Bist Du gerade versetzungsgefährdet und möchtest wissen was bei der Nachprüfung in Niedersachsen auf Dich zukommt? In diesem Artikel findest Du alle Informationen zur Nachprüfung an einer allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen. Wenn Du zum Beispiel auf ein Gymnasium, eine Realschule, eine Oberschule oder eine Gesamtschule gehst dann findest Du hier sicherlich die Informationen, die Du suchst.
Was das Gesetz in Niedersachsen zur Nachprüfung sagt, das findest Du in der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen WeSchVO) §7-9.
Die Nachprüfung an einer allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen ist nur möglich wenn Du
- in den Klassen 5 bis 9 bist und
- zwei Fächer mit der Note 5 (mangelhaft) hast
Beschluss der Klassenkonferenz
An einer allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen hast Du die Möglichkeit Deine schlechten Noten auszugleichen, sodass Du eventuell gar keine Nachprüfung machen musst.
Diese Ausgleichsmöglichkeit ist allerdings abhängig von der Klassenkonferenz.
Die Klassenkonferenz Deiner Schule soll nämlich jeden einzelnen Schüler / jede einzelne Schülerin beurteilen und feststellen, ob er oder sie die nächste Klassenstufe meistern kann. Das heißt also, die Klassenkonferenz kann entscheiden, dass Du nicht in die nächste Klasse versetzt wirst, obwohl Du eigentlich die Noten für den Ausgleich hättest.
Erhältst Du dann den Beschluss der Klassenkonferenz, dass Du keinen Notenausgleich anwenden darfst, so kannst Du noch um die Zulassung zur Nachprüfung bitten.
Dies muss dann wieder von der Klassenkonferenz genehmigt werden. Und ja, hier musst Du ein wenig Überzeugungsarbeit leisten. Denn der erste Beschluss keinen Notenausgleich zuzulassen bedeutet ja schon, dass die Klassenkonferenz Dich so einschätzt, dass Du die nächste Klassenstufe nicht schaffst.
Und für die Zulassung zur Nachprüfung muss die Klassenkonferenz wieder die gleiche Einschätzung vornehmen. Nämlich ob sie glaubt, dass Du die nächste Klassenstufe meistern kannst. Deshalb kann es sein, dass Du wieder einen ablehnenden Bescheid bekommst.
Vielleicht kannst Du Deinen Wunsch aber begründen mit der Argumentation, dass Du ja bereit bist während der Sommerferien auf die Nachprüfung zu lernen. Immerhin bist Du bereit auf einen Großteil der Sommerferien zu verzichten, um die nächste Klassenstufe zu erreichen. Dieser Wille wird dann hoffentlich auch von der Klassenkonferenz belohnt mit der Zulassung zur Nachprüfung.
Wer prüft?
Im Normalfall besteht der Prüfungsausschuss für die Nachprüfung aus drei Lehrkräften.
- Die Lehrkraft, die Dich prüft. Diese Lehrkraft soll Dich im betreffenden Schuljahr in dem Fach, in dem Du geprüft wirst, auch unterrichtet haben – also Dein Fachlehrer.
- Die vorsitzende Lehrkraft darf Dich im betreffenden Schuljahr nicht unterrichtet haben.
- Eine weitere Lehrkraft.
Es gibt Ausnahmefälle bei denen die Schulleitung den Vorsitz übernehmen kann oder eine Lehrkraft für Sonderpädagogik mit anwesend sind. Interessierst Du Dich hierfür dann lies weiter unter §8 WeSchVO.
Die Stimme der vorsitzenden Lehrkraft gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag.
Nachprüfung in welchen Fächern?
Eine Nachprüfung kannst Du nur machen, wenn Du zweimal die Note 5 bekommst. In einem der beiden Fächer musst Du dann die Nachprüfung ablegen.
Entweder bestimmt die Klassenkonferenz das Fach, in dem Du geprüft wirst. Oder manchmal überlässt die Klassenkonferenz auch Dir bzw. Deinen Eltern die Entscheidung in welchem Fach Du zur Nachprüfung antreten sollst.
Wenn Du in einem Fach in den beiden letzten Zeugnissen die Note 5 oder 6 hattest, dann darfst Du in diesem Fach allerdings keine Nachprüfung ablegen.
Positiv anzumerken ist, dass Du „nur“ für die Prüfung in einem Fach lernen musst. In anderen Bundesländern kann die Nachprüfung schon mal drei Fächer umfassen.
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Wann darfst Du keine Nachprüfung mehr machen?
Keine Nachprüfung mehr darfst Du machen, wenn
- Du eine Note 6 in einem Fach hast
- Du bereits im letzten Schuljahr nicht versetzt wurdest
- Du bereits schon einmal durch eine Nachprüfung versetzt wurdest
- Du in dem Schuljahrgang an einer Abschlussprüfung teilnehmen musst
Wie sieht die Nachprüfung aus?
Die Nachprüfung besteht entweder aus
- Einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ODER
- Einer mündlichen Prüfung
Hast Du in dem Fach, in dem Du die Nachprüfung machst, schriftliche Klassenarbeiten geschrieben? Dann musst Du eine schriftliche und eine mündliche Prüfung als Nachprüfung in diesem Fach ablegen.
Wurden im letzten Schuljahr keine schriftlichen Klassenarbeiten in diesem Fach geschrieben? Dann musst Du nur eine mündliche Prüfung als Nachprüfung ablegen.
Die Aufgaben für die Nachprüfung stellt in der Regel der Fachlehrer. Deshalb ist es wichtig, dass Du genau den Stoff des letzten Schuljahres wiederholst, den Du bei diesem Lehrer durchgenommen hast. Nimm am besten Kontakt zu Deinem Lehrer auf und frage ihn nach Übungsmaterial. So weißt Du auf welche Aufgaben Dein Lehrer wert legt, und kannst Dich gezielt vorbereiten. Vielleicht nennt Deine Lehrkraft Dir auch einige Gebiete, die sie prüft. Dadurch kannst Du den Stoff des letzten Schuljahres ein wenig eingrenzen.
Die meisten Lehrkräfte verteilen auch Arbeitsunterlagen zur besseren Vorbereitung. Da der Fachlehrer die Prüfungsaufgaben stellt, ist es sinnvoll diese Aufgaben zu machen. So bist Du optimal vorbereitet.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung hat in etwa den Umfang und den Schwierigkeitsgrad einer Klassenarbeit. Die Aufgabe der Nachprüfung wird von der prüfenden Lehrkraft gestellt. Du kannst also davon ausgehen, dass Deine Lehrkraft, die Du im betreffenden Schuljahr in diesem Fach hattest, die Aufgabe auswählt.
Die prüfende Lehrkraft und die weitere Lehrkraft bewerten anschließend Deine schriftliche Nachprüfung. Kommen die beiden Prüfer auf unterschiedliche Bewertungen, dann entscheidet die vorsitzende Lehrkraft.
Erreichst Du nicht mindestens die Note 4 in der schriftlichen Nachprüfung, dann wird die Nachprüfung nicht fortgesetzt. Das heißt mit der Note 5 oder 6 in der schriftlichen Prüfung brauchst Du keine mündliche Prüfung mehr machen.
Mündliche Prüfung
In jedem Fall muss das Thema der mündlichen Prüfung ausführlich während des Unterrichts im betreffenden Schuljahr behandelt worden sein.
Musst Du auch noch eine schriftliche Prüfung ablegen, dann dauert die mündliche Prüfung ungefähr 15 Minuten.
Machst Du „nur“ eine mündliche Prüfung als Nachprüfung, dann dauert die mündliche Prüfung ungefähr 20 Minuten.
Als Vorbereitungszeit für Deine mündliche Nachprüfung erhältst Du 20 Minuten Zeit unter Aufsicht.
Die prüfende Lehrkraft, also in der Regel Deine Lehrkraft, macht einen Vorschlag mit welcher Note Deine mündliche Prüfung bewertet werden sollte. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann gemeinsam über diesen Vorschlag.
Prüfung bestanden
Prüfung bestanden heißt es für Dich, wenn Du in jedem Teil der Nachprüfung mindestens die Note 4 erreicht hast.
Das bedeutet
- in der schriftlichen Nachprüfung musst Du mindestens die Note 4 schreiben UND
- in der mündlichen Nachprüfung musst Du ebenfalls mindestens die Note 4 schreiben.
Hast Du diese Noten erreicht, dann wird in Deinem Jahreszeugnis die Note „ausreichend“ für das Prüfungsfach eingetragen. Das bedeutet, auch wenn Deine Leistungen in der Nachprüfung besser sind als die Note 4, dann wird trotzdem im Jahreszeugnis „ausreichend“ eingetragen.
Antrag stellen
Vor dem letzten Schultag des Schuljahres musst Du beziehungsweise Deine Eltern einen Antrag bei Deiner Schule stellen, dass Du an der Nachprüfung teilnehmen möchtest. Falls die Klassenkonferenz nicht bereits das Fach der Nachprüfung festgelegt hat, musst Du dann auch noch das Fach angeben, in dem Du geprüft werden möchtest.
Lohnt sich der Aufwand?
Es bleibt natürlich immer abzuwägen ob sich der ganze Aufwand lohnt. Das viele Lernen über die kompletten Sommerferien. Und das ohne Garantie, dass Du die Nachprüfung auch bestehst. Statistisch gesehen bestehen nur 1/3 der Prüflinge die Nachprüfung. Das heißt, der weitaus größere Teil bleibt sitzen und hat sich umsonst die ganzen Ferien mit Schulstoff geplagt.
Mit einer Nachprüfung in einem NICHT-Kernfach ist der Erfolg wahrscheinlicher, weil mit viel Lernen der Stoff aufgearbeitet werden kann. Ein Kernfach für die Nachprüfung aufarbeiten ist schwer. Möglich ist es allerdings. Mit viel Biss, Energie und einem gut strukturierten Zeitplan kannst Du auch das schaffen. Besser als Sitzenbleiben ist ein Jahr ohne Sommerferien ohnehin.
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Schule in Deutschland meint
Liebe Anna
ich bin keine Juristin und kann leider auf deine Frage keine Antwort geben. Deine Frage ist sehr speziell und ich denke, dass du dich hier am besten ans Kultusministerium wenden solltest.
Es tut mir sehr leid, dass ich nicht weiterhelfen kann und auch, dass du dich in einer solchen Situation befindest.
Ich wünsche dir alles Gute
Martina
Anna Wecker meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schüler (Hauptschule, 6. Klasse) hat in min. 5 Fächern im 1. Hj. eine 5 und in meinem Fach (Musik) eine 6. Jetzt wollen die Eltern, dass der Schüler die 6 mithilfe einer mündlichen Nachprüfung aus dem Zeugnis wegschafft. Der Schulleiter meint, dass die Nachprüfung möglich ist, weil das Fach am Anfang als nicht epochal aufgelistet war. (Aufgrund des Lehrermangels wurden viele Stunden kurzfristig gestrichen). Ich wollte fragen, ob das tatsächlich möglich ist? Wieviel Prozent hat die mündliche Nachprüfung von der Gesamtnote? Muss ich dem Schüler die Inhalte noch mal zur Verfügung stellen? Der Schüler hat den Unterricht aufs Massivste gestört, so dass im Fach keine schriftliche Arbeit geschrieben wurde.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Anna Wecker