Du ziehst mit deinem Kind nach Deutschland? Dann hast du wahrscheinlich viele Fragen: Welche Schule kann mein Kind besuchen? Wo muss ich es anmelden? Und was passiert, wenn es noch kein Deutsch spricht?
Du musst nicht schon alles über die Schulen in Deutschland wissen. Wichtig ist zuerst, dass du die richtige Stelle für die Anmeldung an eurem neuen Wohnort findest. Dort kannst du erklären, woher ihr kommt und welche Schule dein Kind bisher besucht hat.
In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie du dich vorbereiten kannst.
Gut zu wissen: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, zum Beispiel Bayern, Hessen oder Sachsen. Jedes Bundesland hat eigene Regeln für seine Schulen. Deshalb kann die Anmeldung in München anders ablaufen als in Berlin oder Hamburg.
1. Wo fange ich an?
Der erste Schritt ist: Frage an eurem zukünftigen Wohnort nach, wer euch bei der Schulanmeldung hilft.
Dafür musst du noch keine Schule ausgesucht haben.
Suche auf der offiziellen Internetseite der Stadt oder des Landkreises. Ein Landkreis umfasst mehrere Städte und Gemeinden. Du kannst zum Beispiel diese Wörter in eine Suchmaschine eingeben:
- „Kind an Schule anmelden aus Ausland Berlin“
- „Schulanmeldung nach Umzug München“
- „Schule ohne Deutschkenntnisse Hamburg“
Je nach Ort ist eine andere Stelle zuständig. Häufig heißt sie Schulamt. Das ist ein Büro, das sich um Fragen zu Schulen kümmert. An manchen Orten gibt es eine besondere Beratungsstelle für Familien, die neu nach Deutschland kommen.
Manchmal kannst du auch direkt bei einer Schule fragen. In Berlin gibt es zum Beispiel Anlaufstellen in den einzelnen Stadtbezirken. In Hamburg hilft bei der Schulaufnahme von Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse eine zentrale Stelle. familienportal.berlin.de
Wenn du nicht weißt, wen du anrufen sollst, frage bei der Stadtverwaltung:
„Wir ziehen aus dem Ausland nach Deutschland. Mein Kind braucht einen Schulplatz. Wer kann uns helfen?“
Bitte um den Namen, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse der richtigen Stelle.
2. Kann ich schon fragen, wenn wir noch im Ausland wohnen?
Ja, du kannst dich schon vor dem Umzug nach dem Ablauf erkundigen. Das hilft dir, wichtige Unterlagen rechtzeitig zu sammeln.
Erkläre bei deiner Anfrage:
- Wann ihr nach Deutschland ziehen möchtet
- in welcher Stadt ihr wohnen werdet
- wie alt dein Kind ist
- welche Klasse es gerade besucht
- welche Sprache es in der Schule spricht
- ob es schon Deutsch gelernt hat
Wenn ihr eure neue Adresse bereits kennt, gib sie an.
Vielleicht wisst ihr bisher nur, dass ihr nach Frankfurt ziehen möchtet, habt aber noch keine Wohnung. Dann schreibe genau das.
Frage auch, ab wann die Anmeldung möglich ist. Eine erste Auskunft bedeutet noch nicht, dass dein Kind bereits einen festen Schulplatz hat.
Eine einfache Nachricht könnte so aussehen:
Guten Tag,
wir ziehen voraussichtlich im August aus Spanien nach Frankfurt. Mein Sohn ist neun Jahre alt und besucht zurzeit die dritte Klasse. Er spricht Spanisch und etwas Englisch. Deutsch spricht er noch nicht.
Können Sie uns sagen, wo wir ihn für die Schule anmelden müssen und welche Unterlagen wir brauchen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Für diese erste Anfrage musst du normalerweise noch keine ausführliche Beschreibung schreiben. Die wichtigsten Informationen reichen, damit die Stelle euch weiterhelfen kann.
3. Was hat unsere neue Adresse mit der Schule zu tun?
Eure Wohnadresse hilft dabei, die richtige Ansprechperson und eine Schule zu finden.
Besonders bei Grundschulen kann die Adresse wichtig sein. Frage deshalb:
„Gibt es eine bestimmte Grundschule, die für unsere Adresse zuständig ist?“
Du wirst außerdem wahrscheinlich das Wort Meldebestätigung hören. Das ist ein Dokument, das bestätigt, dass ihr an einer bestimmten Adresse in Deutschland angemeldet seid.
Dabei gibt es zwei verschiedene Anmeldungen:
- Wohnadresse anmelden: Ihr teilt der Stadt mit, wo ihr wohnt.
- Kind für die Schule anmelden: Ihr kümmert euch um die Aufnahme eures Kindes in eine Schule.
Du brauchst beide Anmeldungen. Frage deshalb auch nach der Anmeldung eurer Adresse noch nach dem Schulplatz.
Manche Stellen verlangen die Meldebestätigung damit Du Dein Kind an der Schule anmelden kannst. Wenn ihr die Meldebestätigung noch nicht habt, erkläre das. Ob ihr sie später abgeben könnt, hängt vom örtlichen Ablauf und eurer Situation ab. In Berlin können bestimmte Dokumente bei der Aufnahme neu zugewanderter Kinder beispielsweise nachgereicht werden.
4. Welche Unterlagen brauchen wir?
Frage vor dem Termin nach einer genauen Liste. Nicht jede Schule und nicht jede Stadt verlangt dieselben Unterlagen.
Diese Dokumente und Informationen können wichtig sein:
Reisepass oder andere Ausweispapiere
Damit kann die Schule die Namen und persönlichen Angaben von dir und deinem Kind prüfen.
Geburtsurkunde deines Kindes
In der Geburtsurkunde stehen zum Beispiel der Name und das Geburtsdatum deines Kindes.
Nachweis über eure Adresse
Das kann die Meldebestätigung sein. Frage nach, welcher Nachweis in eurem Fall gebraucht wird.
Zeugnisse der bisherigen Schule
Bringe die vorhandenen Zeugnisse mit. Sie helfen der neuen Schule zu verstehen, welche Fächer dein Kind hatte und wie es bisher gelernt hat.
Informationen über den bisherigen Schulbesuch
Schreibe am besten auf:
- Wann dein Kind angefangen hat, zur Schule zu gehen
- welche Klassen es besucht hat
- ob es eine Klasse wiederholt hat
- ob es längere Zeit nicht zur Schule gehen konnte
- welche Fremdsprachen es gelernt hat
Diese Angaben können bei einem Schulwechsel wichtig sein. Berlin nennt beispielsweise Zeugnisse, Informationen über die bisherigen Klassen und die gelernten Fremdsprachen.
Informationen über Hilfe, die dein Kind braucht
Vielleicht hat dein Kind Schwierigkeiten beim Lesen. Vielleicht hört es schlecht oder braucht wegen einer Erkrankung besondere Unterstützung.
Sprich darüber, wenn es für den Schulalltag wichtig ist. So kann die Schule mit dir klären, welche Hilfe möglich ist.
Nachweis zum Schutz vor Masern
Masern sind eine ansteckende Krankheit. Die Schule braucht einen Nachweis darüber, dass dein Kind ausreichend geschützt ist oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann.
Dafür kann zum Beispiel der Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung verwendet werden. www.bundesgesundheitsministerium.de
Wenn der Nachweis fehlt, sprich mit der Schule darüber. Bei Kindern, die zur Schule gehen müssen, bleibt diese Pflicht bestehen. Die Schule informiert dann das Gesundheitsamt, also die zuständige Stelle für Gesundheitsfragen.
Muss ich alle Dokumente übersetzen lassen?
Lass nicht sofort alles übersetzen. Frage zuerst nach.
Du kannst sagen:
„Die Zeugnisse sind auf Portugiesisch. Brauchen Sie eine deutsche Übersetzung? Wenn ja, welche Art von Übersetzung?“
Frage auch, ob du die Originale zum Termin mitbringen musst oder ob Kopien reichen.
5. Was passiert, wenn uns Unterlagen fehlen?
Vielleicht ist ein Zeugnis verloren gegangen. Vielleicht konntet ihr nicht alle Dokumente aus eurem Herkunftsland mitbringen.
Melde dich trotzdem bei der zuständigen Stelle.
Erkläre, was fehlt und welche Informationen du geben kannst. Frage:
„Wir haben die letzten Zeugnisse leider nicht. Wie können wir den bisherigen Schulbesuch unseres Kindes sonst erklären oder nachweisen?“
Hilfreich kann eine schriftliche Übersicht sein: Welche Schule hat dein Kind besucht? Wie lange? Welche Klasse? Welche Fächer?
Ob weitere Nachweise gebraucht werden, klärt die zuständige Stelle mit dir. Stelle die erste Anfrage bereits frühzeitig, auch wenn eure Unterlagen nicht vollständig sind.
6. In welche Klasse kommt mein Kind?
Vielleicht besucht dein Kind bisher die fünfte Klasse. Dann liegt der Gedanke nahe, dass es in Deutschland ebenfalls in die fünfte Klasse kommt.
Das lässt sich aber nicht immer direkt übertragen. In verschiedenen Ländern beginnen Kinder in unterschiedlichem Alter mit der Schule. Auch die Unterrichtsinhalte können anders sein.
Die neue Schule muss deshalb verstehen, was dein Kind schon gelernt hat.
Dabei geht es zum Beispiel um diese Fragen:
- Wie alt ist dein Kind?
- Wie lange besucht es schon die Schule?
- Was kann es in Mathematik?
- In welcher Sprache kann es lesen und schreiben?
- Welche Fremdsprachen hat es gelernt?
- Wie viel Deutsch versteht es?
Die Schule und die zuständige Schulbehörde entscheiden über die passende Klasse. Dabei werden auch dein Kind und du einbezogen. Manchmal ist dafür Probeunterricht vorgesehen: Dein Kind nimmt dann am Unterricht teil, damit die Schule seinen Lernstand besser kennenlernen kann. www.kmk.org
Frage ruhig nach, wenn du eine Entscheidung nicht verstehst:
„Warum empfehlen Sie diese Klasse? Was bedeutet das für den weiteren Schulweg meines Kindes?“
Müssen die bisherigen Zeugnisse erst offiziell geprüft werden?
Wenn dein Kind weiter zur Schule gehen möchte und seine Schulzeit noch nicht abgeschlossen hat, musst du die bisherigen Zeugnisse grundsätzlich nicht zuerst von einer besonderen Stelle als deutschen Abschluss bestätigen lassen. Die Schule nutzt sie, um den bisherigen Schulweg einzuschätzen.
Anders ist es, wenn dein Kind im Ausland bereits einen Schulabschluss gemacht hat. Dann kann eine zusätzliche Prüfung nötig sein. Dabei wird geschaut, welchem deutschen Schulabschluss der ausländische Abschluss entspricht. www.kmk.org
7. Was passiert, wenn mein Kind noch kein Deutsch spricht?
Das solltest du gleich beim ersten Kontakt sagen. Warte mit der Anfrage nach einem Schulplatz nicht, bis dein Kind Deutsch gelernt hat.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Kinder beim Deutschlernen zu unterstützen.
Zum Beispiel:
- Dein Kind lernt zunächst in einer besonderen Klasse viel Deutsch.
- Es besucht einige Stunden täglich eine normale Schulklasse und bekommt zusätzlich Deutschunterricht.
- Es lernt von Anfang an in einer normalen Schulklasse und erhält dort weitere Hilfe.
Solche besonderen Klassen heißen je nach Ort zum Beispiel Willkommensklasse, Vorbereitungsklasse oder Deutschklasse. Nicht überall gibt es dieselben Angebote.
Frage beim Gespräch:
„Wie lernt mein Kind bei Ihnen Deutsch?“
„Welche anderen Fächer hat es?“
„Wie entscheiden Sie, wann es mehr Unterricht in einer normalen Klasse besuchen kann?“
Erzähle auch, was dein Kind bereits gut kann. Vielleicht versteht es schwierige Mathematikaufgaben, kann die Lösung aber noch nicht auf Deutsch erklären. Diese Information hilft, seine Fähigkeiten besser zu verstehen.
8. Kann ich eine Schule selbst aussuchen?
Du kannst Schulen anschauen, Fragen stellen und sagen, welche Schule du dir für dein Kind wünschst.
Ob eine bestimmte Schule dein Kind aufnehmen kann, hängt unter anderem von freien Plätzen und den Regeln vor Ort ab.
Bei einer Grundschule solltest du nachfragen, ob euer Wohnort einer bestimmten Schule zugeordnet ist. Bei älteren Kindern ist außerdem wichtig, welche Schulart zu ihrem bisherigen Lernstand und weiteren Schulweg passt.
Du musst diese Entscheidung nicht allein treffen. Bitte um eine Erklärung der Möglichkeiten.
Wenn du bereits eine bestimmte Schule gefunden hast, kannst du dort nach einem Gespräch fragen. Die Schule kann dir erklären, ob eine Aufnahme möglich ist und welche Schritte nötig sind.
Interessierst du dich für eine private oder internationale Schule, frage zusätzlich:
- In welcher Sprache wird unterrichtet?
- Welche Gebühren müssen wir bezahlen?
- Welche Abschlüsse kann mein Kind machen?
- Gibt es Unterstützung beim Deutschlernen?
- Erfüllt mein Kind mit dem Besuch dieser Schule die Schulpflicht?
Schulpflicht bedeutet: Ein Kind muss nach den geltenden Regeln zur Schule gehen. Die genauen Regeln hängen vom Bundesland und der Situation des Kindes ab.
9. Was ist, wenn wir mitten im Schuljahr nach Deutschland ziehen?
Teile euren Ankunftstermin möglichst früh mit.
Sage ausdrücklich:
„Wir kommen im November nach Deutschland. Unser Kind braucht dann einen Schulplatz.“
Frage nach dem Ablauf für Kinder, die während des Schuljahres neu ankommen. Die üblichen Anmeldetermine für die erste Klasse helfen euch in dieser Situation möglicherweise nicht weiter.
Kläre vor allem:
- Wo müssen wir uns nach der Ankunft melden?
- Welche Unterlagen brauchen wir?
- Wann kann unser Kind anfangen?
- Wen kontaktieren wir, wenn noch kein Schulplatz bestätigt ist?
Lass dir auch erklären, ab wann dein Kind in eurer Situation zur Schule gehen muss.
10. Bei einer Privatschule meldest du dein Kind direkt an
Wenn du eine Privatschule für dein Kind suchst, kannst du dich direkt an die gewünschte Schule wenden. Dann gelten die Vorschriften, die ich oben erläutert habe nicht. Eure Wohnadresse legt bei einer Privatschule oder einem Internat nicht fest, welche Schule dein Kind besuchen darf. Du kannst also auch eine Privatschule in einem anderen Stadtteil oder Nachbarort auswählen.
Du musst dir die Privatschule in der Regel nicht erst vom Schulamt zuweisen lassen. Stattdessen fragst du selbst bei der Schule nach:
„Wir ziehen nach Deutschland und interessieren uns für Ihre Schule. Können wir unser Kind bei Ihnen anmelden?“
Die Privatschule erklärt dir dann, welche Unterlagen sie braucht und wie die Aufnahme abläuft. Ob dein Kind einen Platz bekommt, entscheidet die Schule nach ihren Aufnahmebedingungen.
Eine Anmeldung auf einer Privatschule kann die Vorbereitung vom Ausland aus erleichtern: Du hast einen direkten Ansprechpartner und kannst frühzeitig über die passende Klasse, Deutschunterricht und Schulgebühren sprechen.
Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, dann übernimmt meistens die Firma die Schulgebühren.
Wenn du eine private oder internationale Schule in Betracht ziehst, frage zusätzlich nach Unterrichtssprache, Gebühren, Aufnahmeverfahren und erreichbaren Abschlüssen. Lass dir auch bestätigen, dass der Schulbesuch die Schulpflicht am jeweiligen Wohnort erfüllt.
Wichtig: Je nach Bundesland können trotzdem zusätzliche Meldungen nötig sein. Bei der erstmaligen Einschulung musst du dein Kind mancherorts zunächst auch an der zuständigen öffentlichen Grundschule anmelden – auch dann, wenn es später eine Privatschule besuchen soll. Dies kannst du alles mit der Privatschule besprechen, welche Schritte ihr zusätzlich erledigen müsst.
Vielleicht passt eine andere Schule besser zu Deinem Kind
Wenn Du Dich gerade nach Alternativen umsiehst, kannst Du Dir hier ausgewählte Privatschulen und Internate genauer ansehen. In den ausführlichen Schulprofilen erfährst Du, was die jeweilige Schule auszeichnet und für welche Kinder ihr Konzept besonders gut passt.
11. Was frage ich vor dem ersten Schultag?
Wenn der Schulplatz feststeht, kommen die praktischen Fragen. Schreibe sie dir auf, damit du beim Gespräch nichts vergisst.
- An welchem Tag beginnt mein Kind?
- Um wie viel Uhr muss es da sein?
- Wo soll es am ersten Tag hingehen?
- Was muss es mitbringen?
- Wann endet der Unterricht?
- Gibt es Mittagessen?
- Kann mein Kind nach dem Unterricht betreut werden?
- Muss ich Essen und Betreuung extra anmelden?
- Welche Kosten kommen auf uns zu?
- Wen rufe ich an, wenn mein Kind krank ist?
- Wer hilft uns bei weiteren Fragen?
Frage besonders nach der Betreuung am Nachmittag. Ein Schulplatz bedeutet nicht automatisch, dass dein Kind auch nach dem Unterricht betreut wird.
12. Was mache ich, wenn ich selbst wenig Deutsch spreche?
Sage schon bei der Terminvereinbarung, welche Sprache du sprichst.
Zum Beispiel:
„Ich spreche noch wenig Deutsch. Ist ein Gespräch auf Englisch möglich?“
Oder:
„Kann uns jemand beim Übersetzen helfen?“
Du kannst auch fragen, ob du eine erwachsene Person zum Übersetzen mitbringen darfst.
Bitte darum, wichtige Informationen aufzuschreiben. Namen, Termine und Unterlagenlisten kannst du zu Hause in Ruhe lesen oder übersetzen lassen.
Wenn etwas unklar bleibt, frage noch einmal:
„Können Sie mir bitte in einfachen Worten erklären, was ich jetzt tun muss?“
13. Was mache ich, wenn eine Schule keinen Platz hat?
Eine Absage kann enttäuschend sein. Sie bedeutet aber zunächst, dass diese eine Schule dein Kind nicht aufnehmen kann.
Wende dich dann an die zuständige Stelle für Schulplätze. Erkläre, welche Schule du bereits gefragt hast und welche Antwort du bekommen hast.
Frage konkret:
„Welche Schule kann mein Kind aufnehmen? Wer hilft uns, einen Platz zu finden?“
Notiere dir den Namen der Ansprechperson und das Datum des Gesprächs. Frage auch, wann du eine Antwort erwarten kannst. Wenn die angekündigte Rückmeldung ausbleibt, melde dich erneut.
Checkliste: So bereitest du die Schulanmeldung vor
- Ich kenne unseren zukünftigen Wohnort.
- Ich weiß, wer uns bei der Schulanmeldung hilft.
- Ich habe Alter, bisherige Klasse und Sprachkenntnisse meines Kindes mitgeteilt.
- Ich habe nach den benötigten Unterlagen gefragt.
- Ich habe vorhandene Zeugnisse und Ausweispapiere gesammelt.
- Ich habe geklärt, ob Übersetzungen nötig sind.
- Ich habe nach Deutschunterricht und weiterer Unterstützung gefragt.
- Ich weiß, welche Schule und Klasse mein Kind besuchen soll.
- Ich kenne den ersten Schultag und die Unterrichtszeiten.
- Ich habe Mittagessen und Betreuung geklärt.
- Ich weiß, wen ich bei weiteren Fragen kontaktieren kann.
14. Schulanmeldung: An wen wende ich mich in meinem Bundesland?
Du weißt schon, in welchem Bundesland ihr wohnen werdet? In dieser Übersicht findest du die passenden Anlaufstellen und Links zu Schulen.
Welche einzelne Schule dein Kind aufnehmen kann, lässt sich erst mit eurem Wohnort, dem Alter und dem bisherigen Schulbesuch klären. Über die verlinkten Schulverzeichnisse kannst du Schulen suchen. Die Beratungsstellen helfen dir, den nächsten Schritt zu finden.
Ein Schulamt ist eine Stelle, die sich um Schulen in einer bestimmten Region kümmert. Schulaufsicht nennt man die Behörde, die für bestimmte Schulen verantwortlich ist. Du kannst dort nachfragen, wenn du nicht weißt, welche Schule zuständig ist.
| Bundesland | Wo kann ich zuerst fragen? | Wo finde ich Schulen und weitere Hilfe? |
| Baden-Württemberg | Bei der Schule am neuen Wohnort oder beim Staatlichen Schulamt deiner Region. Frage bei wenigen Deutschkenntnissen nach einer Vorbereitungsklasse. Für Gymnasien und berufliche Schulen gelten andere Zuständigkeiten; das Schulamt kann dir den passenden Kontakt nennen. | Staatliche Schulämter · Schulfinder und weitere Suchmöglichkeiten. schulamt-bw.de |
| Bayern | Für eine Beratung zum Wechsel aus dem Ausland helfen die Staatlichen Schulberatungsstellen. Bei der Grundschule ist wichtig, welche Schule zu eurer Adresse gehört. Diese heißt in Bayern „Sprengelschule“. | Informationen zum Schulwechsel nach Bayern · Schulsuche. km.bayern.de |
| Berlin | Beim Schulamt eures Stadtbezirks. Wenn dein Kind noch wenig Deutsch spricht, helfen die örtlichen Stellen für Willkommensklassen bei Beratung und Schulplatzsuche. | Anlaufstellen für Willkommensklassen · Berliner Schulverzeichnis. familienportal.berlin.de |
| Brandenburg | Frage bei einer Schule am neuen Wohnort nach. Wenn du Hilfe bei der Suche oder Aufnahme brauchst, wende dich an das Staatliche Schulamt, das für eure Region zuständig ist. | Informationen zum Schulwechsel nach Brandenburg · Staatliche Schulämter · Schulsuche. mbjs.brandenburg.de |
| Bremen | In der Stadt Bremen gibt es für neu zugezogene Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse eine zentrale Anmeldung bei der Bildungsbehörde. Bremerhaven hat einen eigenen Anmeldeweg. | Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland – Stadt Bremen · Schulliste Bremen · Schulanmeldung Bremerhaven. service.bremen.de |
| Hamburg | Für neu zugewanderte Kinder, die sprachliche Vorbereitung brauchen, hilft das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ). Auf seiner Internetseite steht, wie du die Anmeldung beginnen kannst. | Anmeldung und Informationen zu Vorbereitungsklassen · Hamburger Schulsuche. ZSJ |
| Hessen | Beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des zuständigen Staatlichen Schulamts. Diese Stellen helfen Familien aus dem Ausland, deren Kinder noch kein oder wenig Deutsch sprechen, und vermitteln eine passende Schule. | Aufnahme- und Beratungszentren · Schulämter nach Region · Schulsuche. Hessen Staatliche Schulämter |
| Mecklenburg-Vorpommern | Wenn du noch keine passende Schule kennst, frage beim Staatlichen Schulamt für eure Region nach. Es gibt Schulämter in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. | Staatliche Schulämter und Kontakte · Schulen nach Ort · Informationen für neu zugewanderte Familien. bildung-mv.de |
| Niedersachsen | Wende dich zuerst an eine Schule am neuen Wohnort. Die zuerst angesprochene Schule muss gemeinsam mit den örtlich Verantwortlichen dafür sorgen, dass dein schulpflichtiges Kind einen Platz an dieser oder einer anderen Schule bekommt. | Informationen zur Schulaufnahme · Schulsuche. bildungsportal-niedersachsen.de |
| Nordrhein-Westfalen | Frage beim Schulamt eurer Stadt oder eures Kreises nach dem örtlichen Anmeldeweg für Kinder aus dem Ausland. Bei der regulären Anmeldung zur Grundschule informiert das Schulverwaltungsamt der Stadt oder Gemeinde die Eltern. | Adressen der Schulämter · Informationen zur Grundschulanmeldung. schulministerium.nrw |
| Rheinland-Pfalz | Frage zuerst bei der Schule am neuen Wohnort. Bei weiteren Fragen hilft die Schulaufsicht der ADD. Die ADD ist eine Landesbehörde, die unter anderem für Schulen zuständig ist. | Schulen mit zuständigen Ansprechpersonen · Informationen zur Deutschförderung. add.rlp.de |
| Saarland | Frage bei der Grundschule oder der gewünschten weiterführenden Schule nach. Wenn unklar ist, welche Schule zuständig ist, kann die Schulaufsicht im Bildungsministerium weiterhelfen. | Ansprechpersonen für Grundschulen · Weitere Kontakte im Bildungsministerium · Informationen zu Schulen und Schulformen. saarland.de |
| Sachsen | Für neu zugewanderte schulpflichtige Kinder, deren Herkunftssprache nicht oder nicht nur Deutsch ist, gibt es ein Online-Anmeldeportal. Die zuständige Behörde heißt Landesamt für Schule und Bildung. Dort gibt es auch Ansprechpersonen für Familien aus dem Ausland. | Online-Anmeldung für zugewanderte Kinder · Beratung und Kontakte · Schulsuche. schulportal.sachsen.de |
| Sachsen-Anhalt | Das Landesschulamt hilft bei Fragen zum Schulstart neu zugewanderter Kinder. Erkläre bei deiner Anfrage, wo ihr wohnen werdet und wie alt dein Kind ist. | Informationen für zugewanderte Familien · Kontakt zum Landesschulamt · Service mit Schulsuche. Landesschulamt Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Frage beim Schulamt eures Kreises oder eurer Stadt. Kinder, die zunächst intensiv Deutsch lernen müssen, besuchen häufig eine Schule mit einem DaZ-Zentrum. „DaZ“ bedeutet „Deutsch als Zweitsprache“. Das Schulamt hilft bei der Zuordnung. | Kontakte der Schulämter und Schulaufsicht · Schulsuche. schleswig-holstein.de |
| Thüringen | Frage bei einer Schule am neuen Wohnort. Wenn du noch nicht weißt, welche Schule passt, wende dich an das Staatliche Schulamt für eure Region und bitte um Hilfe bei der Schulaufnahme. | Übersicht der Staatlichen Schulämter · Internetseiten der Schulämter. bildung.thueringen.de |
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