachsen.
Sie umfasst die Klassen 5-9, der Besuch der 10. Klasse ist freiwillig. Auch ist die 10. Klasse nicht an jeder Hauptschule eingerichtet.
Den Hauptschulabschluss kannst Du nach Klasse 9 machen.
Nach Klasse 10 können die folgenden Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Der Unterricht an der Hauptschule in Niedersachsen
An der Hauptschule hast Du Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und wahlfreien Unterricht. Das Fach Englisch hast Du als erste Fremdsprache.
Welche Wahlpflichtfächer Deine Oberschule anbietet, das hängt immer von der personellen Ausstattung oder anderen individuellen Bedingungen an der Schule ab. Ein Recht auf ein bestimmtes Wahlpflichtfach hast Du nicht.
Ab der 6. Klasse wird in der Regel das Wahlpflichtfach angeboten.
Während der Klasse 9 werden die Fächer Mathematik und Englisch auf zwei Anforderungsebenen angeboten. Das heißt es findet eine Fachleistungsdifferenzierung statt. Die Anforderungsebenen unterscheiden sich in G-Niveau und E-Niveau. Im G-Niveau werden grundlegende Anforderungen vermittelt. Im E-Niveau werden Dir erhöhte Anforderungen vermittelt.
Ob Du in einen G-Kurs oder E-Kurs eingestuft wirst, das entscheidet Dein Fachlehrer. Es sollen bei der Einstufung zwar vorrangig die Noten eingehen aber auch Deine Persönlichkeit fließt in die Bewertung ein.
Praxisorientierung
Die Hauptschule in Niedersachsen vermittelt Dir während Deiner kompletten Schulzeit eine verstärkte Praxisorientierung. Mindestens 80 Praxistage hast Du während Deiner Schulzeit.
Kompetenzfeststellungsverfahren
Meist während der Klasse 8 wird das Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt. Hierzu brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern. Das Kompetenzfeststellungsverfahren, dient dazu, Dir mehr Klarheit zu geben, welcher Beruf für Dich geeignet ist. Hierzu werden Gruppentests durchgeführt, an denen verschiedene Lehrer beobachten wie sich die Teilnehmer in verschiedenen Situationen verhalten. Dann gibt es noch einen Test, den Du am Computer machen musst. Hierzu füllst Du einen Fragebogen aus, der anschließend ausgewertet wird. Mit dem Bild, das diese zwei Tests ergeben, hast Du schon mal einen Anhaltspunkt für welche Berufe Du geeignet bist und für welche gar nicht.
Praxistage
Deine Hauptschule kann die 80 Praxistage unterschiedlich gestalten. Die folgenden Möglichkeiten gibt es für die Praxistage:
- Unterricht an berufsbildenden Schulen
- Betriebspraktika
- Zukunftstage
- Betriebsbesichtigungen
- Berufspraktische Projekte
- Praxisorientierte Lernphasen im Unterricht
Die Hauptschule in Niedersachsen arbeitet eng mit der Bundesagentur für Arbeit, den berufsbildenden Schulen, den (Handwerks-)Kammern und weiteren zusammen. Somit wird eine fundierte praxisorientierte schulische Ausbildung sichergestellt.
Ab Klasse 7 gibt es berufsorientierende Maßnahmen an Deiner Schule. In den Klassen 9 und 10 kannst Du an berufs- und studienorientieren und berufsbildenden Maßnahmen teilnehmen.
Schwerpunktsetzung
Deinen Schwerpunkt für die praxisnahe Ausbildung setzt Du in den Klassen 9 und 10. Die Vorbereitung hierzu wird allerdings schon ab der Klasse 7 getroffen. Du wählst Deine Fachrichtung in Klasse 7 hast aber die Möglichkeit in der Klasse 9 nochmals zu wechseln, falls Du merkst, dass die Fachrichtung nicht Deiner Eignung entspricht.
Welche Noten brauchst Du für Deinen Abschluss?
Du hast vier verschiedene Möglichkeiten um einen Abschluss an der Hauptschule zu machen. Je nachdem wie Deine Noten ausfallen oder wie schnell Du Deinen Abschluss machen möchtest, kannst Du zwischen den verschiedenen Abschlüssen wählen.
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Mit der Note 4 (ausreichend) in allen Fächern hast Du den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bestanden. Sogar einmal die Note 5 (mangelhaft) ist erlaubt ohne, dass Du dies ausgleichen musst.
Was kannst Du ausgleichen?
Hast Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) im Zeugnis dann kannst Du folgendermaßen ausgleichen:
- Wenn zwei Ausgleichsfächer mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind.
Hast Du einmal die Note 6 (ungenügend) im Zeugnis, dann kannst Du folgendermaßen ausgleichen:
- Wenn ein Ausgleichsfach mit der Note 2 (gut) bewertet ist.
- Wenn zwei Ausgleichsfächer mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind.
In den oben genannten Ausgleichs-Möglichkeiten kannst Du zusätzlich noch einmal die Note 5 (mangelhaft) haben, ohne dass Du diese Note 5 ausgleichen musst.
Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mit der Note 4 (ausreichend) in allen Fächern hast Du den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bestanden. Sogar einmal die Note 5 (mangelhaft) ist erlaubt ohne, dass Du dies ausgleichen musst.
Was kannst Du ausgleichen?
Hast Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) im Zeugnis dann kannst Du folgendermaßen ausgleichen:
- Wenn zwei Ausgleichsfächer mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind.
- Du kannst auch einen E-Kurs für den Ausgleich benutzen. Der E-Kurs wird dann um eine Note besser angesetzt. Das heißt für den Ausgleich kannst Du im E-Kurs die Note 4 (ausreichend) haben. Der E-Kurs wird dann mit der Note 3 angesetzt.
- Du darfst nur Fächer ohne Leistungsdifferenzierung oder G-Kurse mit einem E-Kurs auf obige Weise ausgleichen.
Hast Du einmal die Note 6 (ungenügend) im Zeugnis, dann kannst Du folgendermaßen ausgleichen:
- Wenn ein Ausgleichsfach mit der Note 2 (gut) bewertet ist.
- Wenn zwei Ausgleichsfächer mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind.
In den oben genannten Ausgleichs-Möglichkeiten kannst Du zusätzlich noch einmal die Note 5 (mangelhaft) haben, ohne dass Du diese Note 5 ausgleichen musst.
Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erreichst Du, wenn Du die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erreicht hast und zusätzlich dazu
- Ein Fach auf E-Niveau mit mindestens der Note 4 (ausreichend) abschließt.
- Alle Deine Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer im Durchschnitt mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind. Das heißt laut AVO Niedersachsen, dass Dein Notendurchschnitt 3,0 oder besser sein muss.
Deine Noten aus E-Kursen werden für die Berechnung des Durchschnittes mit einer Note besser angesetzt.
Der Erweiterte Sekundarabschluss I
Den erweiterten Sekundarabschluss I erreichst Du, wenn Du Bedingungen für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erfüllst und darüber hinaus
- Ein Fach auf E-Niveau mit mindestens der Note 2 (gut) abschließt.
- Ein weiteres Fach auf E-Niveau mit mindestens der Note 3 (befriedigend) abschließt.
- Alle Deine Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer im Durchschnitt mit der Note 2 (gut) bewertet sind. Das heißt laut AVO Niedersachsen, dass Dein Notendurchschnitt 2,0 oder besser sein muss.
Deine Noten aus E-Kursen werden für die Berechnung des Durchschnittes mit einer Note besser angesetzt.
Empfehlungen zum Üben
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Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Hauptschule in Niedersachsen? Warum habt Ihr Euch für die Hauptschule entschieden und gegen die Oberschule? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit.
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Akri meint
Leute ich hab eine Frage Ich mache meine 10 Hauptschulabschluss in Niedersachsen
Wir haben zwei E kurs in Mathe und Englisch
Ich bin in Mathe E kurs hab ne 3
Und in Englisch ne 3 aber in Deutsch ne 4 kann ich jetzt die 4 in deutsch durch den E kurs in Mathe
Vergleichen weil ne 3 in Mathe E kurs ist eig ne 2 in g kurs oder. ich bin in der Oberschule
Schule in Deutschland meint
Liebe Julia, ich bin keine Juristin und darf in diesem Portal keine Rechtsberatung leisten. Darunter fällt leider auch das Beantworten Deiner Frage.
Vielleicht können ja andere User Deine Frage beantworten.
Ein Beratungslehrer an der neuen Schule kann in den meisten Fällen auch gut weiterhelfen.
Tut mir leid, dass ich nicht direkt helfen darf.
Viele Grüße und alles Gute
Julia Röhrich meint
Hallo. Im Namen meiner Tochter, habe ich eine Frage, denn sie ist verunsichert. Sie ist auf der Hauptschule und hofft auf einer erweiterten Realschulabschluss. Aber niemand sagt ihr etwas. Sie hat folgende Noten : Deutsch 2 (eventuell sogar 1, es muss noch ein Lehrer zusätzlich kontrollieren), Mathe E- Kurs 3, Englisch E- Kurs 3,……die anderen Fächer liegen bei 1 und 2. Sie war jetzt verunsichert wegen der dreien in Mathe und Englisch, aber durch die E-Kurse wird doch eine Note besser berechnet, oder?
Viele Grüße, Julia Röhrich