Aktuelles zum Schuljahr 20/21:
Laut Schulministerium NRW muss ab dem 1. September keine Maske während des Unterrichts mehr getragen werden. Allerdings verlängern viele Schule eigenständig die Maskenpflicht. Einige Schulen haben sogar beschlossen die Maskenpflicht während des Unterrichts bis zu den Herbstferien zu verlängern.
Ob Deine Schule die Maskenpflicht abschafft oder Du weiterhin eine Maske während des Unterrichts tragen musst, das erfährst Du direkt von Deiner Schule.
Zum Schulstart am 12. August 2020 ist es für alle Schüler/innen ab Klasse 5 verpflichtend eine Maske auch während des Unterrichtes zu tragen.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer möglichst gering gehalten werden soll.
Diese Masken-Trage-Pflicht während des Unterrichts ist allerdings begrenzt bis zum 31. August 2020. Das bedeutet, die ersten drei Schulwochen muss Dein Kind leider im Unterricht eine Maske tragen.
Davon ausgenommen sind die jüngeren Kinder bis zur Klasse 4.
Ansonsten soll aber der normale Schulbetrieb wieder starten. Das heißt mit allen Schüler/innen einer Klasse.
Folgende Beschlüsse wurden von der Landesregierung und dem Kultusministerium Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben:
Abschlussklassen gehen ab nächster Woche in die Schule
Die Schüler/innen der Abschlussklassen sollen auf ihren Abschluss gut vorbereitet werden. Aus diesem Grund sollen die Abschlussklassen dieses Schuljahres nach entsprechenden Vorbereitungen bereits ab dem 23. April wieder zur Schule gehen. In NRW sind ab dem 12. Mai Abiturprüfungen.
Ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schüler/innen der letzten Grundschulklasse wieder zur Schule gehen können.
Der Unterricht wird nicht im normalen Schulbetrieb laufen. Lerngruppen werden geteilt werden, damit ein ausreichender Abstand zwischen den Schüler/innen sichergestellt werden kann.
Abitur
Kultusministerin Gebauer betont, dass für die Abiturienten die Teilnahme am Unterricht freiwillig ist. Diejenigen, die sich lieber zu Hause auf ihre Prüfungen vorbereiten, können dies tun, indem sie sich vom Unterricht abmelden. Denn der Präsenzunterricht wird kein Unterricht nach Stundenplan sein.
Vielmehr sollen die Schüler/innen Gelegenheit haben sich auf die Prüfungsfächer konkret vorzubereiten. Speziell für diese Prüfungsfächer sollen Lernangebote in den Schulen gemacht werden.
Noch fehlende Vorabiturklausuren können jetzt noch nachgeholt werden.
Das Prüfungsverfahren im Abitur wird regulär durchgeführt. Allerdings gibt es keine „Abweichungsprüfungen“. Freiwillige mündliche Prüfungen, um sich zu verbessern sind weiterhin möglich.
Auf die zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase soll in diesem Schuljahr verzichtet werden.
ZP10
Zu den Abschlussklassen, die ab 23. April wieder zur Schule gehen können, gehören auch die Prüflinge des ZP10. Schüler/innen der 10. Klassen, die den Hauptschulabschluss anstreben und Schüler/innen, die den mittleren Schulabschluss machen möchten gehören zu dieser Gruppe.
Auch für diese Schüler/innen gilt, dass ein normaler Schulbetrieb nicht möglich sein wird. Durch kleinere Lerngruppen bedingt, werden auch die Lehrkräfte nicht immer die gleichen sein. Ebenfalls wird sich das Unterrichtsangebot wahrscheinlich mehr auf die Hauptfächer konzentrieren.
Aufgrund der extremen Situation in diesem Jahr werden die Prüfungen der ZP10 dezentral gestellt. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte die Prüfungsaufgaben stellen, damit der Prüfungsinhalt mehr Bezug hat zu den Unterrichtsinhalten der Schule. Der erste vorgesehene Prüfungstag der ZP10 ist der 12. Mai. Die Lehrkräfte haben jetzt die Möglichkeit individuell den Prüfungszeitraum auch später zu legen.
Bei der Einteilung der Lerngruppen ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Lehrkräfte in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen werden. Auch unter den Lehrkräften sind Risikopersonen, die aus diesem Grund keinen Präsenzunterricht halten können.
Berufskollegs
Für die Berufskollegs gilt, dass die folgenden Schüler/innen ab dem 23. April wieder zur Schule gehen sollen:
- Schüler/innen der beruflichen Gymnasien, die ihre Vorabiturklausuren noch schreiben müssen.
- Schüler/innen der Abschlussklassen der beruflichen Gymnasien.
- Prüflinge der Fachklassen des Dualen Systems, die ihre Berufsabschlussprüfung und/oder die FHR-Prüfung machen wollen.
- Schüler/innen der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen.
- Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.
Kultusministerkonferenz erarbeitet Vorschlag
Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt bis zum 29. April ein Konzept zu erarbeiten, wie der Unterricht unter Berücksichtigung der besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen werden kann.
Notbetreuung in Kitas
Die Notbetreuung in Kitas soll auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgedehnt werden. Aktuell nehmen etwas weniger als 1% die Notbetreuung in Anspruch.
Wie geht es weiter
Wann welche Klassen wieder unterrichtet werden, wann eine Betreuung in Kindergärten und Kitas wieder möglich sein wird, das werden Bund und Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen gesondert entscheiden.
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