Die Oberschule in Brandenburg vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern startet die Oberschule in Brandenburg erst ab Klasse 7 und geht bis Klasse 10.
Die Leistungsdifferenzierung
Die Oberschulen entscheiden eigenständig wie sie ihren Unterricht organisieren möchten.
Ab dem zweiten Schulhalbjahr in Klasse 7 entscheiden sich die Oberschulen, welche Organisationsform sie anbieten wollen.
Eine Oberschule kann entscheiden, ob sie
- Einen kooperativ organisierten Unterricht anbietet oder
- Einen integrativ organisierten Unterricht abhält oder
- Eine Mischform anbieten möchte
Im Folgenden werden die einzelnen Organisationsformen der Oberschule erläutert
Kooperativ organisierte Oberschule
An der kooperativen Oberschule werden bildungsgangbezogene Klassen gebildet. Das bedeutet, entsprechend Deinem gewählten Abschluss wirst Du in eine Klasse eingeteilt.
Die kooperativ organisierte Oberschule unterscheidet zwischen EBR-Klassen und FOR-Klassen. Kommst Du in eine EBR-Klasse, dann wirst Du auf grundlegendem Niveau unterrichtet. Als Abschluss erreichst Du in einer EBR-Klasse die Erweiterte Berufsbildungsreife. In einer FOR-Klasse wirst Du auf erweitertem Anforderungsniveau unterrichtet. Als Abschluss erreichst Du in einer FOR-Klasse die Fachoberschulreife.
Die Ersteinstufung
Die Ersteinstufung erfolgt zum zweiten Schulhalbjahr in Klasse 7. Hierzu gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung heraus in welche Stufe Du eingestuft werden sollst. Das heißt die Klassenkonferenz empfiehlt ob Du in eine EBR-Klasse oder eine FOR-Klasse gehen sollst. Bevor diese Empfehlung allerdings herausgegeben wird, kannst Du beziehungsweise Deine Eltern, einen Wunsch äußern. Gibt die Klassenkonferenz eine andere Empfehlung als Du Dir gewünscht hast, dann können Deine Eltern dieser Empfehlung widersprechen. Du wirst dann entsprechend Deinem Wunsch eingestuft.
Die Versetzung
Bist Du in einer EBR-Klasse dann brauchst Du für Deine Versetzung in die Klassen 8 und 9
- Mindestens die Note 4 (ausreichend) in jedem Fach
- Oder höchstens drei Fächer mit der Note 5 (mangelhaft). Alle anderen Noten müssen mindestens mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein.
- ·Eines der Fächer Deutsch oder Mathematik muss mindestens mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein.
Um in einer EBR-Klasse nach Klasse 10 versetzt zu werden, musst Du die gleichen Bedingungen erfüllen wie in der FOR-Klasse.
Für die Versetzung in einer FOR-Klasse gelten die folgenden Bedingungen:
- Du musst mindestens die Note 4 (ausreichend) in jedem Fach haben
- Es darf höchstens ein Fach mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sein. Alle anderen Fächer müssen mindestens mit der Note 4 bewertet sein.
- Hast Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) dann musst Du dies mit zweimal der Note 3 (befriedigend) ausgleichen können. Deine restlichen Fächer müssen mindestens mit der Note 4 bewertet sein.
- Eines der Fächer Deutsch oder Mathematik muss mindestens mit der Note 4 (ausreichend) bewertet sein.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen. Zum Beispiel: Hast Du in Englisch die Note 5 dann kannst Du diese Note mit der Note 3 in Deinem Wahlpflichtfach ausgleichen.
Die Abschlüsse an der kooperativ organisierten Oberschule
Bereits mit der Versetzung in die Klasse 10 hast Du die Berufsbildungsreife erreicht.
In den allermeisten Fällen machst Du jedoch die Klasse 10 zu Ende und nimmst an den Abschlussprüfungen teil. Jetzt hast Du die Möglichkeit
- die Erweiterte Berufsbildungsreife oder
- die Fachoberschulreife zu erreichen.
Für EBR-Klassen gilt:
Du erwirbst die Erweiterte Berufsbildungsreife wenn
- Du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erhältst.
- Oder Du höchstens in einem Fach die Note 5 (mangelhaft) erhältst und Deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst Du mit der Note 3 (befriedigend) in einem anderen Fach ausgleichen können.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
Du erwirbst die Fachoberschulreife wenn
- Zwei Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind und Deine restlichen Fächer im Durchschnitt mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind. Dabei darfst Du keine Note 6 (ungenügend) und nur einmal die Note 5 (mangelhaft) haben.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
Für FOR-Klassen gilt:
Du erwirbst die Erweiterte Berufsbildungsreife wenn
- Höchstens zwei Deiner Fächer mit der Note 5 (mangelhaft) bewertet sind und Du in allen Deinen restlichen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) erreichst.
- Die zwei Fächer mit der Note 5 musst Du ausgleichen können mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern.
- Im Fach Deutsch oder Mathematik muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
Du erwirbst die Fachoberschulreife wenn
- Du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erhältst.
- Oder Du höchstens in einem Fach die Note 5 (mangelhaft) erhältst und Deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst Du mit der Note 3 (befriedigend) in einem anderen Fach ausgleichen können.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
Du erwirbst die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wenn
- Du in den Fächern der Fächergruppe I, in zwei Naturwissenschaften und in sechs weiteren Fächern mindestens die Note 3 (befriedigend) erreicht hast.
- Eines dieser Fächer darf mit der Note 4 bewertet sein, wenn Du dieses Fach ausgleichen kannst mit der Note 2 in einem anderen der oben genannten Fächer.
- Und in allen anderen Fächern mindestens mit der Note 4 (ausreichend) bewertet wirst.
- Eines dieser Fächer darf mit der Note 5 bewertet sein, wenn Du dieses Fach ausgleichen kannst mit der Note 3 in einem anderen der oben genannten Fächer.
Integrativ organisierte Oberschule
An der integrativen Oberschule werden bildungsgangübergreifende Klassen gebildet. Das bedeutet, in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik oder Chemie wirst Du in einem Kurssystem unterrichtet.
Die Oberschule unterteilt diese Fächer in A-Kurse und B-Kurse, sogenannte Fachleistungskurse. Die A-Kurse werden auf grundlegendem Niveau unterrichtet. Die B-Kurse werden auf dem Niveau der erweiterten Bildung unterrichtet. In allen übrigen Fächern wirst Du in Deiner Klassengemeinschaft gemeinsam unterrichtet.
Welche Fächer werden in A und B-Kurse unterteilt
Bereits am dem zweiten Halbjahr in Klasse 7 beginnt die Unterteilung für die Fächer Mathematik und Englisch.
Spätestens ab Klasse 9 beginnt die Unterteilung für das Fach Deutsch. Deine Oberschule kann sich auch dafür entscheiden die Einteilung in A- und B-Kurse bereits in früheren Klassen vorzunehmen.
Ab Klasse 9 wirst du entweder für das Fach Physik oder Chemie in den A- oder B-Kurs eingestuft.
Die Ersteinstufung
Die Ersteinstufung erfolgt zum zweiten Schulhalbjahr in Klasse 7. Hierzu gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung heraus in welchen leistungsdifferenzierten Kurs Du eingestuft werden sollst. Das heißt die Klassenkonferenz empfiehlt ob Du in einen A-Kurs oder einen B-Kurs gehen sollst. Bevor diese Empfehlung allerdings herausgegeben wird, kannst Du beziehungsweise Deine Eltern, einen Wunsch äußern. Gibt die Klassenkonferenz eine andere Empfehlung als Du Dir gewünscht hast, dann können Deine Eltern dieser Empfehlung widersprechen. Du wirst dann entsprechend Deinem Wunsch eingestuft.
Wechsel der Fachleistungskurse
Am Ende von Klasse 7 und in jedem Schulhalbjahr der Klassen 8 und 9 entscheidet dann aber die Klassenkonferenz, ob Du in Deinem Fachleistungskurs bleibst oder diesen wechseln musst oder darfst.
Dabei ist es möglich, dass Du von einem A-Kurs in einen B-Kurs hochgestuft wirst. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Du von einem B-Kurs in einen A-Kurs abgestuft wirst, wenn Deine Leistungen zu schlecht sind.
Die Abschlüsse an der integrativ organisierten Oberschule
Du erwirbst die Erweiterte Berufsbildungsreife wenn
- Du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) erhältst.
- Oder Du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und Deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst Du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
- Im Fach Deutsch oder Mathematik musst Du mindestens die Note 4 erreichen.
- Ein Fach aus der Fächergruppe I kannst Du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
Hast Du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird Deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.
Du erwirbst die Fachoberschulreife wenn
- Du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) erhältst
- Du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) erhältst
- Zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet sind
- Alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) unter den restlichen Fächern haben.
Um die Fachoberschule zu erreichen darfst Du höchstens
- Die Note 4 (ausreichend) in einem A-Kurs erhalten oder
- Die Note 5 (mangelhaft) in einem B-Kurs erhalten
WENN Du diese Note ausgleichen kannst mit
- Der Note 2 in einem A-Kurs oder
- Der Note 3 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I
Du erwirbst die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wenn
- Du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) erhältst
- Dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet wird
- Zwei weitere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
- Alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst Du einmal die Note 5 (mangelhaft) unter den restlichen Fächern haben.
Um die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erreichen darfst Du höchstens
- Die Note 3 (befriedigend) in einem A-Kurs erhalten oder
- Die Note 4 (ausreichend) in einem B-Kurs erhalten
WENN Du diese Note ausgleichen kannst mit
- Der Note 1 in einem A-Kurs oder
- Der Note 2 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I
Mischform
Eine weitere Möglichkeit der Unterrichtsorganisation ist eine Mischform der beiden bereits genannten Formen. Deine Oberschule hat auch die Möglichkeit bis zum Ende von Klasse 8 bildungsgangübergreifende Klassen zu bilden. Das heißt, die Oberschule ist integrativ organisiert und unterrichtet Dich in A- und B-Kursen.
Ab Klasse 9 bis zum Ende der Schulzeit kann die Oberschule dann bildungsgangbezogen unterrichten. Das bedeutet, die Oberschule ist kooperativ organisiert. Du wirst dann ab Klasse 9 in Klassen eingeteilt, die Deinem gewählten Abschluss entsprechend unterrichten. Das sind wie oben beschrieben EBR-Klassen, in denen Du auf die erweiterte Berufsbildungsreife vorbereitet wirst und die FOR-Klassen, in denen Du auf die Fachoberschulreife vorbereitet wirst.
Die Abschlüsse
Bei der Berechnung der Abschlüsse wird unterschieden in Fächergruppe I und Fächergruppe II.
Die Fächergruppe I umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach.
Die Fächergruppe II umfasst alle restlichen Fächer.
Prüfungen in Klasse 10
Wenn Du die Klasse 10 an einer Oberschule besuchst, dann musst Du am Ende von Klasse 10 an den allgemeinen Abschlussprüfungen teilnehmen.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in schriftliche und mündliche Prüfungen.
Schriftlich wirst Du geprüft in den Fächern:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch (bzw. erste Fremdsprache)
Mündlich wirst Du geprüft in:
- Einer Fremdsprache Deiner Wahl (diese Fremdsprache musst Du allerdings spätestens seit Klasse 7 belegt haben)
Zusätzliche mündliche Prüfungen kannst Du ablegen, wenn Du der Meinung bist, dass Du Deinen Notendurchschnitt noch verbessern kannst. Hierzu musst Du einen Antrag stellen, der vom Prüfungsausschuss genehmigt wird.
Wieviel Zeit hast Du für die Prüfungen?
In der Zeit, die Du für die Prüfungen bekommst, musst Du die Aufgabenstellung lesen und auch eventuelle Auswahlentscheidungen treffen. Das heißt es gibt keine extra Zeit, um sich zum Beispiel zwischen zwei Aufgaben zu entscheiden.
- Im Fach Deutsch bekommst Du 180 Minuten Zeit für Deine Abschlussprüfung
- Für das Fach Mathematik hast Du 135 Minuten Zeit
- In Englisch (beziehungsweise der ersten Fremdsprache) kannst Du Dir 105 Minuten Zeit lassen. Die Prüfung in Englisch unterteilt sich in
- 45 Minuten Hörverstehenstest und
- 60 Minuten Leseverstehenstest
Wie werden die Noten berechnet?
Deine Abschlussnoten für Fächer, in denen Du eine Prüfung abgelegt hast, berechnen sich laut dem nachstehenden Schema. Das Schema gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche Prüfungsfächer – allerdings nicht für Englisch.
Für das Fach Englisch gilt die folgende Berechnung, wenn Du in Englisch sowohl die schriftliche wie auch die mündliche Prüfung ablegst:
Machst Du im Fach Englisch nur die schriftliche Prüfung, dann gilt das folgende Schema für die Berechnung Deiner Abschlussnote:
Abschluss-Prüfung verhagelt?
Du hast Deine Abschluss-Prüfung „verhagelt“ und hast nun Angst, dass Du den Abschluss nicht erreichst?
Erst mal ruhig durchatmen. Denn eine Note 5 oder 6 in der Prüfung heißt nicht automatisch, dass Du den gesamten Schulabschluss nicht erreichst. Denn: in Brandenburg berechnet sich die Abschlussnote in den Fächern aus einer Summe aus Jahrgangsnote und Prüfungsnote. Die Jahrgangsnote wird hierbei höher gewichtet als die Prüfungsnote.
Das heißt, wenn Deine Leistungen während des Schuljahres zum Beispiel befriedigend waren, dann bekommst Du die Note 4 (ausreichend) im Abschlusszeugnis, auch wenn Du eine 5 (mangelhaft) in der Prüfung erhalten hast. Ob das dann ausreicht für Deinen angestrebten Abschluss, das kannst Du oben unter den Abschnitten „ Die Abschlüsse an der kooperativ organisierten Oberschule“ und „Die Abschlüsse an der integrativ organisierten Oberschule“ nachlesen.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Oberschule in Brandenburg? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen.
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Ginderella meint
Ja!
Ab 2,5 (aufrunden) = 3
ABER! könnte es auch noch ne 2 geben!
Bei 2,6 definitiv nicht mehr.
Beispiel 2,4 (abrunden) = 2
zahra meint
Super Übersicht, ohne sich durch die ganzen Verwaltungsvorschriften wühlen zu müssen. Danke!
Schule in Deutschland meint
Hallo, ich bin kein Jurist und darf hier keine Rechtsberatung leisten. Darunter fällt auch das Beantworten Deiner Frage. Tut mir leid. Vielleicht beantwortet ja einer der Leser diese Frage.
Meyer meint
Hallo, mein Sohn hat gerade alle Prüfungen hinter sich. Er steht in Englisch 2,53. Der Lehrer hat ihm als Jahresnote eine 3 gegeben. Ist das korrekt?