Die Oberstufe in Baden-Württemberg besteht aus der einjährigen Einführungsphase und der zweijährigen Qualifikationsphase. Das Abitur kann sowohl in G8 wie auch G9 gemacht werden. Allerdings sind die Plätze an den 44 G9 Gymnasien begrenzt und werden verlost.
Die Einführungsphase in Baden-Württemberg
Die Einführungsphase findet in Klasse 10 beim 8-jährigen Gymnasium (G8) oder in Klasse 11 beim 9-jährigen Gymnasium (G9) statt. Es werden Informationsveranstaltungen angeboten, an denen Du alles über die zukünftigen Kurse und Wahlmöglichkeiten während der Oberstufe erfährst. Denn am Ende der Einführungsphase müssen die Kurse für die Qualifikationsphase gewählt werden.
Ein Wechsel der gewählten Kurse nach Abschluss der Wahl ist schwierig und nur in Ausnahmefällen wieder rückgängig zu machen. Deshalb ist jede Schülerin/jeder Schüler gut beraten sich im Vorfeld gut beraten zu lassen bzw. sich über ihren/seinen Berufswunsch oder Studienwunsch nach dem Abitur klar zu werden. Die Noten der Einführungsphase werden zwar auf dem Abiturzeugnis erwähnt, gehen aber nicht in die Berechnung der Abiturnote ein.
Die Qualifikationsphase in der Oberstufe Baden-Württemberg
Das Kurssystem der Qualifikationsphase in Baden-Württemberg unterscheidet Pflichtbereiche und Wahlbereiche. Die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft und ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich werden mit 4 Wochenstunden unterrichtet. Die weiteren Fächer werden mit 2 Wochenstunden unterrichtet. Ausnahme bildet die spät beginnende Fremdsprache im Wahlbereich (2-4 stündig). Der Seminarkurs wird mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
Bedingung für die Auswahl der Fächer ist immer, dass die 3 Aufgabenbereiche sprachlich-literarisch-künstlerisch (SLK), gesellschaftswissenschaftlich (GPR), mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (MINT) abgedeckt werden.
Die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife
Die Gesamtqualifikation zur Berechnung der Allgemeinen Hochschulreife berechnet sich folgendermaßen:
- Insgesamt können 900 Punkte erzielt werden.
- Die Gesamtpunktezahl zum Bestehen des Abiturs setzt sich zusammen aus 2/3 der Punkte (max. 600 Punkte) aus den Halbjahresnoten und 1/3 (max. 300 Punkte) der Punkte aus den Abiturprüfungen.
Die Allgemeine Hochschulreife ist erreicht wenn Du mindestens 300 Punkte in der Gesamtqualifikation erreicht hast (neben den anderen Zugangsvoraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife). Diese 300 Punkte setzen sich zusammen aus:
- In Block I (der Qualifikationsphase) müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden
- In Block II (der Abiturprüfung) müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Wann habe ich die Qualifikationsphase bestanden?
- Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
- Du musst Kurse in 5 Kernfächern belegen.
- Darunter sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache Pflicht.
- Die weiteren 2 Fächer kannst Du wählen mit der Vorgabe, dass ein Fach davon eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein muss. Unter dieser Voraussetzung kannst Du wählen: Religionslehre oder Ethik, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, weitere Fremdsprachen, Physik, Chemie, Biologie, Sport, Musik oder Bildende Kunst (Wahlkernfächer).
- Zusätzlich musst Du noch Fächer nach §12 NGVO belegen.
- In die Gesamtpunktzahl für Block 1 müssen mindestens 40 Kurse eingerechnet werden.
- Kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- Höchstens 20% der Kurse dürfen mit weniger als 5 Punkte bewertet sein.
- 32 Wochenstunden musst Du belegen.
Wann habe ich die Abiturprüfung bestanden?
- Du musst mindestens 100 Punkte erreichen.
- Keines der einzelnen Prüfungsergebnisse darf mit weniger als 4 Punkte (vierfache Punktezahl berechnet nach NGVO §15) bewertet sein. D.h. in jedem Prüfungsfach hast Du mindestens 1 Punkt erreicht.
- In 3 Prüfungsfächern musst Du jeweils mindestens 20 Punkte erreichen.
- Es gibt 5 Prüfungsfächer
- 4 schriftliche Prüfungsfächer und 1 mündliches Prüfungsfach.
- Die schriftlichen Prüfungsfächer sind:
- Deutsch
- Mathematik
- Fremdsprache im Kernfach
- Das weitere schriftliche Prüfungsfach kannst Du aus den Kernfächern frei wählen.
- Das mündliche Prüfungsfach kannst Du gemäß NGVO §19 wählen. Es besteht auch die Möglichkeit anstelle des mündlichen Prüfungsfaches die besondere Lernleistung zu wählen.
Abiturverordnung Baden-Württemberg NGVO
Leitfaden Abitur Kultusministerium Baden-Württemberg
Ulrike Weiler meint
Hallo, vielen Dank für die Informationen, sie sind sehr übersichtlich dargestellt. Toll wäre es, wenn bei der Erläuterung des Abiturs die aktuellen Infos eingearbeitet werden würden, denn es gibt ja für das Abi 2021 wieder Leistungskurse