In Bremen können die Schüler das Abitur entweder auf dem Gymnasium oder an der Oberschule machen. Auf dem Gymnasium macht der Schüler/die Schülerin das Abitur in 8 Jahren (G8) und an der Oberschule wird das Abitur in 9 Jahren (G9) erreicht. Somit umgeht Bremen die Entscheidung ob G8 oder G9 eingeführt werden soll sehr elegant – beides ist möglich.
Die Einführungsphase in Bremen
Eine Einführungsphase gibt es in Bremen an Gymnasien in Klasse 10. An den Oberschulen findet die Einführungsphase in Klasse 11 statt. Die einjährige Einführungsphase bereitet die Schülerin/den Schüler auf die Qualifikationsphase vor.
Die Qualifikationsphase in Bremen
Die Qualifikationsphase in Bremen unterscheidet Leistungskurse und Grundkurse. Die Leistungskurse vermitteln ein erhöhtes Anforderungsniveau und werden mit 5 Wochenstunden unterrichtet, während die Grundkurse die notwendige Grundbildung für die Allgemeine Hochschulreife vermitteln und mit 2-3 (je nach Fach) Wochenstunden unterrichtet werden.
Während der Oberstufe in Bremen müssen die folgenden Fächer durchgehend besucht werden: Deutsch, Mathematik, fortgesetzte Fremdsprache, Naturwissenschaft, ein Fach im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, Sport.
Es ist verpflichtend einen Leistungskurs aus den Fächern Deutsch, Mathematik, fortgesetzte Fremdsprache oder Naturwissenschaft zu belegen. Wird eine Naturwissenschaft gewählt, dann muss der zweite Leistungskurs entweder Deutsch, Mathematik, fortgesetzte Fremdsprache oder ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabengebiet sein.
Ein Profil wird durch je einen Leistungskurs und mindestens zwei Grundkurse gebildet. Es müssen mindestens 2 Leistungskurse gewählt werden. Die restlichen Fächer sind Grundkurse.
AP-V Verordnung Abiturprüfung Bremen
Die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife
Die Gesamtqualifikation zur Berechnung der Allgemeinen Hochschulreife berechnet sich folgendermaßen:
- Insgesamt können 900 Punkte erzielt werden.
- Die Gesamtpunktezahl zum Bestehen des Abiturs setzt sich zusammen aus 2/3 der Punkte (max. 600 Punkte) aus den Halbjahresnoten und 1/3 (max. 300 Punkte) der Punkte aus den Abiturprüfungen.
Die Allgemeine Hochschulreife ist erreicht wenn der Schüler/die Schülerin mindestens 300 Punkte in der Gesamtqualifikation erreicht hat (neben den anderen Zugangsvoraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife). Diese 300 Punkte setzen sich zusammen aus:
- In der Qualifikationsphase müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
- In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Wann habe ich die Qualifikationsphase bestanden?
- Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden (Die Belegungspflicht kann nachgelesen werden unter AP-V §8 Abs. 5).
- Kein einzubringender Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- Es müssen insgesamt 8 Leitungskurse, 24 Grundkurse und ein Projektarbeit besucht bzw. erarbeitet werden.
- Es dürfen höchstens 2 Leistungskurse mit weniger als 5 Punkten (einfache Wertung) bewertet sein.
- Bei den Leistungskursen und Grundkursen zusammen dürfen maximal 6 Kurse mit einer Punktezahl weniger als 5 (einfache Wertung) bewertet sein.
Wann habe ich die Abiturprüfung bestanden?
- Die Punktezahl muss mindestens 100 Punkte betragen.
- Es müssen in 2 Prüfungsfächern, davon einem Leistungskurs, jeweils mindestens 20 Punkte erzielt werden (bei 4-facher Wertung) oder jeweils mindestens 25 Punkte (bei 5-facher Wertung).
- Es werden 4 Fächer geprüft – 3 Fächer schriftlich, 1 Fach mündlich
- Die beiden Leistungskurse werden schriftlich geprüft.
- Ein Grundkurs wird schriftlich geprüft.
- Ein Grundkurs wird mündlich geprüft.
Die 3 Aufgabenbereiche sprachlich-literarisch-künstlerisch (SLK), gesellschaftswissenschaftlich (GPR), mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (MINT) müssen durch die zu prüfenden Kurse in der Abiturprüfung abgedeckt werden.
Verordnung Gymnasiale-Oberstufe Bremen
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