Nach dem Übertritt
Das Ankommen an der neuen Schule gestaltet sich für viele Grundschüler schwierig. Meist ist die Schule deutlich größer als die Grundschule und gegenüber den Großen der Oberstufe fühlst Du dich als Fünftklässler ziemlich klein. Wo Du gerade noch als „die Großen“ an der Grundschule gefeiert wurdest.
Der Lehrplan wird am Gymnasium auch zügig durchgearbeitet. Da gibt es kein „erstmal Ankommen“. Es wird einige Zeit dauern, bis Du Dich an die Struktur des Gymnasiums und dessen Arbeitsweise gewöhnt hast. Keine Sorge, das ist ganz normal. Ebenso normal ist es, dass Deine Noten wahrscheinlich schlechter werden als in der Grundschule. Also nicht frustriert sein, denn den meisten Deiner Mitschüler geht es so.
Die Schule kann entscheiden, dass zu Beginn der 5. Klasse der Stundenplan etwas „aufgeweicht“ wird. Dadurch werden die Fachstunden eventuell nicht wie im Stundenplan aufgeführt unterrichtet. Außerdem sollen die Lehrkräfte die Schüler/innen beobachten und Erkenntnisse aus der Grundschule berücksichtigen.
Stunden je Unterrichtsfach
Nach welcher Stundentafel an Deinem Gymnasium unterrichtet wird, darüber entscheidet der Schulvorstand. Der Schulvorstand kann sich entscheiden zwischen der allgemeinen Stundentafel 1 und der Stundentafel 2 mit Profilunterricht.
Wenn Dein Gymnasium Profilunterricht anbietet dann gilt die Stundentafel 2
Profile und Wahlpflichtunterricht
Die folgenden Profile kann ein Gymnasium in Niedersachsen anbieten
- Alte Sprachen
- Neue Sprachen
- Musik
- Mathematik / Naturwissenschaften
Wählst Du Musik als Schwerpunkt aus, dann hast Du bereits ab Klasse 6 vier Wochenstunden im Fach Musik. Dies gilt dann bis Klasse 10.
Bei den anderen Schwerpunkten wird von Klasse 8 bis 10 das gewählte Profil unterrichtet.
Es müssen allerdings nicht immer Profile sein, die Dein Gymnasium anbietet. Ebenso möglich ist es, dass Dein Gymnasium Wahlpflichtunterrichtet anbietet. Der Wahlpflichtunterricht wird dann auch nach der Stundentafel 2 unterrichtet und findet von Klasse 8 bis 10 statt.
Der Wahlpflichtunterricht kann die folgenden Fachbereiche enthalten:
- Fremdsprachen
- Kunst und Musik
- Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion/Werte-Normen, Arbeit-Wirtschaft-Technik)
- Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Informatik)
- Sport in Verbindung mit einem Fach aus den oberen Fachbereichen
Bei der Wahl Deines Wahlpflichtfaches musst Du folgendes beachten:
Entscheidest Du Dich für eine Fremdsprache als Dein Wahlpflichtfach, dann wählst Du nur 1 Wahlpflichtfach.
Bei allen anderen Wahlpflichtfächern musst Du 2 Fächer wählen. Es ist möglich beide Fächer innerhalb eines Fachbereiches zu wählen oder auch 2 Fächer aus unterschiedlichen Fachbereichen zu belegen.
Zum Beispiel kannst Du als Wahlpflichtfächer Physik und Biologie wählen. Hier würdest Du dann beide Wahlpflichtfächer aus dem Fachbereich Naturwissenschaften belegen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du Geschichte und Informatik als Wahlpflichtfächer belegst. Dann käme ein Wahlpflichtfach aus dem Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und ein Wahlpflichtfach aus dem Fachbereich Naturwissenschaften.
Fremdsprachen
In der Regel hast Du Englisch als erste Pflichtfremdsprache und dann ab der 6. Klasse als zweite Pflichtfremdsprache entweder Latein oder Französisch.
Falls Du nicht mit Englisch als erste Pflichtfremdsprache startest, dann ist ab der 6. Klasse Englisch auf jeden Fall die zweite Pflichtfremdsprache für Dich.
Die Leistungsnachweise – schriftliche Arbeiten
In der Sekundarstufe I in Niedersachsen gibt es zwei Arten von schriftlichen Leistungsnachweisen –
die bewerteten (=Klassenarbeiten) und die Leistungsnachweise, die nicht bewertet werden.
Schriftliche Leistungsnachweise, die nicht bewertet werden, dienen der Lehrkraft in erster Linie dazu die Leistungen der Schüler/innen einschätzen zu können. So kann die Lehrkraft beurteilen ob die Schüler/innen die jeweiligen Lernziele erreicht haben.
Die bewerteten schriftlichen Leistungsnachweise sind die Klassenarbeiten. Je nachdem ob Du ein Fach 4 Stunden oder 3 Stunden wöchentlich hast, danach bestimmt sich die Anzahl der Klassenarbeiten, die Du in diesem Fach schreibst.
Klassenarbeiten
In einem Fach, welches 4 Stunden in der Woche unterrichtet wird, schreibst Du in der Regel 5 Klassenarbeiten pro Schuljahr. Hast Du 3 Wochenstunden in einem Unterrichtsfach, so schreibst Du in der Regel 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr.
In der Regel deshalb, weil eine Lehrkraft entscheiden kann, ob sie eine Klassenarbeit mehr oder auch eine Klassenarbeit weniger schreiben möchte als in der Regel der Fall sein sollte.
An einem Schultag darf höchstens eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. In einer Woche sind bis zu drei schriftliche Arbeiten erlaubt. Laut dem Erlass für schriftliche Arbeiten sollen bewertete schriftliche Arbeiten in der Regel vorher angekündigt werden. Im Erlass steht „in der Regel“ das heißt, dass Deine Lehrkraft auch eine unangekündigte Klassenarbeit schreiben darf.
Notenausgleich
Im Gymnasium in Niedersachsen können die Fächer Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache und Wahlpflichtfremdsprache nur untereinander ausgeglichen werden.
Für den Rest der Fächer gilt, dass ein Fach mit einem anderen ausgeglichen werden kann wenn es nur eine Wochenstunde weniger unterrichtet wird oder wenn es mit den gleichen Wochenstunden unterrichtet wird.
Bei der Leistungsbewertung in der 5. Klasse gelten die Richtlinien über Notensprünge. Dadurch soll der eventuelle Leistungseinbruch beim Übergang berücksichtigt werden.
Ist Deine Versetzung gefährdet? Dann bekommst Du eine schriftliche Mitteilung von der Schule, in der Du darauf vorbereitet wirst. Dies kann mit dem Halbjahreszeugnis erfolgen oder bis zum 30. April des Schuljahres.
Religion
Nimmst Du nicht am Religionsunterricht teil, weil Du konfessionslos bist oder kein Unterricht in Deiner Glaubensrichtung angeboten wird, dann musst Du am Unterricht „Werte und Normen“ teilnehmen, falls dieser Unterricht an Deinem Gymnasium angeboten wird. §128 NSchG
Hausaufgaben
Hausaufgaben dürfen von Freitag auf Montag in der Sekundarstufe I nicht gegeben werden. Ausnahme davon bildet das Lesen einer Lektüre für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht.
Nach der Sekundarstufe I
Wenn Du die Sekundarstufe I am Gymnasium in Niedersachsen erfolgreich gemeistert hast, dann
- Wirst Du wahrscheinlich mit der Oberstufe am Gymnasium weitermachen
- Mit der Versetzung in die Klasse 11 kannst Du das Gymnasium auch verlassen. Dazu musst Du keine Abschlussprüfung machen. Wenn Du die Versetzung in die Klasse 11 geschafft hast, dann hast Du den erweiterten Sekundarabschluss I erreicht. Dies bekommst Du im Abgangszeugnis durch einen Gleichstellungsvermerk bescheinigt.
Empfehlungen für Übungsmaterial
Im Anschluss möchte ich noch einige Empfehlungen für Übungsmaterial für die Klasse 5 und 6 geben. So kannst Du Dein Kind unterstützen. Denn gerade in der Anfangszeit im Gymnasium gibt es oft Schwierigkeiten und das Kind tut sich schwer mit dem Unterrichtsstoff. Deshalb ist es meiner Meinung nach sinnvoll seinem Kind mit kleineren Übungen ein wenig zu helfen.
Natürlich gibt es auch Materialien im Internet, die Du einfach ausdrucken kannst. Übungskönig ist der Nachfolger von Grundschulkönig und bietet einige Übungen an. Wenn Du Dir allerdings die lange Suche im Internet ersparen willst, dann ist es einfacher ein Buch zu kaufen. Damit hast Du immer schnell einige Aufgaben griffbereit.
Ich mache immer beides. Das heißt, ich kaufe mir für die wichtigsten Fächer Übungsbücher und suche zu manchen Themen auch noch im Internet.
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