Einen Trend zur vorzeitigen Einschulung konnte man vor 10-20 Jahren deutschlandweit beobachten. Dieser Trend schlug in den vergangenen Jahren nun ins Gegenteil um. Immer weniger Eltern überlegen ihr Kind vorzeitig einschulen zu lassen und lassen ihr Kind lieber länger in der Kita.
Die Gründe dafür sind vielschichtig. So gibt es Studien, die besagen, dass Kinder, die früher eingeschult werden, häufiger Schwierigkeiten in der Schule haben als ihre älteren Klassenkameraden und zum Beispiel häufiger gemobbt oder gehänselt werden. Auch gehen Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, seltener auf ein Gymnasium als ihre Klassenkameraden.
Gerade wenn man sich die Zeitspanne vor Augen hält, die zwischen Kindern in einer Klasse liegen können, dann kann man erkennen, dass die Unterschiede im körperlichen oder geistigen Entwicklungsstand und auch im Sozialverhalten, enorm sein können. Denn, auch wenn Kinder nicht vorzeitig einschult werden, kann fast ein Jahr Altersunterschied zwischen ihnen bestehen. Ein Kind, das einen Tag vor dem Stichtag Geburtstag hat und ein Kind, das einen Tag nach dem Stichtag Geburtstag hat – in einer Klasse trennt die beiden fast ein Jahr Altersunterschied.
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Deine Einschätzung
Trotzdem kann es natürlich sein, dass Du darüber nachdenkst Dein Kind bereits mit 5 Jahren einschulen zu lassen.
„Warum lässt Du ihm denn nicht noch ein Jahr zum Spielen?“ oder „Der Ernst des Lebens kommt doch noch früh genug.“ Diese oder ähnliche Aussagen müssen Eltern über sich ergehen lassen, wenn sie öffentlich darüber nachdenken ihren Nachwuchs vorzeitig einschulen zu lassen.
Generell ausschließen solltest Du eine vorzeitige Einschulung Deines Kindes deshalb aber nicht. Wenn Du beobachtest, dass Dein Kind schon weit entwickelt ist und Du den Eindruck hast, es sollte früher in die Schule, dann findest Du hier einige Punkte, über die Du nachdenken solltest.
- Körperliche Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Motorische Entwicklung
- Sprachliche Entwicklung
- Emotionale Entwicklung
- Soziale Entwicklung
Die einzelnen Ausführungen dazu kannst Du im Beitrag Schulfähigkeit nachlesen.
Es gibt immer Kinder eines Jahrgangs, die schon weiter sind als ihre Freunde im gleichen Alter.
Dabei kommt es weniger darauf an, ob Dein Kind schon bis 100 zählen kann. Viel wichtiger ist die soziale Reife. Beobachte Dein Kind im Spiel mit anderen Kindern. Wie verhält es sich? Kann es Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen nehmen? Und kann es auch seine eigenen Bedürfnisse durchsetzen?
Wenn Dein Kind Konflikte mit seinen Freunden bereits gut bewältigen kann und auch genau erklären kann, warum ein Streit zwischen ihm und seinem Freund zum Beispiel so heftig war, dann hat es eine hohe soziale Reife.
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Meist haben die Eltern ein gutes Gespür dafür, wann der richtige Zeitpunkt für die Einschulung ihres Kindes ist. Erzieher/innen in der Kita können auch eine gute Hilfestellung und Beratung leisten, wenn Du eine Einschätzung der sozialen Fähigkeiten Deines Kindes brauchst. Sie erleben Dein Kind schließlich täglich im Umgang mit anderen Kindern.
Vermeide den Fehler, dass Du Dein Kind entscheiden lässt. Oftmals kommt der Wunsch unbewusst durch die Aussagen des Umfeldes. Das heißt, wenn die Eltern vermehrt über die vorzeitige Einschulung sprechen, dann tut es das Kind auch.
Eine oft gehörte bzw. gelesene Regel lautet: Falls Du selbst irgendwelche Zweifel hast, ob Dein Kind vorzeitig in die Schule gehen soll – dann lass es lieber für ein weiteres Jahr in der Kita!
Meist sagt Dir schon Dein Bauchgefühl, welcher Weg der richtige ist.
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg:
Wird Dein Kind im Schuljahr des Stichtages 6 Jahre alt, dann kannst Du für eine vorzeitige Einschulung einen formlosen Antrag stellen. §74 Schulgesetz Baden-Württemberg
Bayern:
Kinder, die zwischen dem 1.Oktober und dem 31.Dezember 6 Jahre alt werden, können eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag dafür stellen. Ist Dein Kind jünger, dann brauchst Du zusätzlich zum Antrag noch ein Gutachten, das belegt, dass Dein Kind bereits schulreif ist. Die letztendliche Entscheidung trifft aber die Schulleitung. Der neu eingeführte Einschulungskorridor macht es Dir noch leichter Dein Kann-Kind einzuschulen. Hat Dein Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September Geburtstag, dann kannst Du frei entscheiden, ob Du es einschulst oder eben nicht.
Brandenburg:
Wird dein Kind zwischen dem 31. Dezember und dem 1. August des Folgejahres 6 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag stellen, der den Entwicklungsstand Deines Kindes mit geeigneten Nachweisen belegt. §37 Brandenburgisches Schulgesetz.
Bremen:
Hat Dein Kind zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar Geburtstag, musst Du einen Antrag stellen, falls Dein Kind vorzeitig eingeschult werden soll. Für eine vorzeitige Einschulung brauchst Du die Zustimmung bzw. Empfehlung Deiner Kita und des Schularztes. Es wird hauptsächlich auf das Gutachten des Schularztes wert gelegt. Dieser prüft die sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten Deines Kindes und ob diese für die Schulfähigkeit ausreichen.
Hamburg:
Wird Dein Kind erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Es werden der geistige, seelische, körperliche und sprachliche Entwicklungszustand beurteilt. §38 Hamburgisches Schulgesetz.
Hessen:
Ein Kind, das nach dem 1. Juli 6 Jahre alt wird, kann eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag dafür stellen. Die endgültige Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung. Das schulärztliche Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung. Wird Dein Kind erst im darauffolgenden Jahr 6 Jahre alt, dann brauchst Du eventuell noch ein Gutachten des schulpsychologischen Dienstes. §58 Hessisches Schulgesetz.
Mecklenburg-Vorpommern:
Wenn Dein Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni des Folgejahres 6 Jahre alt wird, dann kannst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Kind körperlich, geistig und verhaltensmäßig bereits reif für die Schule ist. §43 Schulgesetz MV.
Niedersachsen:
Du kannst einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen, falls Dein Kind zum Stichtag noch keine 6 Jahre alt ist. Auch in Niedersachsen entscheidet letztlich die Schulleitung über die Einschulung Deines Kindes.
Nordrhein-Westfalen:
Es entscheidet die Schulleitung, ob Dein Kind vorzeitig eingeschult werden kann. Ein schulärztliches Gutachten stellt fest, ob die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für einen Schulbesuch vorhanden sind und ob das Sozialverhalten Deines Kindes ausreichend entwickelt ist. §35 Schulgesetz NRW.
Rheinland-Pfalz:
Die Eltern reichen einen Antrag ein, wenn Sie die vorzeitige Einschulung ihres Kindes beantragen möchten. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag. Hierzu bezieht die Schulleitung den Bericht des Schularztes mit ein. §58 Schulgesetz RP in Verbindung mit §12 GSO.
Saarland:
Um Dein Kind vorzeitig einschulen zu lassen, musst Du einen Antrag stellen und mit der Schulleitung ein Beratungsgespräch führen. Die Schulleitung entscheidet auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Es kann – muss aber nicht – auch ein schulpsychologisches Gutachten gefordert werden. Kinder, die erst nach dem 1. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, müssen schulärztlich und schulpsychologisch untersucht werden. §2 Schulpflichtgesetz Saarland.
Sachsen:
Wird Dein Kind zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober 6 Jahre alt, dann kannst Du es einfach bei der Grundschule anmelden. Wenn Dein Kind erst später 6 Jahre alt wird, dann musst Du einen Antrag stellen, um es vorzeitig einschulen zu lassen. Die Schulleitung hält Rücksprache mit der Kita und entscheidet dann. Voraussetzung ist, dass Dein Kind körperlich und geistig den entsprechenden Entwicklungsstand hat, um die Schule erfolgreich zu meistern. §27 Sächsisches Schulgesetz.
Sachsen-Anhalt:
Ein Kind, das bis zum 30. Juni 5 Jahre alt wird, kann vorzeitig eingeschult werden, wenn das Sozialverhalten und die körperliche und geistige Entwicklung für die Schulfähigkeit ausreichend sind. Eine amtsärztliche Untersuchung ist Pflicht. §37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein:
Wird Dein Kind nach dem 30. Juni 6 Jahre alt, dann kannst Du bei der Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Schulleitung entscheidet über Deinen Antrag. Dafür kann auch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten angefordert werden. §22 Schulgesetz Schleswig Holstein.
Thüringen:
Wird Dein Kind am dem 30. Juni 5 Jahre alt, dann kannst Du einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Schulleitung bespricht sich vor ihrer Entscheidung mit dem Schularzt. §18 Thüringer Schulgesetz.
Empfehlungen zur spielerischen Vorbereitung auf die Schule
Wenn Du im letzten Kindergartenjahr schon ein wenig spielerisch mit Deinem Kind üben möchtest, dann gibt es hier einige Empfehlungen für Übungsblöcke.
Welche Erfahrungen hast Du zum Thema vorzeitig Einschulen gemacht? Teile Deine Erfahrungen mit anderen.
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