Dein Kind ist neugierig, aufgeweckt und zeigt schon großes Interesse an Buchstaben, Zahlen oder vielleicht sogar am Lesen? Vielleicht hat es früh sprechen gelernt oder wirkt in seinem Verhalten „weiter“ als Gleichaltrige? Dann fragst Du Dich womöglich: Soll ich mein Kind früher einschulen? Oder konkreter: Kann man mit 5 eingeschult werden?
In diesem Artikel erkläre ich dir, was eine vorzeitige Einschulung bedeutet, wie Du sie beantragst, und woran Du erkennst, ob dieser Schritt für Dein Kind sinnvoll sein kann.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Haltung zur vorzeitigen Einschulung deutlich gewandelt. Während vor 10 bis 20 Jahren noch vielerorts ein regelrechter Trend zur frühen Einschulung zu beobachten war, schlägt dieser inzwischen in vielen Regionen ins Gegenteil um: Immer weniger Eltern ziehen eine Einschulung mit fünf Jahren überhaupt in Erwägung. Stattdessen lassen sie ihr Kind länger in der Kita – oft mit dem Wunsch, ihm noch ein weiteres Jahr des freien Spiels und der unbeschwerten Kindheit zu ermöglichen.
Doch auch wenn dieser Trend gesellschaftlich spürbar ist, heißt das nicht, dass du eine vorzeitige Einschulung grundsätzlich ausschließen solltest. Für manche Kinder kann sie ein echter Gewinn sein – wenn sie wirklich bereit dafür sind.
Was ist eine vorzeitige Einschulung?
Von einer vorzeitigen Einschulung spricht man, wenn ein Kind nicht schulpflichtig ist – weil es nach dem offiziellen Stichtag geboren wurde – aber trotzdem eingeschult werden soll.
Das betrifft zum Beispiel Kinder, die erst im Oktober, November oder Dezember sechs Jahre alt werden. In vielen Fällen fragen sich Eltern dann: Kann man mit 5 eingeschult werden? Die Antwort lautet: Ja – ein Kind mit 5 Jahren einzuschulen, ist in allen Bundesländern grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch ein Antrag und die Zustimmung von Schule und Schularzt.
Wenn Du also Dein Kind vorzeitig einschulen möchtest, musst Du nachweisen, dass es geistig, emotional und sozial bereits schulreif ist.
📅 Beispiel: Wird Dein Kind erst im November sechs Jahre alt, beginnt die Schulpflicht normalerweise erst im darauffolgenden Schuljahr. Ist das Kind jedoch schon weit entwickelt, können Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen, sodass das Kind bereits im aktuellen Schuljahr eingeschult wird.
Warum Eltern ihr Kind früher einschulen möchten
Viele Eltern beobachten bei ihrem Kind eine schnelle Entwicklung. Das kann sich in folgenden Merkmalen zeigen:
- Dein Kind will unbedingt lesen oder rechnen lernen.
- Es fragt ständig nach dem „Warum“.
- Es langweilt sich zunehmend in der Kita.
- Es spielt lieber mit älteren Kindern.
In solchen Fällen taucht die Frage auf: Ist mein Kind schon bereit für die Schule – auch wenn es erst fünf ist? Und tatsächlich: Die Einschulung mit 5 kann eine gute Entscheidung sein – wenn sie auf einem ganzheitlichen Blick auf Dein Kind basiert.
Voraussetzungen für die vorzeitige Einschulung
Die Anforderungen für eine vorzeitige Einschulung unterscheiden sich je nach Bundesland, aber es gelten bundesweit einige Grundregeln.
In der Regel gilt:
- Dein Kind muss an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Es muss schulfähig im Sinne der schulärztlichen Untersuchung sein.
- Es muss körperlich, geistig, emotional und sozial so weit entwickelt sein, dass es am Schulunterricht teilnehmen kann.
- Es braucht die Zustimmung der Schulleitung.
Wenn Du Dein Kind früher einschulen willst, ist außerdem hilfreich:
- Eine fundierte Einschätzung aus der Kita
- Deine eigene Beobachtung als Mutter oder Vater
- Ggf. ein zusätzliches Gutachten (ärztlich, therapeutisch, schulpsychologisch)
Antrag auf Einschulung mit 5 – so geht’s
Wenn Du eine vorzeitige Einschulung in Betracht ziehst, ist es wichtig, frühzeitig mit der Informationssuche zu beginnen – idealerweise im Herbst des Jahres vor dem gewünschten Schulstart. Der genaue Ablauf kann regional unterschiedlich sein, üblicherweise sind folgende Schritte notwendig:
- Informiere Dich frühzeitig über das Verfahren (am besten im Herbst des Jahres vor der gewünschten Einschulung).
- Nimm Kontakt mit der Wunsch-Grundschule oder dem zuständigen Schulamt auf.
- Stelle einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der Grundschule, die Du Dir für Dein Kind wünschst.
- Nimm an der Schuleingangsuntersuchung teil – sie ist auch für vorzeitig einzuschulende Kinder verpflichtend.
- Die Schulleitung entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Schulleitung entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
✍️ In manchen Bundesländern musst Du den Antrag direkt beim Schulamt stellen – frag am besten in der Schule oder bei der Stadtverwaltung nach den konkreten Vorgaben vor Ort.
Tipp: In einigen Bundesländern kann es hilfreich sein, zusätzlich eine Stellungnahme der Kita oder ein psychologisches Gutachten vorzulegen – besonders, wenn Dein Kind erst fünf Jahre alt ist.
Wann ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll?
Ein Kind früher einzuschulen ist keine Seltenheit – aber es sollte mit Bedacht geschehen. Eine Einschulung mit 5 Jahren ist dann sinnvoll, wenn das Kind nicht nur wissbegierig ist, sondern auch emotional belastbar und sozial integriert.
Typische Anzeichen können sein:
- Dein Kind hat ein starkes Bedürfnis, zu lesen, zu schreiben oder zu rechnen.
- Es spielt gerne mit älteren Kindern.
- Es stellt viele Fragen und möchte ständig Neues lernen.
- Es löst Konflikte eigenständig und reflektiert.
- Es kann gut zuhören, sich konzentrieren und Aufgaben selbstständig bearbeiten.
- Es zeigt ein gutes Maß an Frustrationstoleranz und sozialer Reife.
Achte besonders auf die soziale Entwicklung Deines Kindes. Dabei kommt es weniger darauf an, ob dein Kind schon bis 100 zählen kann oder früh Lesen kann. Viel wichtiger ist das Verhalten im Miteinander: Kann Dein Kind Rücksicht nehmen? Eigene Bedürfnisse vertreten? Konflikte gut erklären und lösen? Diese Fähigkeiten wiegen oft mehr als rein kognitive Leistungen.
Eltern haben meist ein gutes Gespür dafür, ob ihr Kind bereit für die Schule ist. Eine wertvolle Unterstützung bieten oft auch die Erzieherinnen und Erzieher in der Kita. Sie erleben Dein Kind täglich im Gruppenkontext und können gut einschätzen, wie es sich im Vergleich zu Gleichaltrigen verhält.
🎯 Wichtig ist vor allem: emotionale Reife. Auch ein kluges Kind braucht ein gutes Gefühl für Gruppendynamik, Frustrationstoleranz und eigene Bedürfnisse.
Kurz gesagt: Wenn Du merkst, dass Dein Kind nicht nur „klug“, sondern wirklich bereit für die Schule ist, kann die vorzeitige Einschulung eine wertvolle Entscheidung sein.
Wann ist Vorsicht geboten?
Nicht jedes „frühe“ Kind profitiert automatisch von einem früheren Schulstart. Oder anders ausgedrückt: Nicht jedes neugierige oder sprachgewandte Kind ist automatisch auch emotional und sozial bereit für die Schule. Häufig zeigt sich erst im Schulalltag, wie belastbar ein Kind wirklich ist – vor allem emotional. Studien zeigen, dass vorzeitig eingeschulte Kinder im Schulalltag häufiger Schwierigkeiten haben als ihre älteren Klassenkameraden. Sie werden beispielsweise öfter gehänselt, zeigen häufiger Konzentrationsprobleme und schaffen seltener den Übergang auf das Gymnasium.
Gerade wenn man sich die Zeitspanne vor Augen hält, die zwischen Kindern in einer Klasse liegen können, dann kann man erkennen, dass die Unterschiede im körperlichen oder geistigen Entwicklungsstand und auch im Sozialverhalten, enorm sein können. Denn, auch wenn Kinder nicht vorzeitig einschult werden, kann fast ein Jahr Altersunterschied zwischen ihnen bestehen. Ein Kind, das einen Tag vor dem Stichtag Geburtstag hat und ein Kind, das einen Tag nach dem Stichtag Geburtstag hat – in einer Klasse trennt die beiden fast ein Jahr Altersunterschied.

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Risiken einer zu frühen Einschulung
- Soziale Überforderung (z. B. in Gruppensituationen oder Konflikten)
- Konzentrationsprobleme durch Reizüberflutung
- Geringe Frustrationstoleranz
- Mangelndes Selbstvertrauen bei Misserfolgen
- Zu wenig Zeit für freies Spiel und kindliche Entwicklung
🤍 Merke: Ein oft gehörter Satz lautet: „Wenn Du zweifelst, ob Du Dein Kind vorzeitig einschulen sollst, dann warte lieber noch ein Jahr.“ Denn Reife ist nicht messbar – und ein weiteres Jahr Kita kann für viele Kinder das größere Geschenk sein. Es ist kein Rückschritt – sondern eine bewusste Entwicklungszeit.
Typische Einwände aus dem Umfeld – und wie du damit umgehen kannst
Wer über eine vorzeitige Einschulung nachdenkt, muss häufig mit kritischen Kommentaren rechnen:
„Warum lässt Du ihm denn nicht noch ein Jahr zum Spielen?“
„Der Ernst des Lebens kommt doch früh genug.“
Solche Aussagen sind gut gemeint, spiegeln aber oft pauschale Vorstellungen wider. Es ist wichtig, sich davon nicht verunsichern zu lassen. Du kennst Dein Kind am besten – und solltest die Entscheidung gemeinsam mit Fachleuten treffen, nicht auf Basis gesellschaftlicher Erwartungen. Und wenn Du überzeugt bist, dass die Einschulung mit 5 genau das Richtige ist, dann ist es wichtig, selbstbewusst dazu zu stehen.
Und wenn mein Kind unbedingt zur Schule will?
Wenn Dein Kind selbst den Wunsch äußert, dass es gerne zur Schule gehen möchte, ist das ein starkes Signal. Vielleicht hat es ältere Geschwister, kennt die Schule schon vom Schnuppern oder ist einfach wissbegierig.
Das allein reicht aber noch nicht aus. Entscheidend ist, ob das Kind emotional belastbar genug ist, sich mehrere Stunden am Tag in eine Gruppe einzufügen, Anforderungen zu erfüllen, Konflikte zu meistern und Frustrationen auszuhalten.
Vermeide den Fehler, dass Du Dein Kind entscheiden lässt. Oftmals kommt der Wunsch unbewusst durch die Aussagen des Umfeldes. Das heißt, wenn die Eltern vermehrt über die vorzeitige Einschulung sprechen, dann tut es das Kind auch.
Die Frage, ob eine Einschulung mit 5 sinnvoll ist, sollte nicht allein vom Kind beantwortet werden – sondern immer gemeinsam mit Kita, Arzt und Schule.
🤍 Wichtig: Motivation ist großartig – aber sie sollte von einer gewissen Reife begleitet werden.
Einschulung mit 5 – wie sehen es die Fachleute?
Viele Kinderärzt*innen und Kita-Fachkräfte sind eher zurückhaltend mit Empfehlungen zur vorzeitigen Einschulung. Ihre Erfahrung zeigt: Ein weiteres Jahr in der Kita ist für viele Kinder – besonders im Hinblick auf soziale und emotionale Reife – eine wertvolle Zeit.
Gleichzeitig erkennen sie auch an, dass es Kinder gibt, für die die Einschulung mit 5 Jahren genau richtig ist – wenn die Bedingungen stimmen und die Begleitung liebevoll und unterstützend erfolgt.
🎒 Tipp: Überlege gemeinsam mit der Kita, dem Kinderarzt oder einer schulpsychologischen Beratungsstelle. Du musst die Entscheidung nicht alleine treffen.
FAQ: Kind früher einschulen – Einschulung mit 5 Jahren
Kann man mit 5 eingeschult werden?
Ja, in Deutschland ist es möglich, ein Kind bereits mit 5 Jahren einzuschulen – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sogenannte vorzeitige Einschulung erfordert einen Antrag, eine schulärztliche Untersuchung sowie die Zustimmung der Schulleitung. Ob eine Einschulung mit 5 sinnvoll ist, hängt stark von der emotionalen und sozialen Reife des Kindes ab.
Was bedeutet „vorzeitige Einschulung“?
Von einer vorzeitigen Einschulung spricht man, wenn ein Kind vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag 6 Jahre alt wird oder noch jünger ist, aber bereits eingeschult werden soll. Eltern können in diesem Fall einen Antrag stellen, um ihr Kind früher einschulen zu lassen – sofern es die nötige Schulreife zeigt.
Wann sollte man ein Kind früher einschulen?
Eine frühere Einschulung kann sinnvoll sein, wenn das Kind überdurchschnittlich weit entwickelt ist – nicht nur kognitiv, sondern auch emotional und sozial. Zeigt es starkes Interesse am Lernen, kann Konflikte selbstständig lösen und ist belastbar im Gruppenkontext, kann eine Einschulung mit 5 Jahren der richtige Weg sein.
Wie kann ich mein Kind vorzeitig einschulen?
Wenn Du Dein Kind vorzeitig einschulen möchtest, informiere Dich frühzeitig bei der zuständigen Grundschule oder dem Schulamt. Der Ablauf umfasst meist einen Antrag, eine Schuleingangsuntersuchung und die Zustimmung der Schulleitung. Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland.
Welche Risiken hat eine vorzeitige Einschulung?
Ein Kind mit 5 einzuschulen, kann auch Risiken bergen – etwa soziale Überforderung, geringere Frustrationstoleranz oder Konzentrationsprobleme. Viele Kinderärzt*innen und Pädagog*innen empfehlen daher, bei Unsicherheit lieber ein weiteres Jahr Kita zu schenken, bevor man ein Kind vorzeitig einschult.
Fazit: Dein Kind im Mittelpunkt – nicht der Kalender
Eine vorzeitige Einschulung ist keine Belohnung für besonders „schlaue“ Kinder. Es ist eine individuelle Entscheidung – mit viel Verantwortung. Es geht nicht darum, „früh dran“ zu sein – sondern darum, den richtigen Zeitpunkt für Dein Kind zu finden
Wenn Du mit gutem Gefühl sagen kannst:
- Mein Kind möchte gerne lernen.
- Es kommt im sozialen Miteinander gut zurecht und kann Konflikte reflektiert lösen.
- Ich habe das Gefühl, es ist nicht nur kognitiv, sondern auch emotional bereit.
… dann kann eine vorzeitige Einschulung genau der richtige Weg sein.
Und wenn nicht – dann ist ein weiteres Jahr Kita keine Verzögerung, sondern eine bewusste Investition in die Entwicklung Deines Kindes. Du darfst mit Herz und Verstand entscheiden. Denn jede Kindheit ist einzigartig. Und der richtige Schulstart ist nicht der früheste – sondern der, der sich für Dein Kind gut anfühlt.

Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg:
Wird Dein Kind im Schuljahr des Stichtages 6 Jahre alt, dann kannst Du für eine vorzeitige Einschulung einen formlosen Antrag stellen. §74 Schulgesetz Baden-Württemberg
Bayern:
Kinder, die zwischen dem 1.Oktober und dem 31.Dezember 6 Jahre alt werden, können eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag dafür stellen. Ist Dein Kind jünger, dann brauchst Du zusätzlich zum Antrag noch ein Gutachten, das belegt, dass Dein Kind bereits schulreif ist. Die letztendliche Entscheidung trifft aber die Schulleitung. Der neu eingeführte Einschulungskorridor macht es Dir noch leichter Dein Kann-Kind einzuschulen. Hat Dein Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September Geburtstag, dann kannst Du frei entscheiden, ob Du es einschulst oder eben nicht.
Brandenburg:
Wird dein Kind zwischen dem 31. Dezember und dem 1. August des Folgejahres 6 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag stellen, der den Entwicklungsstand Deines Kindes mit geeigneten Nachweisen belegt. §37 Brandenburgisches Schulgesetz.

Bremen:
Hat Dein Kind zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar Geburtstag, musst Du einen Antrag stellen, falls Dein Kind vorzeitig eingeschult werden soll. Für eine vorzeitige Einschulung brauchst Du die Zustimmung bzw. Empfehlung Deiner Kita und des Schularztes. Es wird hauptsächlich auf das Gutachten des Schularztes wert gelegt. Dieser prüft die sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten Deines Kindes und ob diese für die Schulfähigkeit ausreichen.
Hamburg:
Wird Dein Kind erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Es werden der geistige, seelische, körperliche und sprachliche Entwicklungszustand beurteilt. §38 Hamburgisches Schulgesetz.
Hessen:
Ein Kind, das nach dem 1. Juli 6 Jahre alt wird, kann eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag dafür stellen. Die endgültige Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung. Das schulärztliche Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung. Wird Dein Kind erst im darauffolgenden Jahr 6 Jahre alt, dann brauchst Du eventuell noch ein Gutachten des schulpsychologischen Dienstes. §58 Hessisches Schulgesetz.
Mecklenburg-Vorpommern:
Wenn Dein Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des Folgejahres 6 Jahre alt wird, dann kannst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Kind körperlich, geistig und verhaltensmäßig bereits reif für die Schule ist. §43 Schulgesetz MV.
Niedersachsen:
Du kannst einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen, falls Dein Kind zum Stichtag noch keine 6 Jahre alt ist. Auch in Niedersachsen entscheidet letztlich die Schulleitung über die Einschulung Deines Kindes.
Nordrhein-Westfalen:
Es entscheidet die Schulleitung, ob Dein Kind vorzeitig eingeschult werden kann. Ein schulärztliches Gutachten stellt fest, ob die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für einen Schulbesuch vorhanden sind und ob das Sozialverhalten Deines Kindes ausreichend entwickelt ist. §35 Schulgesetz NRW.

Rheinland-Pfalz:
Die Eltern reichen einen Antrag ein, wenn Sie die vorzeitige Einschulung ihres Kindes beantragen möchten. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag. Hierzu bezieht die Schulleitung den Bericht des Schularztes mit ein. §58 Schulgesetz RP in Verbindung mit §12 GSO.
Saarland:
Um Dein Kind vorzeitig einschulen zu lassen, musst Du einen Antrag stellen und mit der Schulleitung ein Beratungsgespräch führen. Die Schulleitung entscheidet auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Es kann – muss aber nicht – auch ein schulpsychologisches Gutachten gefordert werden. Kinder, die erst nach dem 1. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, müssen schulärztlich und schulpsychologisch untersucht werden. §2 Schulpflichtgesetz Saarland.
Sachsen:
Wird Dein Kind zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober 6 Jahre alt, dann kannst Du es einfach bei der Grundschule anmelden. Wenn Dein Kind erst später 6 Jahre alt wird, dann musst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Die Schulleitung hält Rücksprache mit der Kita und entscheidet dann. Voraussetzung ist, dass Dein Kind körperlich und geistig den entsprechenden Entwicklungsstand hat, um die Schule erfolgreich zu meistern. §27 Sächsisches Schulgesetz.
Sachsen-Anhalt:
Ein Kind, das bis zum 30. Juni 5 Jahre alt wird, kann vorzeitig eingeschult werden, wenn das Sozialverhalten und die körperliche und geistige Entwicklung für die Schulfähigkeit ausreichend sind. Eine amtsärztliche Untersuchung ist Pflicht. §37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein:
Wird Dein Kind nach dem 30. Juni 6 Jahre alt, dann kannst Du bei der Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Schulleitung entscheidet über Deinen Antrag. Dafür kann auch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten angefordert werden. §22 Schulgesetz Schleswig Holstein.
Thüringen:
Wird Dein Kind am dem 30. Juni 5 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Schulleitung bespricht sich vor ihrer Entscheidung mit dem Schularzt. §18 Thüringer Schulgesetz.
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