Im Folgenden sind mit Fächer immer alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer gemeint. Für alle folgenden Abschlüsse gilt, dass nur einmal die Note 5 oder 6 in einem Fach der Abschlussprüfung geschrieben werden darf. Für den Realschulzweig und den Gymnasialzweig an der Oberschule gilt, dass Du die Fächer Deutsch, Mathematik und die Pflicht-bzw. Wahlpflichtfremdsprachen nur untereinander ausgleichen darfst.
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Bei Abschluss im Hauptschulzweig:
Den Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Sogar die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem bestanden.
Falls Du in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) bekommst, dann kannst Du diese Noten ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern. Wenn Du in drei Fächern die Note 5 (mangelhaft) hast, auch dann musst Du nur mit zwei anderen Fächern ausgleichen.
Wenn eines Deiner Fächer mit der Note 6 (ungenügend) bewertet wird, dann kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem anderen Fach. Oder Du gleichst aus mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern. Eine zusätzliche Note 5 (mangelhaft) musst Du nicht ausgleichen.
Bei Abschluss im Realschulzweig:
Wenn Du nicht in die Klasse 10 versetzt wirst und jetzt die Schule verlässt, dann bekommst Du den Hauptschulabschluss anerkannt, wenn Du die gleichen Bedingungen erfüllst wie oben im Hauptschulzweig beschrieben.
Bei Abschluss in der jahrgangsbezogenen Oberschule:
Den Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Sogar die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem bestanden.
- Bendrich, Birte (Autor)
Ausgleichen kannst Du drei Fächer, die mit der Note 5 bewertet sind mit zwei Ausgleichsfächern, die mit der Note 3 bewertet sind. Außerdem kannst Du noch folgende Situation ausgleichen: Hast Du in einem Fach die Note 6 und in einem weiteren Fach die Note 5 dann kannst Du dies ausgleichen. Diese Situation gleichst Du aus mit einmal der Note 2 (gut) in einem Ausgleichsfach oder zweimal der Note 3 (befriedigend) in zwei Ausgleichsfächern.
Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss und der Hauptschulabschluss sind gleichwertig. Mit beiden erwirbst Du die gleichen Berechtigungen.
Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Bei Abschluss im Hauptschulzweig
Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern – auch in Englisch – mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Auch die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Sekundarabschluss I trotzdem bestanden.
Falls Du in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) bekommst, dann kannst Du diese Noten ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei Ausgleichsfächern.
Wenn eines Deiner Fächer mit der Note 6 (ungenügend) bewertet wird, dann kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem Ausgleichsfach oder mit der Note 3 (befriedigend) in zwei Ausgleichsfächern.
Bei Abschluss im Realschulzweig:
Falls Deine Noten nicht reichen, um den Realschulabschluss zu bestehen, kannst Du am Ende von Klasse 10 den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss machen. Um den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss zu erreichen, darfst du maximal in drei Pflicht- und Wahlpflichtfächern eine schlechtere Note als 4 (ausreichend) bekommen.
Außerdem bekommst Du den Hauptschulabschluss, wenn Du den Realschulabschluss nicht schaffst und die Schule am Ende von Klasse 10 ohne Abschlussprüfung verlässt. Dieser Hauptschulabschluss ist der Abschluss, der normalerweise nach Klasse 9 erworben wird.
Bei Abschluss in der jahrgangsbezogenen Oberschule:
Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Sogar die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem bestanden.
Falls Du in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) bekommst, dann kannst Du diese Noten ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei Ausgleichsfächern.
Wenn eines Deiner Fächer mit der Note 6 (ungenügend) bewertet wird, dann kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem Ausgleichsfach oder mit der Note 3 (befriedigend) in zwei Ausgleichsfächern.
Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Bei Abschluss im Hauptschulzweig
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern – auch in Englisch – mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst UND
- In einem E-Kurs mindestens die Note 4 (ausreichend) hast UND
- Der Durchschnitt Deiner Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet ist
Wenn Du Deinen Durchschnitt berechnest, dann darfst Du die Noten aus den E-Kursen um eine Note besser ansetzen. Das heißt, wenn Du zum Beispiel in einem E-Kurs die Note 4 (ausreichend) hast, dann darfst Du, statt der Note 4, die Note 3 zur Berechnung des Gesamt-Durchschnitts ansetzen. §22 AVO
Bei Abschluss im Realschulzweig:
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Auch die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Sekundarabschluss I trotzdem bestanden.
Falls Du in zwei Fächern eine 5 (mangelhaft) bekommst, dann kannst Du diese Noten ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern.
Wenn eines Deiner Fächer mit der Note 6 (ungenügend) bewertet wird, dann kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem anderen Fach. Oder Du gleichst mit zwei Fächern aus, die jeweils mit Note 3 bewertet sind.
Bei Abschluss in der jahrgangsbezogenen Oberschule:
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst UND zusätzlich
- Zwei E-Kurse mindestens mit Note 4 (ausreichend)
- Alle G-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
- Zwei Fächer ohne Fachleistungsdifferenzierung mindestens mit Note 3 (befriedigend)
Ausgleichen kannst Du wie oben bei Abschluss im Realschulzweig beschrieben.
Der erweiterte Sekundarabschluss
Bei Abschluss im Hauptschulzweig
Den erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern – auch in Englisch – mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst UND
- In einem E-Kurs mindestens die Note 2 (gut) und in einem anderen E-Kurs mindestens die Note 3 (befriedigend) hast UND
- Der Durchschnitt Deiner Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit der Note mit der Note 2 (gut) bewertet ist
Wenn Du Deinen Durchschnitt berechnest, dann darfst Du die Noten aus den E-Kursen um eine Note besser ansetzen. Das heißt, wenn Du zum Beispiel in einem E-Kurs die Note 4 (ausreichend) hast, dann darfst Du, statt der Note 4, die Note 3 zur Berechnung des Gesamt-Durchschnitts ansetzen. §22 AVO
Bei Abschluss im Realschulzweig:
Den erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du im Durchschnitt in allen Fächern mindestens mit Note 3,0 (befriedigend) bewertet wirst UND
In den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Durchschnitt mindestens mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet wirst.
Wenn Du Deinen Durchschnitt berechnest, dann darfst Du die Noten aus den E-Kursen um eine Note besser ansetzen. Das heißt, wenn Du zum Beispiel in einem E-Kurs die Note 4 (ausreichend) hast, dann darfst Du, statt der Note 4, die Note 3 zur Berechnung des Gesamt-Durchschnitts ansetzen. §22 AVO
Bei Abschluss in der jahrgangsbezogenen Oberschule:
Den erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du
- Drei E-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
- Einen weiteren E-Kurs mindestens mit Note 4 (ausreichend) oder einen G-Kurs mindestens mit Note 2 (gut)
- In den restlichen Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) erhältst
Als Ausgleichsfach kannst Du nur ein Fach nehmen, das höchstens eine Stunde weniger je Woche unterrichtet wird als das Fach, das Du ausgleichen möchtest. Zum Beispiel kannst Du das Fach Mathematik nicht mit dem Fach Musik oder Sport ausgleichen.
An der Oberschule in Niedersachsen gibt es unterschiedliche Ausgleichsmöglichkeiten, je nachdem, ob jahrgangsbezogen unterrichtet wird oder schulformbezogen.
Bei schulformbezogenem Unterricht gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die jeweilige Schulform. Das bedeutet, wenn Du den Hauptschulzweig besuchst, dann gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die Hauptschule für Dich. Besuchst Du den Realschulzweig, dann gilt die Regelung für die Realschule. Und beim gymnasialen Zweig an der Oberschule gilt die Ausgleichsmöglichkeit für das Gymnasium. AVO-Sek I
Hast Du jahrgangsbezogenen Unterricht dann kannst Du die Ausgleichsmöglichkeiten unter AVO-Sek I §13ff nachlesen.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Abschlüsse an der Oberschule in Niedersachsen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.
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Helga Puppe meint
Habe vor vielen Jahren noch die traditionelle Realschule besucht. Diese Beschreibungen rauben mir den letzten Nerv, um zu erkennen, wer ein Realschulabsolvent ist. Sind die Schüler/innen eigentlich – während des Besuchs der Oberschule – im Vorfeld gut darüber informiert – welche Abschlüsse, unter welchen Voraussetzungen erreicht werden können ? Mag sein, dass darüber informiert wurde, aber ich hatte heute Abend eine polnisch gebürtige Mutter (über 20 Jahre in DE, überwiegend polnische Kontakte), die dies System nicht versteht und auch unser – deutsches einzigartiges Ausbildungsprogramm – ebenfalls negativ sieht, weil sie es nicht versteht.
Albina meint
Guten Tag, ich habe eine frage.
Und zwar gehe ich auf eine Oberschule und bin in der 10 Klasse.
Ich bin nur in einem Fach Hauptschule und zwar in Mathe.
Ich habe in Mathe auf dem Zeugnis eine 3 und sonst in den Hauptfächern wie Chemie eine 2 Deutsch eine 3 und Englisch eine 2.
Mein Durchschnitt ist ca. 2,14
Meine Frage wäre ob ich dann trotzdem einen erweiterten Realschulabschluss habe.