Die Realschule in Nordrhein-Westfalen vermittelt eine erweiterte allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie geht von Klasse 5 bis Klasse 10. Nach Klasse 10 kann dann der Realschulabschluss erworben werden.
Die Klassen 5 und 6 bilden die Erprobungsstufe. In der Erprobungsstufe kannst Du nach Klasse 5 nicht sitzenbleiben. Erst in Klasse 6 wird eine Versetzungsentscheidung getroffen.
Ab Klasse 6 wird die zweite Fremdsprache ( in der Regel Französisch ) eingeführt. In Klasse 6 ist Deine Note in Französisch noch nicht versetzungswirksam. Ab Klasse 7 ist auch Französisch ( oder eine andere zweite Fremdsprache ) dann allerdings schon versetzungswirksam.
Ab Klasse 7 kannst Du an der Realschule in Nordrhein-Westfalen Deinen persönlichen Schwerpunkt setzen, indem Du Deinen Wahlpflichtbereich wählst.
Die Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 bilden die Erprobungsstufe in der Realschule in Nordrhein-Westfalen. In Klasse 5 kannst Du nicht sitzenbleiben. Du darfst Dich allerdings freiwillig dafür entscheiden, die 5. Klasse zu wiederholen, wenn Du das möchtest.
Es gilt eine gesamte Mindestdauer der Erprobungsstufe von 3 Jahren. Hierzu zählt auch eine eventuell freiwillig wiederholte Klasse 5. Am Ende von Klasse 6 wird dann erst die Versetzungsentscheidung getroffen.
Es gibt 3 Erprobungsstufenkonferenzen pro Schuljahr während der Erprobungsstufe. Diejenigen Lehrer / Lehrerinnen, die Dich auch im letzten Schulhalbjahr unterrichtet haben, entscheiden auch in der Erprobungsstufenkonferenz. Es dürfen auch Deine Lehrer oder Lehrerinnen aus der Grundschule an der Erprobungsstufenkonferenz teilnehmen.
Die Erprobungsstufenkonferenz berät über Deine Leistungen während des letzten Schuljahres. Die Lehrer und Lehrerinnen diskutieren Deine individuelle Entwicklung, eventuelle Schwächen oder besondere Stärken. Die Erprobungsstufenkonferenz beschließt auch Lösungen und Maßnahmen zur Überwindung von Problemen.
Ein Wechsel der Schulform kann während der Erprobungsstufe oder am Ende der Erprobungsstufe erfolgen.
Wechsel während der Erprobungsstufe
Vielleicht hast Du einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser während der Klasse 5 oder nach dem ersten Schulhalbjahr in Klasse 6? Dann wird die Erprobungsstufenkonferenz Deinen Eltern einen Wechsel auf eine andere Schulform vorschlagen. Denn eventuell kannst Du auf einer höheren Schulform besser gefördert werden als bisher. Du kannst dann entsprechend Deiner Leistungen wechseln
- Von der Hauptschule auf die Realschule
- Von der Hauptschule auf das Gymnasium
- Von der Realschule auf das Gymnasium
Ob Du die Schule wechselst, darüber entscheiden alleine Deine Eltern.
Wechsel nach der Erprobungsstufe
Wenn die Erprobungsstufenkonferenz am Ende von Klasse 6 feststellt, dass Deine Noten einen Durchschnitt von 2,0 oder besser haben, dann kann sie Deinen Eltern die Empfehlung für eine andere Schulform geben.
Diese Empfehlung wird Deinen Eltern mindestens 6 Wochen vor dem Ende des Schuljahres geschickt. Die Schule schickt Deinen Eltern dann gleichzeitig einen Terminvorschlag für ein Beratungsgespräch. Du kannst dann entsprechend Deiner Leistungen wechseln
- Von der Hauptschule auf die Realschule
- Von der Hauptschule auf das Gymnasium in die 6. Klasse
- Oder von der Hauptschule auf das Gymnasium in die 7. Klasse
- Von der Realschule auf das Gymnasium
Ob Du die Schule wechselst, darüber entscheiden alleine Deine Eltern.
Keine Versetzung nach der Erprobungsstufe? – Was jetzt?
Wenn Du nach der 6. Klasse nicht nach Klasse 7 versetzt wirst, dann kannst Du die Klasse 6 noch einmal wiederholen. Dies ist möglich, wenn Du die Klasse 5 nicht schon einmal wiederholt hast. Denn die gesamte Dauer der Erprobungsstufe darf nur 3 Jahre sein.
Kannst Du die 6. Klasse nicht mehr wiederholen, dann musst Du die Schule in der 7. Klasse der Hauptschule fortsetzen. Du kannst Dich auch dafür entscheiden die 7. Klasse an der Gesamtschule oder an der Sekundarschule fortzusetzen.
Der Wahlpflichtbereich
In der Realschule in Nordrhein-Westfalen kannst Du zwischen 4 Wahlpflichtbereichen wählen. So kannst du dich während der Schulzeit schon gezielt auf das spätere Berufsleben oder die Studienzeit vorbereiten. Den Wahlpflichtbereich wählst Du ab der Klasse 7.
Es werden folgende Wahlpflichtbereiche angeboten:
- Der fremdsprachliche Bereich wird an jeder Realschule in Nordrhein-Westfalen angeboten. Hier kannst Du die zweite Fremdsprache, die Du in der 6. Klasse hattest, weiter belegen.
Das heißt, Du hast von Klasse 7 bis Klasse 10 die zweite Fremdsprache. Die zweite Fremdsprache ist meistens Französisch, kann aber, je nach Schule, auch eine andere Sprache sein. Wenn Du überlegst eventuell auf das Gymnasium zu wechseln oder nach dem Realschulabschluss noch das Abitur machen möchtest, dann solltest Du überlegen den fremdsprachlichen Wahlpflichtbereich zu wählen. Eine zweite Fremdsprache ist für das Abitur ( die Allgemeine Hochschulreife ) nämlich Pflicht.
- Der naturwissenschaftliche-technische Bereich wird je nach Schule angeboten. Wenn die Schule die Möglichkeit dazu hat und diesen Bereich anbietet, dann kannst Du Deinen Schwerpunkt auf die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik setzen.
Ob alle Schwerpunktfächer anboten werden oder ob nur ein Schwerpunktfach angeboten wird, das erfährst Du direkt von Deiner Schule.
- Der sozialwissenschaftliche Bereich wird je nach Schule angeboten. Wenn die Schule diesen Bereich anbietet, dann kannst Du Deinen Schwerpunkt auf die Sozialwissenschaften legen.
- Der musisch-künstlerische Bereich wird je nach Schule angeboten. Wenn die Schule diesen Bereich anbietet, dann kannst Du Deinen Schwerpunkt auf die Fächer Musik oder Kunst legen.
Deine Entscheidung
Die Auswahl Deines Wahlpflichtbereiches solltest Du Dir vorher gut überlegen. Denn die restliche Schulzeit wird durch diese Entscheidung geprägt. Auch spezialisieren die einzelnen Wahlpflichtbereiche schon für verschiedene Berufe.
Wenn Du allerdings später merkst, dass Dein gewählter Wahlpflichtbereich vielleicht doch nicht so gut zu Dir passt, dann kannst Du später immer noch einen anderen Beruf wählen. Oder auch eine weiterführende Schule besuchen.
Leichter fallen Dir aber die Klassen 7 bis 10, wenn Du einen Wahlpflichtbereich wählst, der Deinen Neigungen entspricht. Du solltest Dich auf keinen Fall von Deinen Freunden beeinflussen lassen und einen Wahlpflichtbereich nur wählen, weil Deine Freunde ihn wählen.
Wie viele Klassenarbeiten schreibst Du?
Welchen Abschluss kannst Du an der Realschule in Nordrhein-Westfalen machen?
An der Realschule in Nordrhein-Westfalen kannst Du die folgenden Abschlüsse machen:
- Den mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 (die Fachoberschulreife). Wenn Du mindestens die Note 3 in allen Fächern hast, dann kannst Du mit diesem Abschluss die gymnasiale Oberstufe weitermachen.
- Einen gleichwertigen Abschluss zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
- Eine gleichwertigen Abschluss zum Hauptschulabschluss.
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Abschlussprüfungen
Im zweiten Schulhalbjahr finden die Abschlussprüfungen für die Abschlüsse an der Realschule in Nordrhein-Westfalen statt.
Die Termine und die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungen werden vom Schulministerium festgelegt. Die Prüfungen sind landeseinheitlich, das heißt für alle Realschulen in Nordrhein-Westfalen gleich.
Schriftliche Abschlussprüfungen
Die schriftlichen Abschlussprüfungen musst Du ablegen in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
Der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 ( die Fachoberschulreife )
Wenn Du den mittleren Schulabschluss in Nordrhein-Westfalen erreicht hast, dann stellt Dir Deine Schule ein Abschlusszeugnis aus. Im Abschlusszeugnis steht dann der Vermerk:
„Er / Sie hat den mittleren Schulabschluss ( Fachoberschulreife )erworben“. So kann jeder sehen, dass Du das Ziel der 10. Klasse der Realschule in Nordrhein-Westfalen erreicht hast.
Hierfür musst Du in allen Fächern in zweiten Schulhalbjahr mindestens mit der Note 4 bewertet werden. Hast Du ein oder mehrere Fächer, die schlechter als mit der Note 4 bewertet sind, dann kannst Du diese Fächer ausgleichen und hast dadurch immer noch den mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 erreicht.
Wie Du ausgleichen kannst, das steht in §26 APO.
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Falls Du in allen Fächern mindestens mit der Note 3 bewertet wurdest, dann hast Du den qualifizierten Abschluss der Klasse 10 erreicht. Damit hast Du die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Im Abschlusszeugnis steht dann der Vermerk:
„Er / Sie hat den mittleren Schulabschluss ( Fachoberschulreife ) erworben. Ihm / Ihr wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.“
Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe hast Du auch erreicht, wenn Du nur einmal die Note 4 in entweder Deutsch oder Mathematik oder Englisch hast. Diese Note 4 musst Du ausgleichen können mit der Note 2 entweder in Deutsch oder Mathematik oder Englisch.
Falls Du in den anderen Fächern schlechtere Noten als befriedigend hast, dann kannst Du die Details nachlesen in APO Nordrhein-Westfalen. Kannst Du nämlich ausgleichen, dann hast du immer noch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe geschafft.
Die Abschlusskonferenz muss Dich dann aber erst noch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zulassen. Dies tut sie, wenn Du von Klasse 6 bis 10 die zweite Fremdsprache belegt hattest.
Mündliche Abschlussprüfungen
Wenn Deine Vornote und Deine schriftliche Prüfungsnote um zwei Noten voneinander abweichen, dann kannst Du wählen, ob Du eine mündliche Prüfung machen möchtest. Weichen Deine Vornote und Deine schriftliche Prüfungsnote um mehr als zwei Noten voneinander ab, dann musst Du eine mündliche Prüfung machen.
Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung und dauert im Normalfall 15 Minuten.
Abschlusszeugnis
Dein Abschlusszeugnis setzt sich zusammen aus:
- den Abschlussnoten und
- den Noten der anderen Fächer
Abschlussnoten gibt es für die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Die Abschlussnote in jedem Fach berechnet sich folgendermaßen:
Die Vornote und die schriftliche Prüfungsnote gehen jeweils zur Hälfte in die Abschlussnote ein. Falls Du noch eine mündliche Prüfung abgelegt hast, dann berechnet sich Deine Abschlussnote nach dem Verhältnis 5:3:2. Das bedeutet die Vornote geht mit 5 Teilen in die Abschlussnote ein.
Die Note der schriftlichen Prüfung geht mit 3 Teilen und die Note der mündlichen Prüfung geht mit 2 Teilen in die Abschlussnote ein. Die Vornote ist der Durchschnitt aller Noten dieses Faches während des letzten Schuljahres ( in der Regel Klasse 10 ).
Prüfungsvorbereitung
Mit den Abschlussprüfungen der Vorjahre kannst Du Dich gut auf Deine Abschlussprüfung vorbereiten. Du kannst schon vorab einschätzen wieviel Aufgaben Du innerhalb der vorgegebenen Zeit lösen musst. Auch die Schwierigkeitsstufen der einzelnen Fächer kannst Du schon einsehen.
Die Prüfungsaufgaben der letzten 3 Jahre werden im Internet vom Schulministerium zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgt über ein Passwort. Das Passwort bekommst Du von Deiner Schule mitgeteilt. Somit hast Du einen Online-Zugang, und kannst Dir den Kauf der Prüfungsunterlagen sparen.
Wie sieht eine Prüfung aus?
Eine Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen.
In Teil 1 werden die ganzen Kenntnisse von Klasse 5 bis 10 abgefragt. Hier geht es um die sogenannten Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. In Englisch werden Dein Hör- und Leseverständnis geprüft.
In Teil 2 werden Deine Kenntnisse von Klasse 9 und 10 abgefragt. Die Aufgaben sind aufgebaut wie Klassenarbeiten. In Deutsch kannst Du zwischen zwei Aufgaben auswählen.
Wie lange hast Du Zeit für die Abschlussprüfung?
- Im Fach Deutsch hast Du 150 Minuten Zeit + 10 Minuten, um die Aufgabe auszuwählen
- In Mathematik hast Du 120 Minuten Zeit
- Im Fach Englisch hast Du 120 Minuten Zeit
Zusätzlich bekommst Du 10 Minuten zur ersten Orientierung.
Wie geht es Dir an der Realschule in Nordrhein-Westfalen? Schreib gerne über Deine Erfahrungen und hinterlasse einen Kommentar.
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Zählt der gesamte Notendurchschnitt oder was