An der Oberschule in Sachsen werden die Hauptschule und die Mittelschule zusammengefasst. Du kannst Die Oberschule in Sachsen von Klasse 5 bis 9 oder von Klasse 5 bis 10 besuchen.
Die Klassen 5 und 6 sind für alle Oberschüler gleich und haben eine orientierende Funktion.
Erst von Klasse 7 an musst Du Dich für den Hauptschulbildungsgang oder den Realschulbildungsgang entscheiden.
Realschul- oder Hauptschulbildungsgang?
Ab Klasse 7 werden die Schüler an der Oberschule aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt, je nachdem welchen Abschluss Du machen möchtest. Und natürlich wird auch entsprechend Deiner Leistung aufgeteilt. Es findet eine äußere Differenzierung statt. Unterrichtet wirst Du entweder im Hauptschulbildungsgang oder im Realschulbildungsgang. Die Differenzierungsfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Chemie und Physik.
Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres von Klasse 6 beschließt die Klassenkonferenz welchen Bildungsgang Du zukünftig auf der Oberschule in Sachsen besuchen sollst. Es wird versucht auch die Meinung Deiner Eltern zu berücksichtigen. Aber zum Großteil kommt es natürlich auf Deine bisherigen Leistungen an.
Zum Beispiel wirst Du von der Klassenkonferenz für den Hauptschulbildungsgang vorgeschlagen, wenn Du in mehr als zwei Differenzierungsfächern die Note 4 oder schlechter hast.
Solltest Du Dich im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres allerdings steigern, dann kann die Klassenkonferenz ihre Meinung nochmals ändern. Wenn Deine Leistungsentwicklung vermuten lässt, dass Du für den Realschulbildungsgang geeignet bist, dann bekommst Du von der Klassenkonferenz eine neue Beurteilung und Empfehlung.
Neigungskurse (Wahlpflichtbereich)
Ab Klasse 7 bis Klasse 9 kannst Du die Neigungskurse wählen.
Du kannst wählen unter den Schwerpunkten
- Naturwissenschaft und Technik
- Kunst und Kultur
- Soziales und gesellschaftliches Handeln
- Sprache und Kommunikation
- Gesundheit und Sport
- Informatik und Medien
- Unternehmerisches Handeln
Du kannst Dich auch für eine zweite Fremdsprache entscheiden. Die zweite Fremdsprache musst Du dann schon ab Klasse 6 besuchen. Falls Du ein sehr leistungsstarker Schüler / eine sehr leistungsstarke Schülerin bist und mit dem Gedanken spielst auf das Gymnasium zu wechseln, dann kann es sinnvoll sein die zweite Fremdsprache zu wählen. Denn auf dem Gymnasium ist die zweite Fremdsprache Pflicht.
Praktikum
An der Oberschule in Sachsen ist ein zweiwöchiges Betriebspraktikum Pflicht. In den meisten Fällen wird das Praktikum in Klasse 8 gemacht. Deine Schule kann sich aber auch für andere Formen des Betriebspraktikums entscheiden. Zum Beispiel kann die Schule das Praktikum verlängern. Welche weiteren Möglichkeiten die Schule hat das Praktikum zu verändern, das kannst Du in §19 Sächsische Schulordnung für Mittelschulen nachlesen.
Versetzung
In die nächste Klasse wirst Du versetzt, wenn Du in allen Fächern jeweils mindestens die Note 4 hast.
Die Abschlüsse
An der Oberschule in Sachsen kannst Du die folgenden Abschlüsse machen:
- Den Hauptschulabschluss
- Den qualifizierenden Hauptschulabschluss
- Den Realschulabschluss
Der Hauptschulabschluss
Von Klasse 7 bis Klasse 9 geht der Hauptschulbildungsgang. Du kannst im Hauptschulbildungsgang entweder den Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss machen.
Die besondere Leistungsfeststellung
Die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung ist für Dich Pflicht, wenn Du im Hauptschulbildungsgang bist. Dann musst Du in der 9. Klasse an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen.
Bist Du im Realschulbildungsgang, dann nimmst Du in der Regel nicht an der besonderen Leistungsfeststellung teil. Deine Eltern können allerdings einen Antrag stellen, sodass Du an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen darfst. Dazu muss ein besonderer Grund vorliegen. Ein besonderer Grund liegt zum Beispiel vor, wenn Du beabsichtigst nach Klasse 9 von der Schule abzugehen und keinen Realschulabschluss machen möchtest. Dann hast Du die Möglichkeit den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erwerben, wenn Du die besondere Leistungsfeststellung bestehst.
Die besondere Leistungsfeststellung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Im schriftlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung musst Du jeweils eine Prüfung machen in den Fächern
- Deutsch ( Du hast 180 Minuten Arbeitszeit )
- Mathematik ( Du hast 180 Minuten Arbeitszeit )
- Englisch ( Du hast 90 Minuten Arbeitszeit für den schriftlichen Teil )
In Englisch besteht die Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil, in dem die Sprachkompetenz geprüft wird. Den praktischen Teil machst Du zusammen mit einer Mitschülerin / einem Mitschüler. Für den praktischen Teil habt Ihr 20 Minuten Zeit.
Alle Aufgaben stellt das Sächsische Staatsministerium für Kultus zentral mit Ausnahme der praktischen Prüfung in Englisch.
In zwei Fächern, in denen Du nicht schriftlich geprüft wurdest, musst Du noch eine mündliche Prüfung machen. Die beiden mündlichen Prüfungsfächer kannst Du wählen. Der Prüfungsausschuss soll sich für Deine Wahl entscheiden, muss es aber nicht.
Der Hauptschulabschluss an der Oberschule in Sachsen
Den Hauptschulabschluss hast Du bestanden, wenn Du die folgenden Bedingungen erfüllst:
- in allen Fächern hast Du mindestens die Note 4 erreicht oder kannst ausgleichen
- Ausgleichen darfst Du die Note 5 in nur EINEM der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales. Ausgleichen kannst Du die Note 5 dann mit mindestens der Note 3 in einem anderen der genannten Fächer.
- in allen anderen Fächern darfst Du höchstens 3 Mal ausgleichen. Das heißt die Note 5 in einem Fach musst Du mit mindestens der Note 3 in einem anderen Fach ausgleichen.
- in KEINEM Fach hast Du die Note 6
- Du hast an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen
Der qualifizierende Hauptschulabschluss an der Oberschule in Sachsen
Den qualifizierenden Hauptschulabschluss hast Du bestanden, wenn Du die folgenden Bedingungen erfüllst:
- in allen Fächern hast Du mindestens die Note 4 erreicht oder kannst ausgleichen
- Ausgleichen darfst Du die Note 5 in nur EINEM der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales. Ausgleichen kannst Du die Note 5 dann mit mindestens der Note 3 in einem anderen der genannten Fächer
- in allen anderen Fächern darfst Du höchstens 3 Mal ausgleichen. Das heißt die Note 5 in einem Fach musst Du mit mindestens der Note 3 in einem anderen Fach ausgleichen
- in KEINEM Fach hast Du die Note 6
- Du hast an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen
Die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung
Die besondere Leistungsfeststellung hast Du erfolgreich bestanden, wenn
- Der Durchschnitt aller Deiner Jahresnoten im Hauptschulabschluss nicht schlechter als die Note 3 ist
- Du in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als 4 hast
- In allen Prüfungen der besonderen Leistungsfeststellung mindestens die Note 4 erreicht wurde
Die Jahresnote berechnet sich so: Hast Du eine Prüfung in der besonderen Leistungsfeststellung abgelegt, dann geht die Note dieser Prüfung zu 1/3 in die Bewertung der Jahresnote ein. Mit 2/3 geht der Durchschnitt deiner Noten für dieses Fach aus dem letzten Schuljahr in die Jahresnote ein. Zum Beispiel: Du hast im Fach Deutsch die Note 3 in der besonderen Leistungsfeststellung erreicht. Der Durchschnitt Deiner Noten im Fach Deutsch in der 9. Klasse ist die Note 2. Dann geht die Note 3 zu 1/3 und die Note 2 zu 2/3 in die Bewertung der Jahresnote ein. Somit würdest Du die Note 2 als Jahresnote im Fach Deutsch erhalten.
Wenn Du den qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden hast, dann hast Du die Möglichkeit auf den Realschulbildungsgang zu wechseln. Du kannst Dich jetzt entscheiden, ob Du direkt in Klasse 10 im Realschulbildungsgang weitermachst. Oder Du wiederholst nochmals die Klasse 9 im Realschulbildungsgang.
Der Realschulabschluss
Der Realschulbildungsgang geht von Klasse 7 bis Klasse 10 und schließt mit dem Realschulabschluss ab.
Um den Realschulabschluss zu bestehen musst du an einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erfolgreich teilnehmen.
Die schriftliche Abschlussprüfung
Vier Fächer werden schriftlich geprüft:
- Deutsch ( Du hast 240 Minuten Arbeitszeit )
- Mathematik ( Du hast 240 Minuten Arbeitszeit )
- Englisch ( Es gibt einen schriftlichen Teil und einen praktischen Teil. Für den schriftlichen Teil hast Du 180 Minuten Arbeitszeit. An der praktischen Prüfung nehmen im Allgemeinen 2 Schüler gleichzeitig teil. Die praktische Englisch-Prüfung soll die mündliche Sprachkompetenz testen. Die praktische Prüfung dauert ungefähr 25 Minuten )
- Unter den Fächern Physik, Chemie, Biologie musst Du eines als schriftliches Prüfungsfach auswählen ( Du hast 150 Minuten Arbeitszeit )
Alle schriftlichen Prüfungsfächer werden zentral gestellt vom sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ausnahme ist die praktische Englischprüfung. Sie wird von Deinem Fachlehrer gestellt.
Die mündliche Abschlussprüfung
In einem Fach, das Du noch nicht als schriftliche Prüfung hattest, musst Du noch eine mündliche Abschlussprüfung ablegen. Du kannst Dir Dein mündliches Prüfungsfach auswählen. Letztlich endlich aber entscheidet der Prüfungsausschuss darüber, in welchem Fach Du mündlich geprüft wirst. In den meisten Fällen wird sich der Prüfungsausschuss für Deine Wahl entscheiden.
Die mündlichen Prüfungen werden von Deinen Fachlehrer erstellt und dauern in der Regel 20 Minuten.
Die Leistungsbewertung
Die jeweilige Endnote von jedem Prüfungsfach wird zu je der Hälfte aus der Prüfungsnote und Deiner Jahresnote gebildet. Deine Jahresnote wird aus allen bewerteten Leistungen der zehnten Klasse gebildet.
Hast Du in einem Fach keine Prüfung abgelegt, dann ist Deine Endnote die Jahresnote dieses Faches.
Wann hast Du den Realschulabschluss bestanden?
Die Abschlussprüfung an der Oberschule in Sachsen für den Realschulabschluss hast Du bestanden, wenn:
- Deine Endnoten in allen Fächern mit der Note 4 oder besser bewertet werden
- Du nur einmal die Note 5 hast und diese Note 5 ausgleichen kannst mit mindestens der Note 3 in einem anderen Fach
- Du in zwei Fächern die Note 5 hast und diese Note 5 ausgleichen kannst mit einmal der Note 2 und einmal der Note 3 oder besser in anderen Fächern. Unter den zwei Fächern mit der Note 5 darf NICHT das Fach Deutsch oder Mathematik oder Englisch oder das Neigungsfach (Physik, Chemie, Biologie) sein
Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis
Hast du den Realschulabschluss an der Oberschule in Sachsen bestanden, dann bekommst Du ein Abschlusszeugnis.
Falls Du den Realschulabschluss nicht bestanden hast und ihn auch nicht wiederholen möchtest, dann bekommst Du ein Abgangszeugnis. In diesem Abgangszeugnis sind Deine Noten der Klasse 10 enthalten. Das Abgangszeugnis enthält dann entweder den Vermerk „der Schüler / die Schülerin hat den Hauptschulabschluss erworben“. Oder, wenn Du an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen hast, dann enthält Dein Abgangszeugnis den Vermerk „ der Schüler / die Schülerin hat den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben“.
Empfehlungen zur optimalen Vorbereitung
Im Anschluss sind hier einige Empfehlungen gelistet, mit denen Du Dich besser auf Deinen Realschulabschluss vorbereiten kannst.
Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Oberschule in Sachsen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen.
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Lennart Janssen meint
Vielen Dank! Sehr gute, informative und vor allem ausführliche Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Lennart W. Janssen