Die Stadtteilschule oder das Gymnasium: das sind die weiterführenden Schulen in Hamburg, auf die Dein Kind nach der Grundschule gehen kann.
Eltern haben in Hamburg das freie Wahlrecht bezüglich der weiterführenden Schule für ihr Kind. Das Schulgesetz §42 ermöglicht Dir die weiterführende Schule entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten Deines Kindes auszuwählen. Die Schule hat in Hamburg für die Übertrittsentscheidung nur eine beratende Funktion.
Informationen für Eltern und Schüler/innen
Während des ersten Halbjahres von Klasse 4 finden verschiedene Veranstaltungen statt, um Euch die Entscheidung zu erleichtern.
Die meisten Grundschulen veranstalten einen Informationsabend zum Übertritt an die weiterführenden Schulen. Hier werden die Eltern über die weiterführenden Schulen, die Anforderungen, die Profile etc. informiert.
Außerdem gibt es Beratungsangebote an den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen. Die Marktplätze sind Veranstaltungen, an denen sich mehrere Schulen beteiligen und sich vorstellen. An den weiterführenden Schulen gibt es dann noch den „Tag der offenen Tür“, an dem sich die jeweilige Schule vorstellt.
Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn
Ende Januar bekommt Dein Kind das Halbjahreszeugnis von Klasse 4. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis erhältst Du auch die „Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn“.
Zeitgleich wird ebenfalls das Anmeldeformular für die weiterführende Schule ausgegeben.
In die Einschätzung zur Schullaufbahn der Klassenkonferenz fließen folgende Kriterien ein:
- Die bisherige Lernentwicklung Deines Kindes
- Die bisherige Leistungsentwicklung Deines Kindes
- Die überfachlichen Kompetenzen Deines Kindes
Wenn die Bewertung Deines Kindes mit den Anforderungen der entsprechenden weiterführenden Schule übereinstimmt, dann wird hierfür die Schullaufbahnempfehlung ausgesprochen.
In Hamburg gibt es keinen bestimmten Notendurchschnitt der erreicht werden muss, um eine Schullaufbahnempfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. Du als Mutter oder Vater hast ganz alleine das Recht über die weiterführende Schule für Dein Kind zu entscheiden.
Die Schullaufbahnempfehlung gibt Dir eine Richtlinie wie die Lehrer Dein Kind einschätzen. Am Ende ist es Elternsache auf welcher Schule das Kind angemeldet wird.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Hamburg am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Welche Schule für Dein Kind?
Du hast in Hamburg die Wahl zwischen der Stadtteilschule und dem Gymnasium. Die meisten Eltern, die möchten, dass ihr Kind das Abitur macht, melden es auf dem Gymnasium an.
Zu Bedenken gilt jedoch, dass die Schüler/innen auch auf den Stadtteilschulen das Abitur machen können. Eine Stadtteilschule gibt den Kindern ein Jahr länger Zeit, um das Abitur zu erreichen. Auf dem Gymnasium wird das Abitur nach 8 Jahren erreicht, an einer Stadtteilschule nach 9 Jahren.
Deshalb ist eine Stadtteilschule vor allem für die Kinder interessant, die am Ende von Klasse 4 noch kindlicher und verspielter sind. Diese Kinder sind meist dankbar für ein gemäßigteres Lerntempo an der Schule. Und da das Abitur ein Zentralabitur in Hamburg ist, gibt es auch keinen Unterschied zum Abitur an Gymnasien.
Wie meldest Du Dein Kind an der neuen Schule an?
An der gewünschten weiterführenden Schule meldest Du Dein Kind bereits Ende Januar oder Anfang Februar an. Die Termine variieren jedes Jahr ein wenig.
Hierzu musst Du die folgenden Dinge mitbringen:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular
- Die Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn
- Das aktuelle Zeugnis (Halbjahreszeugnis von Klasse 4)
- Deinen Personalausweis oder eine gültige Meldebetätigung
Im Anmeldeformular wirst Du nach drei Wunschschulen gefragt, die Du eintragen musst. Es wird dann versucht Dein Kind in seiner Erstwunschschule unterzubringen.
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Kommt mein Kind auf die Wunschschule?
Du hast die Möglichkeit drei Wunschschulen auf dem Anmeldeformular anzugeben. Die Schulwünsche werden dann nacheinander geprüft. Und wenn die Wunschschule Nr. 1 genügend Plätze verfügbar hat, dann wird Dein Kind dort auch aufgenommen.
Selbst wenn die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule anders lautet. Auch mit einer – theoretischen – Note 6 im Zeugnis wird Dein Kind auf der Wunschschule nicht abgelehnt, wenn ausreichend Plätze vorhanden sind.
Falls die Kapazität der Schule allerdings nicht für alle Anmeldungen ausreicht, werden folgende Kriterien angewandt, um die aufzunehmenden Schüler/innen zu bestimmen:
- Sind noch Geschwisterkinder an der Schule?
- Länge des Schulweges
Kann keine der drei Wunschschulen Dein Kind aufnehmen, dann wird geprüft welche Schulform Eure erste Wunschschule hat. Dein Kind wird dann einer Schule mit dieser Schulform zugewiesen, die möglichst nahe an Eurem Wohnort liegt.
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