Im Saarland dürft Ihr als Eltern entscheiden auf welche weiterführende Schule Euer Kind zukünftig gehen soll.
Schule unterstützt Euch bei der Entscheidung
Ein erster Informationsabend findet während des 1. Schulhalbjahres der 4.Klasse statt. Hier informiert die Grundschule über die weiterführenden Schulen, die Anforderungen, die Profile etc.
Außerdem veranstalten die weiterführenden Schulen Informationstage und einen Tag der offenen Tür, zu denen Du gemeinsam mit Deinem Kind gehen solltest. So könnt Ihr Euch über die Schulen, die eventuell in Frage kommen informieren. Die Räumlichkeiten zu besichtigen, einige Lehrer kennenlernen und die Stimmung an der Schule einfangen – das sind wichtige Faktoren auf die Du jetzt achten solltest.
Welche Schule für Dein Kind?
Das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule stehen im Saarland als weiterführende Schulen ab Klasse 5 zur Verfügung. Auf beiden Schulen kann Dein Kind das Abitur erwerben.
Der Unterschied zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule besteht darin, dass auf dem Gymnasium das Abitur nach 8 Jahren erworben wird. An der Gemeinschaftsschule kann sich Dein Kind ein Jahr länger Zeit für das Abitur lassen. Nach 9 Jahren wird hier das Abitur gemacht.
An der Gemeinschaftsschule sind die folgenden Abschlüsse möglich:
- Hauptschulabschluss
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Abitur
Der Entwicklungsbericht
Ende Januar bekommt Dein Kind das Halbjahreszeugnis von Klasse 4. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis erhältst Du auch den Entwicklungsbericht mit einer zusammenfassenden Beurteilung.
Der Entwicklungsbericht enthält die folgenden Angaben über Dein Kind:
- Bisherige Lern- und Leistungsentwicklung
- Arbeitshaltung
- Art des Arbeitens und Lernens
- Sozialverhalten
- Denkvermögen
- Sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Evtl. Hinweise auf Förderbedarf oder besondere Leistungsschwächen
In der Zusammenfassenden Beurteilung wird die Aussage zum weiteren Bildungsweg Deines Kindes getroffen. Eine der beiden nachfolgenden Aussagen findet sich als Abschluss in der Zusammenfassenden Beurteilung:
- Der Schülerin/Dem Schüler wird aufgrund ihrer/seiner bisherigen Leistungsentwicklung der Besuch eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule empfohlen.
Oder
- Der Schülerin/Dem Schüler wird aufgrund ihrer/seiner bisherigen Leistungsentwicklung der Besuch einer Gemeinschaftsschule empfohlen.
Im Saarland gibt es keinen bestimmten Notendurchschnitt der erreicht werden muss, um eine Schullaufbahnempfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. Du als Mutter oder Vater hast ganz alleine das Recht über die weiterführende Schule für Dein Kind zu entscheiden.
Der Entwicklungsbericht gibt Dir eine Richtlinie wie die Lehrer Dein Kind einschätzen. Am Ende ist es Elternsache auf welcher Schule das Kind angemeldet wird.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt im Saarland am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
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Verpflichtendes Beratungsgespräch
In den 2 Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses wird ein Beratungsgespräch mit den Eltern durchgeführt. Dieses Beratungsgespräch ist verpflichtend für Dich. Falls Du trotzdem entscheidest nicht zum Beratungsgespräch zu erscheinen, dann sind das Zeugnis und der Entwicklungsbericht trotzdem gültig. Dir wird dann der Entwicklungsbericht mit einer schriftlichen Erläuterung zugeschickt.
Ziel dieses Gespräches ist es, Dir eine gute Basis für Deine Entscheidung zu schaffen. Die Entscheidung über die weiterführende Schule für sein Kind zu treffen ist weitreichend. Eine Lehrkraft erlebt Dein Kind vielleicht ganz anders als Du. Auch sieht die Lehrkraft wie sich Dein Kind in der Klassengemeinschaft verhält. Durch die Beratung kannst Du neue Aspekte für Deine Entscheidung erhalten.
Vertritt die Lehrkraft die gleiche Ansicht wie Du, dann wirst Du in Deiner Entscheidung bestärkt und fühlst Dich sicherer den richtigen Weg für Dein Kind zu wählen.
Hat die Lehrkraft eine andere Meinung als Du dann gehst Du gedanklich bestimmt nochmals alle Gründe durch, die Dich dazu bewogen haben eine bestimmte Schulform zu wählen. Die Für und Wider einer zukünftigen Entscheidung mehrmals durchzugehen ist sinnvoll und wird dadurch gefördert. Egal wie Du Dich am Ende entscheidest, Du hast die Entscheidung gut durchdacht. Aus diesem Grund ist es sinnvoll dieses Beratungsgespräch zu nutzen, Du gewinnst dadurch mehr Sicherheit für Deine persönliche Entscheidung.
Anmeldung an der neuen Schule
In der Woche nachdem die Beratungen durchgeführt wurden ist die Anmeldung an der neuen Schule.
Zur Anmeldung musst Du mitbringen
- Das Halbjahreszeugnis von Klasse 4
- Den Entwicklungsbericht
Beides ist im Original der Schule vorzulegen und bleibt dort.
Ob Dein Kind an der Schule aufgenommen wird, teilt die weiterführende Schule Deiner Grundschule mit.
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Kommt mein Kind auf die Wunschschule?
Du kannst Dein Kind auf der Wunschschule anmelden. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule hast Du im Saarland jedoch nicht. Übersteigt die Zahl der Anmeldung die Aufnahmekapazität an der jeweiligen Schule, dann wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Das Aufnahmeverfahren ist unterschiedlich für Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Aufnahmeverordnung Saarland
Für die Gemeinschaftsschulen gilt:
Wohnst Du im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule, dann wird Dein Kind dort aufgenommen, falls genügend Schulplätze vorhanden sind.
Weitere Aufnahmekriterien sind:
Dein Kind wird bevorzugt aufgenommen falls noch ein Geschwisterkind auf die gleiche Schule geht.
Außerdem werden 5% der Plätze vergeben an Kinder
- deren schwieriger sozialer Lage an einer anderen Schule nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann
- die besondere bauliche Ausstattungen brauchen, die an anderen Schulen nicht vorhanden sind. Zum Beispiel Rampen für Rollstuhlfahrer.
- Für die die Entfernung zu einer anderen Schule unzumutbar wäre
Für die Gymnasien gilt:
Für die Gymnasien gibt es keinen Einzugsbereich. Hier kannst Du Dein Kind auf der Wunschschule anmelden. Ist die Aufnahmekapazität ausreichend, dann bekommt Dein Kind einen Platz an seiner Wunschschule.
Sind jedoch zu viele Bewerbungen für den Schulplatz vorhanden, dann gibt es das folgende Auswahlverfahren:
Per Los werden die Schüler/innen bestimmt, die einen Platz an der Schule bekommen.
Dein Kind wird bevorzugt aufgenommen falls noch ein Geschwisterkind auf die gleiche Schule geht.
Außerdem werden 5% der Plätze vergeben an Kinder
- deren schwieriger sozialer Lage an einer anderen Schule nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann
- die besondere bauliche Ausstattungen brauchen, die an anderen Schulen nicht vorhanden sind. Zum Beispiel Rampen für Rollstuhlfahrer.
- Für die die Entfernung zu einer anderen Schule unzumutbar wäre
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