Für den Übertritt in Thüringen gelten, wie in Bayern oder Sachsen auch, sehr hohe Anforderungen. In diesem Beitrag erfahrt Ihr welche Bedingungen es für den Übertritt gibt und wie Ihr Eurer Kind eventuell doch noch auf dem Gymnasium anmelden könnt.
Nach der Grundschule
Nach der 4.Klasse der Grundschule können die Schüler in Thüringen entweder auf die Regelschule, auf die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium gehen. Die meisten Kinder besuchen nach dem Übertritt in Thüringen die Regelschule. Um nach der Grundschule auf die Regelschule zu wechseln ist kein Antrag oder sonstiges nötig. In Klasse 5 und 6 werden dort alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Wenn die Noten Deines Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mindestens „gut“ sind, dann kann Dein Kind nach der 5. oder 6. Klasse ins Gymnasium wechseln. Der Lehrplan ist nämlich in den Klassen 5 und 6 annähernd gleich zum Lehrplan des Gymnasiums.
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Voraussetzung für den Übertritt
Damit Dein Kind nach der Grundschule das Gymnasium besuchen kann, muss es in Thüringen sehr hohe Anforderungen erfüllen:
Der Notendurchschnitt des Halbjahreszeugnisses
- Im Halbjahreszeugnis von Klasse 4 der Grundschule müssen die Noten für die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde jeweils mit der Note „gut“ oder besser bewertet sein.
- Wenn Dein Kind schon die Regelschule besucht, dann kann der Übertritt nach den Klassen 5 oder 6 immer noch erfolgen. Nämlich dann wenn, im Halbjahreszeugnis der Regelschule die Noten für die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (in der Regel Englisch) jeweils „gut“ oder besser sind.
Falls die Noten mit „gut“ oder besser bewertet sind (s.o.) dann darf Dein Kind auf das Gymnasium überwechseln. Falls die Noten das „gut“ knapp verfehlt haben, dann bleibt noch die Schulempfehlung.
Die Schulempfehlung
Falls die Noten Deines Kindes nicht „gut“ oder besser sind, dann kann trotzdem eine Schulempfehlung für den Übertritt auf das Gymnasium ausgestellt werden, wenn die Eltern einen Antrag dafür bei der Schule stellen.
Grundschule
- Die Grundschule erteilt in der Regel eine Bildungsempfehlung, wenn das Halbjahreszeugnis Deines Kindes nur einmal die Note 3 enthält in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Heimat- und Sachkunde. Die zwei anderen Fächer müssen mindestens mit der Note 2 bewertet sein.
- Auch, wenn zweimal die Note 3 im Halbjahreszeugnis steht (in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder Heimat- und Sachkunde), kann die Grundschule immer noch eine Bildungsempfehlung ausstellen. In diesem Fall stellt die Grundschule eine Bildungsempfehlung aus, wenn „aufgrund des bisherigen Lernverhaltens zu erwarten ist, dass der Schüler/die Schülerin das Gymnasium mit Erfolg besuchen wird“. Siehe auch ThürSchulO §125.
Regelschule
- Die Regelschule erteilt Deinem Kind eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium, wenn das Halbjahreszeugnis der Klasse 5 oder Klasse 6 nur einmal die Note 3 enthält in den Fächern Deutsch, Mathematik oder erste Fremdsprache. Die zwei anderen Fächer müssen mindestens mit der Note 2 bewertet sein.
- Auch, wenn zweimal die Note 3 im Halbjahreszeugnis steht (in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder erste Fremdsprache), kann immer noch eine Bildungsempfehlung der Regelschule ausgestellt werden. In diesem Fall stellt die Regelschule eine Bildungsempfehlung aus, wenn „aufgrund des bisherigen Lernverhaltens zu erwarten ist, dass der Schüler/die Schülerin das Gymnasium mit Erfolg besuchen wird“. Siehe auch ThürSchulO §125.
Befindet sich im Halbjahreszeugnis in allen drei Fächern die Note 3 oder schlechter, dann wird keine Bildungsempfehlung ausgestellt. Für die Grundschule sind das die Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde. Für die Regelschule sind das die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache.
In diesem Fall kann Dein Kind eine Aufnahmeprüfung am Gymnasium machen.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Thüringen am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
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Aufnahmeprüfung
Falls die Noten Deines Kindes nicht „gut“ oder besser sind und keine Grundschulempfehlung ausgestellt wird dann kann auf Antrag auch eine Prüfung absolviert werden.
- Die Aufnahmeprüfung ist ein 3tägiger Probeunterricht mit jeweils 4 Unterrichtsstunden.
- Die Gymnasien, die den Probeunterricht durchführen werden vom Schulamt benannt.
- Eine Prüfungskommission besteht aus 2 Lehrern des Gymnasiums und 1 Lehrer der Grundschule (beim Übertritt in die 5. Klasse)
- Eine Prüfungskommission besteht aus 2 Lehrern des Gymnasiums und 1 Lehrer der Regelschule oder Gemeinschaftsschule (beim Übertritt in die höheren Klassen)
- Ein Lehrer der Prüfungskommission hält den Probeunterricht und die anderen beiden Lehrer beobachten.
Aufnahme ins Gymnasium
Der Probeunterricht, das heißt die Aufnahmeprüfung, hat Dein Kind bestanden wenn die Prüfungskommission dies entscheidet. Das heißt, wenn die Prüfungskommission der Ansicht ist, dass der Schüler/die Schülerin für das Gymnasium geeignet ist, dann ist die Aufnahmeprüfung bestanden.
Anmeldung am Gymnasium
Zur Anmeldung am Gymnasium in Thüringen müsst Ihr folgende Dinge mitnehmen:
- Das Halbjahreszeugnis der 4.Klasse (oder des laufenden Schuljahres)
- Evtl. die Bildungsempfehlung der Schule, falls der Notendurchschnitt des Zeugnisses nicht ausreicht
Der Zeitraum für die Anmeldung wird vom Schulamt bekanntgegeben. Siehe Termine in Thüringen
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema in Übertritt in Thüringen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.
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Schule in Deutschland meint
Hallo Doreen,
vielen Dank für den Hinweis. Wurde soeben korrigiert.
Doreen Helmis meint
Der Artikel ist insoweit nicht korrekt, als dass von einem Notendurchschnitt von 2,0 die Rede ist. Die Thüringer Schulordnung spricht jedoch von der Note „gut“. Das ist ein Unterschied.