In Berlin gibt es die Integrierte Sekundarschule. Das heißt die Hauptschule, die Realschule und die Gesamtschule wurden zu einer Schulform zusammengefasst. Die Integrierte Sekundarschule startet erst ab Klasse 7. Bietet die Integrierte Sekundarschule eine Oberstufe an, dann kannst Du auch in der Sekundarschule das Abitur machen. Dann allerdings machst Du das Abitur in Klasse 13. Somit umgeht Berlin die Frage G8 oder G9 ganz individuell.
Die zwei Leistungsdifferenzierungen der Integrierten Sekundarschule
Ab Klasse 7 beginnt die sogenannte Fachleistungsdifferenzierung. Du wirst dann entsprechend Deiner individuellen Leistungen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt in ER-Niveau und GR-Niveau. Das ER-Niveau ist das Erweiterungsniveau und vermittelt den Lehrstoff auf erhöhtem Anforderungsniveau. Das GR-Niveau ist das Grundniveau und vermittelt den Lehrstoff auf grundlegendem Anforderungsniveau.
- Ab Klasse 7 erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch beziehungsweise in der ersten Fremdsprache.
- Spätestens ab Klasse 9 erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung im Fach Deutsch.
- Spätestens ab Klasse 9 erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung im Fach Physik oder Chemie.
Die Integrierte Sekundarschule in Berlin hat allerdings auch die Entscheidungsfreiheit die Fachleistungsdifferenzierung als Binnendifferenzierung anzubieten. Das heißt, dass alle Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Innerhalb der Klasse werden dann die einzelnen Schüler individuell nach Leistungsvermögen unterrichtet und gefördert.
Wenn die Fachleistungsdifferenzierung nach ER-Kursen und GR-Kursen erfolgt, dann liegt die äußere Fachleistungsdifferenzierung vor.
In welche Kurse wirst Du eingestuft?
Bevor Du zum ersten Mal in einen Kurs eingestuft wirst, haben Deine Eltern ein Beratungsgespräch mit der Schule. Nach diesem Beratungsgespräch entscheiden Deine Eltern darüber in welchen Kurs Du zukünftig gehst.
Nach dieser Ersteinstufung entscheiden Deine Leistungen über die weiteren Einstufungen. Die Jahrgangskonferenz beurteilt halbjährlich Deine schulischen Leistungen und auch Deine Lernentwicklung. Nach dieser Beurteilung wirst Du nach jedem Schulhalbjahr erneut eingestuft. Dies gilt bis einschließlich dem ersten Schulhalbjahr von Klasse 9.
Am Ende von Klasse 9 gelten die folgenden Bedingungen bei äußerer Fachleistungsdifferenzierung:
- Du kannst von einem GR-Kurs in einen ER-Kurs wechseln, wenn Du in diesem GR-Kurs mindestens sieben Punkte erreicht hast.
- Falls Du in einem ER-Kurs zwischen 0 und 4 Punkten erreichst, dann wirst Du in diesem Kurs auf GR-Niveau abgestuft. Ab Klasse 10 musst Du dann den GR-Kurs in diesem Fach besuchen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Vielleicht sollst Du gerade in einen GR-Kurs abgestuft werden, möchtest aber den Mittleren Schulabschluss machen oder auf die gymnasiale Oberstufe wechseln? Dann können Deine Eltern einen Antrag stellen. Es wird dann für ein Fach eine Ausnahme gemacht. §27 Abs 4 Sek I – VO
Die Unterrichtsfächer an der Integrierten Sekundarschule in Berlin
Der Wahlpflichtbereich
Zusätzlich zu den Pflichtstunden hast Du noch die Wahlpflichtstunden. Hier kannst Du ein Fach wählen, das Deinen Neigungen entspricht. Leichter fallen Dir die Klassen 7 bis 10, wenn Du einen Wahlpflichtbereich wählst, der Deinen Neigungen entspricht. Oft werden ja Fächer gewählt, nur weil der Freund oder die Freundin diese wählt. Die Motivation kann dann aber schnell nachlassen, wenn Dir das Fach wenig Spaß macht.
Welche Wahlpflichtfächer an Deiner Schule angeboten werden, das hängt von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schule ab.
Zugelassene Fächer nach der VO-Sek I sind
- Alle Pflichtfächer
- Astronomie
- Deutsche Gebärdensprache
- Theater
- Naturwissenschaften
- Informatik
- Sozialwissenschaften/Wirtschaftswissenschaft
- Philosophie
- Psychologie
- Weitere Fremdsprachen
Falls Deine Muttersprache nicht Deutsch ist, dann kannst Du anstelle eines Wahlpflichtfaches auch zusätzliche Stunden im Fach Deutsch besuchen.
Duales Lernen an der Integrierten Sekundarschule in Berlin
Mit dem Dualen Lernen soll eine sinnvolle Verknüpfung von Theorie und Praxis an den Integrierten Sekundarschulen geschaffen werden.
Du wirst durch unterschiedliche Maßnahmen bereits während Deiner Schulzeit auf die Berufswelt oder auf weiterführende Bildungsgänge vorbereitet. Welche Aktivitäten und Maßnahmen an Deiner Schule angeboten werden, hängt wiederum von der individuellen Situation Deiner Schule ab. In jedem Schuljahr, von Klasse 7 bis 10, musst Du an einer beruflichen Aktivität teilnehmen.
Hauptsächlich finden die folgenden Aktivitäten statt:
- Betriebserkundungen (ab Klasse 7)
- Betriebspraktika (ab Klasse 8)
- Zusammenarbeit mit Betrieben, überbetrieblichen oder außerbetrieblichen Bildungsstätten, beruflichen Schulen oder Hochschulen
- Schülerfirmen
- Patenschaftsmodelle mit Auszubildenden und Studierenden
Die Abschlüsse der Integrierten Sekundarschule
An der Integrierten Sekundarschule in Berlin kannst Du die folgenden Abschlüsse machen:
- Die Berufsbildungsreife am Ende der Klasse 9
- Die Berufsbildungsreife am Ende der Klasse 10
- Die Erweiterte Berufsbildungsreife auf G-Niveau am Ende der Klasse 10
- Der Mittlere Schulabschluss auf E-Niveau am Ende der Klasse 10
Wann hast Du die Berufsbildungsreife BBR am Ende von Klasse 9 bestanden?
Die Berufsbildungsreife am Ende von Klasse 9 hast Du bestanden, wenn
- Du in zwei von den drei Fächern Deutsch, Mathematik und entweder Wirtschaft-Arbeit-Technik oder erste Fremdsprache mindestens die Note 4 (ausreichend) hast.
- Dein Notendurchschnitt im Zeugnis besser als 4,0 ist.
- Du bei den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht hast oder Du kannst eines der Fächer mit Note 5 (mangelhaft) mit der Note 3 (befriedigend) im anderen Fach ausgleichen.
Die Noten werden alle auf GR-Niveau der Klasse 9 umgerechnet. Das bedeutet, wenn Du in Klasse 9 einen Kurs auf ER-Niveau besucht hast, dann wird Deine Note in diesem Kurs auf GR-Niveau umgerechnet.
Gilt das Gleiche für die Berufsbildungsreife BBR am Ende von Klasse 10?
Die obigen Voraussetzungen gelten auch für die Berufsbildungsreife nach Klasse 10, wenn Du auf dem Anforderungsniveau von Klasse 9 unterrichtet wurdest. Dies ist der Fall, wenn Du die BBR nach Klasse 9 nicht bestanden hast. Dann rückst Du trotzdem in die Klasse 10 vor. Jetzt wirst Du nochmals auf dem Anforderungsniveau der Klasse 9 unterrichtet. Danach kannst Du erneut an den vergleichenden Arbeiten teilnehmen.
Hast Du allerdings die Klasse 10 besucht und es wurde das Anforderungsniveau der Klasse 10 unterrichtet, dann gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Alle Deine Noten werden in GR-Niveau umgerechnet.
- Deutsch und Mathematik: In einem der Fächer musst Du mindestens die Note 4 (ausreichend) erreichen. Im anderen Fach musst Du mindestens einen Punkt (mangelhaft) erreichen.
- Der Durchschnitt aller Deiner Noten ergibt 4,2 oder besser.
- Bei den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik hast Du mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht oder eines der Fächer mit Note 5 (mangelhaft) kannst Du mit der Note 3 (befriedigend) im anderen Fach ausgleichen.
Wann hast Du die erweiterte Berufsbildungsreife am Ende von Klasse 10 erreicht?
Du hast die BBR nach Klasse 9 bestanden? Dann kannst Du jetzt am Ende der Klasse 10 an den Prüfungen für die eBBR oder MSA teilnehmen. Für beide Abschlüsse gelten die gleichen Anforderungen. Je nachdem, wie Deine Noten ausfallen hast Du den eBBR oder den MSA bestanden.
Die erweiterte Berufsbildungsreife am Ende von Klasse 10 hast Du erreicht, wenn Du die folgenden Bedingungen erfüllst.
- In den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache plus Präsentationsprüfung musst Du die schriftlichen Prüfungen auf GR-Niveau bestehen.
- Dein Notendurchschnitt in diesen Prüfungsfächern darf nicht schlechter als die Note 4 (ausreichend) sein.
- Du kannst in einem Fach eine Note 5 (mangelhaft) mit einer Note 3 (befriedigend) ausgleichen.
Für die Jahrgangsnoten gilt: Alle deinen Noten werden auf GR-Niveau umgerechnet. Hast Du einen Kurs auf ER-Niveau belegt, dann wird Deine Note umgerechnet auf GR-Niveau. Weiter musst Du für die Jahrgangsnoten diese Bedingungen erfüllen:
- Einmal die Note 5 (mangelhaft) ist zulässig ohne Ausgleich. Ansonsten musst Du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erhalten.
- Hast Du zwei Mal die Note 5 (mangelhaft) dann musst Du ausgleichen mit zweimal der Note 3 (befriedigend).
- Einmal die Note 6 (ungenügend) musst Du ausgleichen mit zweimal der Note 2 (gut).
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Wann hast Du den mittleren Schulabschluss am Ende von Klasse 10 bestanden?
Bedingung für den mittleren Schulabschluss ist, dass Du im letzten Schuljahr zwei Fächer auf ER-Niveau besucht hast.
Den mittleren Schulabschluss am Ende von Klasse 10 bestehst Du, wenn
- Du in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache plus Präsentationsprüfung die schriftlichen Prüfungen auf ER-Niveau bestehst.
- Dein Notendurchschnitt in diesen Prüfungsfächern nicht schlechter ist als die Note 4 (ausreichend).
- Du ein Fach mit der Note 5 (mangelhaft) mit einer Note 3 (befriedigend) ausgleichen kannst.
Für die Jahrgangsnoten –mindestens zwei ER-Kurse enthalten- gilt:
- Einmal die Note 5 (mangelhaft) ist zulässig ohne Ausgleich. Ansonsten musst Du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erhalten.
- Hast Du zwei Mal die Note 5 (mangelhaft) dann musst Du ausgleichen mit zweimal der Note 3 (befriedigend).
- Einmal die Note 6 (ungenügend) musst Du ausgleichen mit zweimal der Note 2 (gut).
§44 Gesetz Sekundarschule Berlin
Wann hast Du nicht bestanden?
Du hast die eBBR oder den MSA nicht bestanden, wenn
- Du die obigen Noten nicht ausgleichen kannst.
- Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache mit der Note 5 (mangelhaft) benotet sind.
- Du in die Note 6 (ungenügend) in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache hast.
- Zweimal die Note 6 in Deinen Jahrgangsnoten steht.
Falls Du beide Abschlüsse nicht bestehst, dann wird in Dein Abschlusszeugnis die Berufsbildungsreife nach Klasse 9 eingetragen.
Berechtigung zum Übergang an die gymnasiale Oberstufe
Möchtest Du die Schule weitermachen und in die Oberstufe wechseln?
Die folgenden Bedingungen sind dazu nötig:
- Du musst den mittleren Schulabschluss MSA erworben haben.
- In mindestens drei Fächern musst Du den Unterricht auf ER-Niveau besucht haben.
- Von den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache musst Du zwei auf ER-Niveau belegt haben.
- In diesen drei Fächern auf ER-Niveau musst Du mindestens die Note 3 (befriedigend) erhalten.
- Dein Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 sein.
- Du darfst höchstens einmal die Note 5 (mangelhaft) ohne Ausgleich haben.
Kritisch zu sehen ist, dass sich evtl. wieder eine 2-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Schulen herausbildet. Es wird dann wieder unterschieden in Schulen, die bis zum Abitur führen können und in Schulen, die bereits nach Klasse 10 enden. Das bedeutet dann, dass die besseren Schüler wieder auf die Schulen mit der Oberstufe gehen und die schlechteren Schüler gehen gleich auf die Sekundarschule, die nach der 10ten Klasse aufhört.
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