Die Grundschulempfehlung hat beim Übergang in Rheinland Pfalz nur noch informativen Charakter. Das heißt, Du alleine entscheidest auf welche weiterführende Schule Dein Kind zukünftig geht. Damit Dein Kind allerdings auf eine weiterführende Schule wechseln kann, muss es zuerst die Grundschule erfolgreich absolviert haben.
Der erfolgreiche Besuch der Grundschule
Der §46 Grundschulordnung Rheinland Pfalz definiert genau wann Dein Kind die Grundschule erfolgreich absolviert hat. Erst danach darf Dein Kind auf eine weiterführende Schule übergehen.
Um die Grundschule in Rheinland Pfalz erfolgreich abzuschließen muss Dein Kind im Jahreszeugnis die folgenden Noten haben
Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht gilt:
- Zwei dieser Fächer müssen mit der Note 4 (ausreichend) oder besser bewertet sein
- Eines dieser Fächer darf mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sein
Falls Dein Kind zweimal die Note 5 hat, dann kann es eventuell mit anderen Fächern ausgleichen, um die Grundschule erfolgreich zu absolvieren.
Hat Dein Kind in den Fächern Deutsch und Sachunterricht oder in Mathematik und Sachunterricht die Note 5 (mangelhaft), dann kann es folgendermaßen ausgleichen:
- Mit der Note 2 (gut) in Deutsch oder Mathematik und zweimal der Note 3 (befriedigend) in anderen Fächern.
- Mit der Note 3 (befriedigend) in Deutsch oder Mathematik und zweimal der Note 2 (gut) in anderen Fächern.
Empfehlung der Klassenkonferenz für die weiterführende Schule
Die Klassenkonferenz erstellt die Empfehlung für die weiterführende Schule, auf die Dein Kind nach ihrer Ansicht gehen sollte. Diese Grundschulempfehlung bekommst Du am Ende des 1. Halbjahres von Klasse 4 zusammen mit dem Halbjahreszeugnis.
Ausgabe des Halbjahreszeugnisses ist am letzten Freitag im Januar.
Bevor die Klassenkonferenz die Empfehlung ausgibt, musst Du die Gelegenheit zu einem Gespräch haben. Der ideale Zeitpunkt dafür ist zwischen November und Januar.
Die Grundschulempfehlung der Klassenkonferenz basiert auf den Kriterien
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Leistungen
Das Lern-und Arbeitsverhalten wird durch die Klassenkonferenz beschlossen. Hauptsächlich wird sicherlich die Klassenlehrkraft den Ausschlag darüber geben wie Dein Kind in diesem Bereich bewertet wird.
In die Bewertung des Lern-und Arbeitsverhaltens sollen längerfristige Beobachtungen einfließen.
Zum Beispiel wird bewertet
- Wie erfasst Dein Kind die Lerninhalte
- Kann Dein Kind das Gelernte gut behalten und wiedergeben
- Kann es Aufgaben selbständig lösen?
- Wie ist die Herangehensweise an Aufgaben?
- Konzentration, Ausdauer, Lerninteressen sind weitere Punkte, die beobachtet werden
Anzeige
Wann bekommt mein Kind eine Empfehlung für das Gymnasium?
Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann ausgegeben werden, wenn Dein Kind in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens die Note 3 (befriedigend) hat. Die restlichen Fächer sollen ebenso überwiegend mit der Note 3 bewertet sein.
In die Berechnung der Noten fließen nicht nur die schriftlichen Arbeiten ein. Auch mündliche und praktische Leistungen sind Bestandteil der Noten. Ebenso ist es möglich, dass die einzelnen Bestandteile unterschiedlich gewichtet werden. Welche Arbeit höher gewichtet wird, das entscheidet die jeweilige Lehrkraft (§42 Grundschulordnung RLP).
So sieht die Grundschulempfehlung aus:
Wie oben schon erwähnt, kannst Du Dein Kind natürlich auch auf dem Gymnasium anmelden, wenn die Grundschulempfehlung das nicht so sieht. Die Schulwahl ist in Rheinland Pfalz Sache der Eltern.
Welche Übungsmaterialien gibt es?
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind beim Übertritt in Rheinland-Pfalz am besten unterstützen kannst. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
Ideal für die optimale Vorbereitung auf den Unterricht und die Klassenarbeiten sind auch die folgenden Empfehlungen, die Du bei Amazon* kaufen kannst.
Werbung
Welche Beratungen gibt es für Dich?
Unterscheidet sich die Empfehlung der Grundschule von Deiner Ansicht, dann ist das auf jeden Fall eine gute Gelegenheit sich nochmals beraten zu lassen. Du erfährst dann warum die Beurteilung der Klassenkonferenz so ausgefallen ist und kannst Deine Entscheidung nochmals überdenken.
Um mehr Sicherheit für Deine Entscheidung zu erhalten, kannst Du Dich beraten lassen. Die Grundschule Deines Kindes wie auch die weiterführenden Schulen bieten Beratungsgespräche an. Bist du zum Beispiel mit der Klassenkonferenz nicht einer Meinung, dann kann es Sinn machen die Beratung der weiterführenden Schule in Anspruch zu nehmen. Die Lehrkräfte dort kennen Dein Kind noch nicht und beurteilen die Situation dadurch distanzierter.
Was brauchst Du für die Anmeldung an der weiterführenden Schule?
Nachdem Du Dich entschieden hast auf welche Schule Dein Kind zukünftig gehen soll, musst Du Dich um die Anmeldung kümmern. Vom 15. Februar bis Ende Februar musst Du Dein Kind an der weiterführenden Schule anmelden. Für die Anmeldung bekommst Du von Deiner Grundschule ein Formular. Das füllst Du aus und bringst es zur Anmeldung an der weiterführenden Schule mit.
Zur Anmeldung an der weiterführenden Schule musst Du mitbringen:
- Anmeldeformular der Grundschule für die weiterführende Schule
- Das Halbjahreszeugnis von Klasse 4 Deines Kindes
NICHT mitbringen musst Du die Grundschulempfehlung. Den entsprechenden Gesetzestext findest Du in §12 Abs 3 der Schulordnung Rheinland-Pfalz.
Freie Schulwahl – oder doch nicht?
Laut Gesetz hast Du das Recht die weiterführende Schule frei zu wählen. Leider ist es dann doch nicht ganz so einfach. Wenn Deine Stadt oder Gemeinde einen Schulbezirk eingerichtet hat, dann bedeutet das, Du musst Dein Kind an der Schule Deines Bezirkes anmelden. Dann hast Du auch ein Recht auf diese Schule. So ist es bei den meisten Grundschulen der Fall.
Existiert dieser Bezirk nicht (bei den weiterführenden Schulen ist das der Fall), dann kannst Du Dein Kind auf jeder Schule Deiner Wahl anmelden. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die Schule Dein Kind ablehnen kann, wenn es zu viele Anmeldungen gibt.
Dies war bei den integrierten Gesamtschulen in den vergangenen Jahren häufig der Fall. Es gibt immer noch zu wenige Gesamtschulen, um alle Kinder aufnehmen zu können. Diese Kinder werden dann entsprechend der Grundschulempfehlung entweder auf ein Gymnasium oder eine Realschule Plus weiterverwiesen.
Wie sind Deine Erfahrungen mit dem Übergang in Rheinland-Pfalz? Schildere gerne hier Deine Erfahrungen.
Diese Artikel könnten Dich auch interessieren
15 Punkte, die beim Legasthenie-Test untersucht werden
Der Übertritt von der Grundschule
Die Realschule Plus in Rheinland-Pfalz
Hat mein Kind einen Vorteil auf einer Privatschule?
Letzte Aktualisierung am 2024-12-04 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Schule in Deutschland meint
Hallo Antonia
In Rheinland-Pfalz gibt es für die weiterführenden Schulen keinen Bezirk mehr. Auf der einen Seite ist das ein Vorteil für diejenigen, die eine Schule außerhalb ihres Bezirkes auswählen möchten. Auf der anderen Seite haben viele dann das Problem, dass eine Anmeldung von der Wunschschule abgelehnt werden kann, weil zu viele Bewerbungen eingegangen sind. Wenn du rechtlich gegen die Ablehnung vorgehen möchtest, dann solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Ich bin keine Juristin und kann hier leider nicht weiterhelfen. Vielleicht kann dir auch eine Leser:in hier mit eigener Erfahrung weiterhelfen. Das wäre schön.
Antonia meint
Hallo,
wir haben unseren Sohn nach den Vorgaben in RLP an zwei Wunschschulen in Mainz angemeldet. Eine IGS und eine Realschule+. Nun kam von beiden Schulen eine Absage, wie ist nun das weitere Vorgehen? Kann ich an irgendeiner Stelle auch Widerspruch einlegen?
Die beiden Schulen waren in einem zumutbaren Umkreis unserer Wohnung und alle anderen Schulen würden für unseren Sohn auch einen entsprechend längeren Schulweg bedeuten. Gibt es nicht auch die Berücksichtigung des Wohnbezirks?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung
Schule in Deutschland meint
Lieber Erwin,
ich bin keine Juristin und darf daher in diesem Portal keine Rechtsberatung leisten, darunter fällt auch das Beantworten Deiner Frage. In Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Gesetze, die berücksichtigt werden können. Je nachdem, ob Schulbezirke festgelegt sind oder nicht. Dann hängt es noch davon ab ob Deine Tochter an einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule angemeldet werden soll. Das schreibst Du leider nicht.
Am einfachsten kann Dir Deine Wunsch-Schule die Frage beantworten. Ruf doch einfach dort an und frage nach, ob Du Deine Tochter dort anmelden kannst.
Viele Grüße
Martina
Erwin Weber meint
Kann ich meine Tochter im Westerwald Kreis anmelden, obwohl wir im Altenkirchen Kreis Wohnen?Weben meiner Arbeit könnte ich Sie immer mitnehmen und abholen!
Schule in Deutschland meint
Lieber David,
die Formulare zur Schulanmeldung liegen mir leider nicht vor. Allerdings müsst Ihr Euch keine Sorgen machen, wegen eines Formulars. Den Wechsel von einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz besprecht Ihr am besten mit der aktuellen Grundschule und der neuen Schule in Rheinland-Pfalz, auf die Euer Kind dann gehen soll.
Herzliche Grüße
David Deng meint
Hallo, es sind sehr nützliche Informationen. Vielen Dank!
Wir leben derzeit in einem anderen Bundesland und planen, unser Kind erst in unserem Bundesland die 4. Klasse absolvieren zu lassen und nach unserem Umzug nach Rheinland-Pfalz Mitte 2022 auf das Gymnasium zu gehen. Da wir keine Chance haben, das „Anmeldeformular der Grundschule für die weiterführende Schule“ von der Rheinland-Pfalz Grundschule zu bekommen, ist es möglich, dass Sie mir das in Rheinland-Pfalz verwendete Anmeldeformular in elektronischer Form zusenden? Wir könnten mal reinschauen und mit der Lehrerin der jetzigen Grundschule besprechen. Danke nochmal!