Die Oberstufe in Brandenburg wird ab dem neuem Schuljahr 2017/2018 reformiert- es soll 2 Leistungskurse statt 5 geben.
In Brandenburg können die Schüler das Abitur entweder auf dem Gymnasium oder an der Gesamtschule oder dem Beruflichen Gymnasium machen. Auf dem Gymnasium macht der Schüler/die Schülerin das Abitur in 8 Jahren (G8) und an der Gesamtschule/dem Beruflichen Gymnasium wird das Abitur in 9 Jahren (G9) erreicht. Somit umgeht Brandenburg die Entscheidung ob G8 oder G9 eingeführt werden soll sehr elegant – beides ist möglich.
Die Einführungsphase in Brandenburg
Eine Einführungsphase gibt es in Brandenburg nur an den Gesamtschulen oder Beruflichen Gymnasien in Klasse 11. Die einjährige Einführungsphase bereitet die Schülerin/den Schüler auf die Qualifikationsphase vor. An Gymnasien geht es direkt von Klasse 10 über in die zweijährige Qualifikationsphase.
Die Qualifikationsphase in Brandenburg
Die Qualifikationsphase in Brandenburg unterscheidet Leistungskurse und Grundkurse. Die Leistungskurse vermitteln ein erhöhtes Anforderungsniveau und werden in 4 Wochenstunden (Mathematik im Leistungskurs in 5 Wochenstunden) unterrichtet. Die Grundkurse vermitteln die notwendige Grundbildung für die Allgemeine Hochschulreife und werden in 2-3 Wochenstunden (je nach Fach) unterrichtet.
Die Belegverpflichtung für die einzelnen Fächer bzw. Kurse wird schon in der Einführungsphase d.h. in Klasse 10 festgelegt und dann in der Qualifikationsphase fortgeführt. Nur der Intensivierungskurs wird durch den Seminarkurs ersetzt. Die Belegverpflichtung ergibt sich aus §8 GOSTV.
Die 3 Aufgabenbereiche sprachlich-literarisch-künstlerisch (SLK), gesellschaftswissenschaftlich (GPR), mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (MINT) müssen abgedeckt werden.
Die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife
Die Gesamtqualifikation zur Berechnung der Allgemeinen Hochschulreife berechnet sich folgendermaßen:
- Insgesamt können 900 Punkte erzielt werden.
- Die Gesamtpunktezahl zum Bestehen des Abiturs setzt sich zusammen aus 2/3 der Punkte (max. 600 Punkte) aus den Halbjahresnoten und 1/3 (max. 300 Punkte) der Punkte aus den Abiturprüfungen.
Die Allgemeine Hochschulreife ist erreicht wenn der Schüler/die Schülerin mindestens 300 Punkte in der Gesamtqualifikation erreicht hat (neben den anderen Zugangsvoraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife). Diese 300 Punkte setzen sich zusammen aus:
- In der Qualifikationsphase müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
- In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Wann habe ich die Qualifikationsphase bestanden?
- Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
- Kein einzubringender Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- Es dürfen höchstens 4 einzubringende Grundkurse mit weniger als 5 Punkten bewertet sein.
- Es dürfen höchstens 4 einzubringende Leistungskurse mit weniger als 5 Punkten bewertet sein.
Wann habe ich die Abiturprüfung bestanden?
- Die Punktezahl muss mindestens 100 Punkte betragen.
- Keine Prüfungsleistung darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- Es müssen mindestens 3 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten bewertet sein.
Oberstufen-Verordnung Brandenburg
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