Aktuelles im neuen Schuljahr 20/21:
Zum Schulstart am 8. September 2020 ist es für alle Schüler/innen ab Klasse 5 verpflichtend eine Maske auch während des Unterrichtes zu tragen.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer möglichst gering gehalten werden soll.
Diese Masken-Trage-Pflicht während des Unterrichts ist allerdings begrenzt bis zum 18. September 2020. Das bedeutet, die ersten beiden Schulwochen muss Dein Kind leider im Unterricht eine Maske tragen.
Davon ausgenommen sind die jüngeren Kinder bis zur Klasse 4.
Ansonsten soll aber der normale Schulbetrieb wieder starten. Das heißt mit allen Schüler/innen einer Klasse. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, dann trifft das örtliche Gesundheitsamt zusammen mit der Schulaufsicht die Entscheidung wie es weiter geht.
Hierzu hat das Kultusministerium Bayern einen Drei-Stufen-Plan ausgearbeitet, der als Richtlinie dient.
Zum Thema wie sieht es mit dem Fahrplan für die Schulen in Bayern aus, hat der bayerische Kultusminister Piazolo auf der Pressekonferenz vom 16. April 2020 folgende Grundsätze bekanntgegeben, nach denen das Kultusministerium vorgeht:
- Zuerst gehen wieder die älteren Schüler/innen in die Schule bevor die Jüngeren dann zur Schule gehen werden. Dies begründet das Ministerium damit, dass den Älteren die Hygienemaßnahmen leichter zu vermitteln sind, da diese mehr Verständnis für Hygiene haben.
- Hohe Hygienestandards sollen geschaffen werden.
- Die Regierung will jedem die Chance auf die Abschlüsse geben, auf die er oder sie sich jahrelang vorbereitet hat. Es soll also Zeit für die Prüfungsvorbereitung gegeben werden.
Konkrete Ausgestaltung des Fahrplans
Die konkrete Ausgestaltung des Ablaufs sieht folgenden Zeitplan vor:
- Schritt:
am 27. April wird mit den Abschlussklassen begonnen. Dies sind circa 14% der Schüler/innen in Bayern, die dann wieder in die Schule gehen dürfen. Im Detail sind dies- Gymnasium: 12. Klasse
- Realschule: 10. Klasse
- Mittelschule: 9. Und 10. Klasse
- FOS / BOS: Abschlussklassen
- Wirtschaftsschule: Abschlussklassen
- Berufliche Bildung: Meisterklassen
- Schritt:
am 11. Mai sollen dann nach und nach alle anderen Klassen wieder zur Schule gehen dürfen. Allerdings wird vorher eine Evaluation stattfinden. Das heißt vor der Öffnung für alle Schüler/innen, werden die bisherigen Öffnungen auf deren Wirkungen geprüft.
Wie sieht es in der Schule aus?
- Klassen werden maximal die halbe Klassenstärke haben, das heißt zukünftig nur 10 bis 15 Schüler/innen.
- Es wird eine besondere Sitzordnung im Klassenzimmer geben. Geplant ist, dass kein Raumwechsel stattfindet sondern im bisherigen Klassenzimmer unterrichtet wird. Der Mindestabstand von 1,5 Meter soll unbedingt eingehalten werden. 4 qm pro Schüler/in soll zur Verfügung stehen (bislang sind es 2qm).
- Es wird keine Gruppenarbeit geben.
- Geprüft wird ein zeitlich versetzter Schulbeginn.
- Ebenfalls geprüft wird inwieweit ein Schichtbetrieb möglich ist.
- Sonderregelungen für das Verhalten im Schulhaus wird es geben.
- Für die Pausengestaltung, evtl. findet die Pause im Klassenzimmer statt.
- Die Klassenzimmer müssen entsprechend gut gelüftet werden.
- Toilettengänge dürfen nur einzeln und in Absprache erfolgen.
- Eine intensive Reinigung der Räumlichkeiten muss sichergestellt werden.
- Es wird keinen Mensabetrieb und keinen Pausenverkauf geben.
Lernen zu Hause
Für die verbleibenden 80% der Schüler/innen, die erst ab dem 11. Mai wieder zur Schule gehen dürfen, geht das Lernen zu Hause weiter.
Das Kultusministerium betont, dass es sich bewusst ist, dass durch das Lernen zu Hause Unterschiede zwischen den Schüler/innen geschaffen werden. Deshalb ist man bestrebt diese Differenzen dann in der Schule wieder auszugleichen. Unterschiede entstehen zum Beispiel im häuslichen Lernen, wenn es bei der einen Familie besser klappt und bei einer anderen Familie schlecht funktioniert. Dadurch kann sich der eine Schüler das notwendige Wissen besser aneignen als ein Klassenkamerad, bei dem dies aufgrund der häuslichen Situation nicht gut funktioniert.
Notfallbetreuung soll ausgebaut werden
Die Notfallbetreuung soll weiter ausgebaut werden. Vor allem für Eltern, die in einem systemkritischen Beruf tätig sind, soll die Notfallbetreuung zukünftig besser zur Verfügung stehen.
Corona-Sitzenbleiben
Es wird kein „Corona-Sitzenbleiben“ geben. Dies hat der Kultusminister von Bayern bestätigt. Ein Vorrücken auf Probe soll geschaffen werden. Die Einzelheiten hierzu werden momentan noch ausgearbeitet.
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