Aktuelles zum Schuljahr 20/21:
In Hessen gibt es keine generelle Maskenpflicht während des Unterrichtes. Dies hat das Kultusministerium in Hessen so festgelegt.
Allerdings können die kommunalen Gesundheitsbehörden dies anordnen. Je nach der Entwicklung der Infektionszahlen, kann das Tragen einer Maske im Unterricht dann festgelegt werden.
Dies hatten bereits einige Landkreise und Städte angeordnet.
An welchen Schulen eine Maskenpflicht während des Unterrichts besteht erfährst Du direkt von Deiner Schule.
Auf der Pressekonferenz vom 16. April 2020 haben der hessische Ministerpräsident Bouffier und der Kultusminister Prof. Dr. Lorz folgende Beschlüsse zum Thema Schule bekanntgegeben, die jetzt für Hessen gelten.
Schule für die Abschlussklassen
Ab dem 27. April 2020 werden die Schulen wieder geöffnet. Es beginnen diejenigen Schüler/innen, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen oder bei denen Übergänge anstehen.
Im Detail geht es um die Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen,
- d.h. die 9. Klassen der Hauptschule und
- die 10. Klassen der Realschule.
Das Abitur wurde in Hessen bereits geschrieben, weshalb die Abiturienten vorerst nicht zur Schule gehen müssen. Erst zur mündlichen Prüfungen und für eine eventuelle Lernersatzprüfung sollen die Abiturienten zur Schule gehen, damit die Abiturnote sauber gebildet werden kann. Der reguläre Unterricht findet für die Abiturienten nicht mehr statt.
Dafür startet am 27. April die 12. Klasse (Q2) mit dem Präsenzunterricht, weil dies ein qualifikationsrelevanter Jahrgang ist. Die Q2 zählt bereits voll für das Abitur.
Analog wird im Bereich der beruflichen Schulen verfahren. Dies betrifft insbesondere die Fachoberschule mit den zentralen Abschlussprüfungen, aber auch zum Beispiel die Teilzeit-Berufsschulklassen mit den Vorbereitungen auf die entsprechenden Prüfungen.
Ebenfalls am 27. April starten die 4. Klassen der Grundschulen wieder mit dem Unterricht in der Schule. Hier geht es um die Vorbereitung des Übergangs auf die weiterführenden Schulen, deshalb macht man eine Ausnahme von der Regelung, dass nur die älteren Schüler/innen mit dem Präsenzunterricht starten.Update vom 24. April: Aufgrund eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes werden die 4. Klassen nicht am 27. April zur Schule gehen. Eine Entscheidung wann die Grundschüler wieder mit dem Präsenzunterricht starten sollen, fällt nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer und der Bundeskanzlerin.
Vor dem 27. April mit dem Unterricht zu starten wäre organisatorisch nicht möglich, da viele Hygienemaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Aufgrund des Beginns der Sommerferien in Hessen ab dem 6. Juli steht nur noch wenig mögliche Unterrichtszeit zur Verfügung.
Neue Termine für Abschlussprüfungen
Die zentralen Abschlussprüfungen für die Fachoberschule wie auch für die Haupt- und Realschule werden verschoben. Geplant sind neue Termine im Mai. Die genauen Termine werden noch bekanntgegeben.
Verschoben werden die Abschlussprüfungen deshalb, um den Schüler/innen genügend Vorbereitungszeit auf ihre Prüfungen im Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Weiteres Vorgehen
Es wird beobachtet wie die weitere Entwicklung der Infektionszahlen verläuft nachdem die ersten Schüler/innen den Präsenzunterricht haben. Eine Einschätzung darüber ist allerdings erst nach zwei Wochen sinnvoll.
Als nächster Schritt ist eine Öffnung für weitere Schüler/innen am 11. Mai geplant. Allerdings, wie bereits erwähnt, nur unter der Voraussetzung, dass die Infektionszahlen nicht steigen.
Laut Prof. Dr. Lorz würde die Öffnung dann von oben nach unten erfolgen. Das heißt ältere Schüler/innen gehen zuerst zur Schule, weil diese die Hygieneregeln besser beachten können als kleinere Kinder.
Notfallbetreuung
Die bisherige Regelung besagt, dass Kinder in die Notfallbetreuung gehen dürfen, wenn ein Elternteil im systemrelevanten Bereich tätig ist. Erweitert wird diese Regelung jetzt auf Eltern, die alleinerziehend und berufstätig sind. Zukünftig haben also auch berufstätige Alleinerziehende einen Anspruch darauf ihr Kind in die Notfallbetreuung zu geben.
Größe der Lerngruppen
Eine Richtgröße, die die Leopoldina genannt hat ist bei 15 Schüler/innen je Lerngruppe. Im Abitur in Hessen waren 10 Schüler/innen je Gruppe.
Bei den Kursen der Oberstufe wird meist keine Teilung der Lerngruppen nötig sein, weil diese Kurse sich in den Größenordnungen zwischen 10 bis 15 Schüler/innen bewegen.
In den Abschlussklassen von Haupt- und Realschulen und vor allem auch in den 4. Klassen der Grundschule müssen die Lerngruppen geteilt werden, da die Klassengrößen hier meist größer sind.
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