Beim Übertritt in Baden-Württemberg gilt der Elternwille mit Grundschulempfehlung. Das bedeutet, es wird eine Grundschulempfehlung ausgegeben, aber letztlich zählt die Entscheidung der Eltern über die weiterführende Schule.
Während des 1. Schulhalbjahres der 4. Klasse findet ein Informationsabend für die Eltern zum Thema Übertritt statt. An dieser Veranstaltung werden die Eltern über die verschiedenen Schulen und ihre jeweiligen Anforderungen und Abschlüsse informiert. Die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen stellen sich dann vor.
In der Zeit zwischen Informationsabend und vor Ausgabe der Grundschulempfehlung findet ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch mit den Eltern statt. Das Kultusministerium Baden-Württemberg schlägt die folgenden Fragen vor, die Ihr mit dem Lehrer diskutieren könnt:
- Wie konzentrationsfähig ist mein Kind?
- Welche Interessensgebiete hat mein Kind?
- Kann sich mein Kind in eine Sache vertiefen?
- Wie selbstständig ist mein Kind beim Lernen?
- Wie kooperativ ist mein Kind?
- Wo hat mein Kind Stärken/Schwächen?
- Wie gut kann sich mein Kind selbst darstellen?
- Wie belastbar ist mein Kind?
- Welche Anforderungen stellt mein Kind an sich selbst?
- Wie geht mein Kind mit Misserfolgen um?
- Wie verhält es sich bei Konflikten?
Die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg
Die Grundschulempfehlung wird zu Beginn des 2. Schulhalbjahres der 4. Klasse zusammen mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben. In der Regel orientiert sich die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg nach den Noten im Halbjahreszeugnis:
- ein Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik von 2,5 oder besser reicht für die Empfehlung für das Gymnasium.
- Ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik soll für die Realschule erreicht werden.
- Ist der Notendurchschnitt in Deutsch und Mathematik schlechter als 3,0 dann wird die Grundschulempfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule ausgegeben.
Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz herausgegeben. Das heißt alle Lehrer, die Dein Kind unterrichten beschließen gemeinsam über die Empfehlung.
In die Grundschulempfehlung fließen ein:
- Die Noten aus dem Halbjahreszeugnis
- Das Lern- und Arbeitsverhalten
- Die Entwicklung Deines Kindes (wie hat es sich bisher entwickelt und wie ist die Entwicklungs-Prognose)
- Die Stärken und Lernpräferenzen
Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule müsst Ihr die Grundschulempfehlung unbedingt vorlegen.
Die folgenden Formulare erhältst Du mit der Grundschulempfehlung:
- Die Grundschulempfehlung
- Rückmeldung zum besonderen Beratungsverfahren
- Anmeldung bei der weiterführenden Schule
- Anmeldung Bestätigung über das Informations- und Beratungsgespräch vor der Grundschulempfehlung
- Grundschulempfehlung zur verpflichtenden Vorlage bei der weiterführenden Schule
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Baden-Württemberg am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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Das Testverfahren
Sind die Noten schlechter, als die für die gewünschte Schule erforderlichen Noten, dann kann auf Wunsch der Eltern ein Testverfahren durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler wird dann Begabungstests und/oder Konzentrations- und Schulleistungstests bei einem Beratungslehrer/einer Beratungslehrerin durchführen. Dieses Testergebnis wird anschließend mit den Eltern besprochen. Spätestens 4 Tage nachdem Du das Grundschulgutachten bekommen hast, musst Du den Rückmeldebogen (Formular Rückmeldung zum besonderen Beratungsverfahren) bei der Schule abgeben. Dann wird ein Beratungstermin mit Dir vereinbart.
Der Elternwille
Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Entscheiden sich die Eltern entgegen der Grundschulempfehlung für eine andere Schule, dann kann ein Beratungsgespräch angeboten werden. Auch können Eltern „einfach so“ ein Beratungsgespräch wünschen, wenn sie sich noch unsicher sind auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll.
Anmeldung an der weiterführenden Schule
Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule musst Du Folgendes mitbringen:
- Den Ausweis Deines Kindes (oder einen anderen Identitätsnachweis)
- Die Grundschulempfehlung
- Bestätigung der Grundschule über den Schulbesuch (das Formular „Anmeldung bei der weiterführenden Schule“, das Du mit der Grundschulempfehlung bekommst)
- Bestätigung der Grundschule über ein Informations- und Beratungsgespräch
Das Halbjahreszeugnis von Klasse 4 brauchst Du zur Anmeldung nicht mitbringen.
Termine für den Übertritt in Baden-Württemberg
Kultusministerium Baden-Württemberg – der Übertritt
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