In Hamburg können die Schüler das Abitur entweder auf dem Gymnasium oder an der Stadtteilschule oder dem Beruflichen Gymnasium machen. Auf dem Gymnasium macht der Schüler/die Schülerin das Abitur in 8 Jahren (G8) und an der Stadtteilschule/dem Beruflichen Gymnasium wird das Abitur in 9 Jahren (G9) erreicht. Somit umgeht Hamburg die Entscheidung ob G8 oder G9 eingeführt werden soll sehr elegant – beides ist möglich.
Die Vorstufe in Hamburg
Eine Vorstufe gibt es in Hamburg nur an den Stadtteilschulen oder Beruflichen Gymnasien in Klasse 11. Die einjährige Vorstufe bereitet die Schülerin/den Schüler auf die Studienstufe vor. An Gymnasien geht es direkt von Klasse 10 über in die zweijährige Studienstufe.
Die Studienstufe in Hamburg
Die Studienstufe in Hamburg unterscheidet in Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau und Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau. Alle Fächer werden mit mindestens 2 Wochenstunden unterrichtet. Darüber hinaus werden Profilbereiche gebildet und Kernfächer von den Schülern gewählt.
Der Schüler/die Schülerin kann aus folgenden Profilbereichen wählen: sprachlichem, naturwissenschaftlich-technischem, gesellschaftswissenschaftlichem, künstlerischem, sportlichem oder beruflichem Schwerpunkt.
Ein Profilbereich bildet sich aus mehreren Fächern aus den Aufgabenbereichen sprachlich-literarisch-künstlerisch (SLK), gesellschaftswissenschaftlich (GPR), mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (MINT) und Sport.
Die Kernfächer (Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache) werden mit 4 Wochenstunden unterrichtet, entweder auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau. Der Schüler/die Schülerin muss zwei Kernfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und ein Kernfach auf grundlegendem Anforderungsniveau belegen.
Die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife
Die Gesamtqualifikation zur Berechnung der Allgemeinen Hochschulreife berechnet sich folgendermaßen:
- Insgesamt können 900 Punkte erzielt werden.
- Die Gesamtpunktezahl zum Bestehen des Abiturs setzt sich zusammen aus 2/3 der Punkte (max. 600 Punkte) aus den Halbjahresnoten und 1/3 (max. 300 Punkte) der Punkte aus den Abiturprüfungen.
Die Allgemeine Hochschulreife ist erreicht wenn der Schüler/die Schülerin mindestens 300 Punkte in der Gesamtqualifikation erreicht hat (neben den anderen Zugangsvoraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife). Diese 300 Punkte setzen sich zusammen aus:
- In der Qualifikationsphase müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
- In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Wann habe ich die Qualifikationsphase bestanden?
- Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden (Die Belegungspflicht kann nachgelesen werden unter APO-AH §7).
- Es können zwischen 32 und 40 Kurse eingebracht werden (APO-AH §32).
- Kein einzubringender Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- Höchstens 20% der einzubringenden Kurse dürfen mit weniger als 5 Punkten bewertet (einfache Wertung) sein.
Wann habe ich die Abiturprüfung bestanden?
- Die Punktezahl muss mindestens 100 Punkte betragen.
- Es werden 4 Fächer geprüft in jeweils 5-facher Wertung.
- In 2 Fächern (davon mindestens 1 Fach mit erhöhten Anforderungen) müssen jeweils mindestens 5 Punkte erzielt werden
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Hamburg APO-AH
Schreibe einen Kommentar