Bald hast Du ein Schulkind. Oder Vielleicht ist Dein Kind bereits in der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz? Die Abläufe an der Grundschule sind anders als noch in der Kita. Außerdem gilt von jetzt an die Schulpflicht, das heißt es herrscht Anwesenheitspflicht. An viele Dinge müsst Ihr, Du und Dein Kind, Euch erst gewöhnen. In diesem Artikel findest Du viele nützliche Informationen, die Dir im kommenden Jahr weiterhelfen.
Fächer und Unterrichtszeiten
In der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz hat Dein Kind die Fächer
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Religion oder Ethik
- Sport
- Musik
- Bildende Kunst, Textiles Gestalten, Werken
Außerdem wird noch eine Fremdsprache integriert unterrichtet. Das kann entweder Englisch oder Französisch sein. Was das bedeutet, dazu schreibe ich weiter unten ausführlicher.
Der Unterricht beginnt in der Regel um 8 Uhr morgens und geht in der 1. Klasse der Grundschule Rheinland-Pfalz bis 12 Uhr. Eine tägliche Schulzeit von vier Zeitstunden ist von jetzt an Pflicht für Dein Kind.
Die Pausenzeit + Betreutes Frühstück beträgt in der 1. Klasse 50 Minuten am Vormittag und ist in der Schulzeit enthalten.
Betreutes Frühstück
Beim betreuten Frühstück bleiben die Kinder im Klassenzimmer und essen gemeinsam ihr Pausenbrot. Die Klassenlehrkraft bleibt bei den Kindern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Kinder ein wenig essen und trinken. Denn, würde es direkt auf den Pausenhof gehen, würden viele Kinder vergessen ihr Pausenbrot zu essen und stattdessen gleich losstürmen zum Spielen.
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Bildungsplan
Der Bildungsplan der Grundschule in Rheinland-Pfalz enthält die einzelnen Teilrahmenpläne der Unterrichtsfächer. Zum Beispiel gibt es einen Teilrahmenplan für das Fach Deutsch oder einen Teilrahmenplan für das Fach Mathematik.
In diesen Teilrahmenplänen ist festgelegt welche Bildungsziele beziehungsweise welche Kompetenzen die Kinder am Ende ihrer Grundschulzeit erreicht haben sollen.
Die Aufteilung der Zwischenziele liegt bei den Grundschulen. Das heißt jede Grundschule erarbeitet einen sogenannten Arbeitsplan für die jeweiligen Klassenstufen. Und weil jede Klasse aus immer wieder anderen individuellen Persönlichkeiten zusammengesetzt ist, muss auch ein Arbeitsplan immer wieder angepasst werden.
Die 1. und 2. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz bilden eine pädagogische Einheit. Das bedeutet, dass erst am Ende der 2. Klasse die Gesamtentwicklung beziehungsweise die Lernentwicklung Deines Kindes betrachtet wird. Bis dahin soll dein Kind alle festgelegten Kompetenzen des Bildungsplans (bis zur 2. Klasse) erworben haben.
Deutsch
Das Fach Deutsch wird in die folgenden Kernbereiche unterteilt
- Sprechen und Zuhören
- Lesen, Umgang mit Texten und Medien
- Schreiben
- Richtig schreiben
- Texte verfassen
- Sprache und Sprachgebrauch
Wie in so vielen anderen Bundesländern auch, geht der Trend in Rheinland-Pfalz hin zum Einüben der „Basics“ in der Grundschule. In Deutsch wird wieder mehr Wert auf Schreiben und Lesen gelegt.
Ab dem Schuljahr 2022/23 wird deshalb der Grundwortschatz verbindlich eingeführt. Der Grundwortschatz enthält ungefähr 850 Wörter, die bis zum Ende der Grundschulzeit von den Kindern beherrscht werden sollen.
Hier ist der Link zum Grundwortschatz für die Grundschulen in Rheinland-Pfalz.
Dein Kind lernt das Schreiben in der 1. Klasse in Druckbuchstaben. Schreibschrift wird erst in den nächsten Klassenstufen gelernt, weil die Kinder zum jetzigen Zeitpunkt die einzelnen Buchstaben noch nicht gut voneinander unterscheiden können, wenn diese in Schreibschrift geschrieben werden.
Auch ein Füller kommt in der 1. Klasse noch nicht zum Einsatz.
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Mathematik
Der Teilrahmenplan für Mathematik gibt die folgenden Bereiche vor, die Dein Kind von jetzt an lernen soll:
- Raum und Form
- Zahlen und Operationen
- Größen und Messen
- Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
Integrierter Fremdsprachenunterricht
Entweder Englisch oder Französisch wird als Fremdsprache bereits ab der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz unterrichtet. Welche Sprache gelehrt wird, das bestimmt die Grundschule, denn das richtet sich nach den Möglichkeiten der Grundschule.
Der Fremdsprachenunterricht soll, wenn möglich, nicht als eigenständiger Fachunterricht geführt werden. Sondern die Fremdsprache soll integriert unterrichtet werden, am besten von der Klassenlehrkraft.
Integriert bedeutet, dass der Fremdsprachenunterricht in alle Fächer eingebunden wird und dadurch auch täglich in kleineren Einheiten unterrichtet werden kann. 50 Minuten stehen in der Woche für den Fremdsprachenunterricht zur Verfügung.
Zur Dokumentation der Sprachenentwicklung führt Dein Kind sein Sprachenportfolio.
Das Führen dieser Sammelmappe ist verpflichtend für Dein Kind. In seinem Sprachenportfolio sammelt Dein Kind während der ganzen Grundschulzeit Arbeitsproben, Lernergebnisse und Arbeitsstände zur gelernten Fremdsprache.
Das Fremdsprachen-Lernen wird in der Grundschule in Rheinland-Pfalz nicht mit Noten bewertet. Stattdessen gibt die Lehrkraft ihren Input zum Lernstand Deines Kindes ebenfalls im Sprachenportfolio.
Klassenlehrerprinzip
In der Grundschule in Rheinland-Pfalz gilt das Klassenlehrerprinzip. Das heißt, die Klassenlehrkraft übernimmt eine besondere pädagogische Verantwortung für ihre Klasse. Gerade in den ersten beiden Klassenstufen soll die Klassenlehrkraft den Großteil des Unterrichts abdecken.
Eine Lehrkraft hat die Entscheidungsfreiheit den Unterricht zeitmäßig so zu gestalten wie sie es für richtig hält. Natürlich muss sie dabei die Pausenzeiten und die Gesamtunterrichtszeit einhalten. Aber über die Verteilung des Lernstoffs innerhalb der Zeiten entscheidet die Lehrkraft.
Denn gerade in den Eingangsklassen können sich die Kinder noch nicht so lange am Stück konzentrieren. Da ist es dann sinnvoll öfter zwischendurch Bewegungsspiele oder einfach eine kleine Pause zu machen.
Noten
In der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz bekommt Dein Kind noch keine „richtigen“ Noten. Die Lehrkraft beobachtet Dein Kind und seine Leistungen. Es geht in der 1. Klasse hauptsächlich um die individuelle Leistungsentwicklung Deines Kindes.
Es finden sogenannte schriftliche Überprüfungen, keine schriftlichen Leistungsnachweise während der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz statt.
Eine schriftliche Überprüfung soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Schriftliche Überprüfungen finden nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht statt. Inhalt der Überprüfungen sind nur die laufenden Unterrichtsinhalte.
Innerhalb von fünf Kalendertagen dürfen maximal zwei schriftliche Überprüfungen geschrieben werden.
Mindestens drei Tage im Voraus wird die schriftliche Überprüfung angekündigt.
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Individuelle Lernentwicklung
Das Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch wird erst ab der 2. Klasse verpflichtend. Es macht trotzdem Sinn, mit der Klassenlehrkraft mindestens einmal im Jahr, ein ausführliches Gespräch zu führen.
Denn, wenn Du von Beginn an ein vertrauensvolles Verhältnis zur Klassenlehrkraft aufbaust, dann könnt ihr auch bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten gut gemeinsam reagieren. Ob Du Dein Kind zu diesem Gespräch mitnimmst, das bleibt Dir freigestellt.
Gerade in den Anfangsjahren ist es wichtig, über die Lernentwicklung des eigenen Kindes, informiert zu bleiben . So kannst Du frühzeitig handeln, sollten sich Schwierigkeiten zeigen, zum Beispiel beim Lesen lernen oder Rechnen.
Versetzung und Zeugnis
Zum Schulhalbjahr gibt es in der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz kein Zeugnis.
Erst am Ende des Schuljahres bekommt Dein Kind in der 1. Klasse ein Jahreszeugnis. Dieses Jahreszeugnis ist ein sogenanntes Berichtszeugnis. Es enthält keine Noten sondern eine rein schriftliche Bewertung.
Diese schriftliche Bewertung enthält Aussagen zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten Deines Kindes. Außerdem geht die Klassenlehrkraft auf die Lernbereitschaft und die Lernentwicklung Deines Kindes ein und beschreibt die Fähigkeiten und Schwierigkeiten, die es in der 1. Klasse hat. Als weiteren Punkt werden noch die besonderen Interessen Deines Kindes beschrieben.
In §39 der Grundschulordnung RLP kannst Du alles genau nachlesen.
Das Fremdsprachenlernen wird nicht im Zeugnis bewertet. Es gibt einen Vermerk im Zeugnis der Grundschule, dass die Bewertung der Leistungen in der Fremdsprache im Sprachenportfolio vorgenommen wird.
Empfehlungen zum Üben
Es gibt viele Möglichkeiten wie Du Dein Kind in der 1. Klasse der Grundschule in Rheinland-Pfalz am besten unterstützen kannst.
Zum einen ist es sehr wichtig regelmäßig lesen zu üben. Lesen ist eine wichtige Fähigkeit für Dein Kind, und regelmäßiges Üben ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass es gute Lese- und Schreibfähigkeiten entwickelt. Regelmäßiges Lesen hilft Erstklässlern, ihren Wortschatz zu erweitern, das Leseverständnis zu verbessern und den Lesefluss zu steigern.
Zum anderen kannst Du zusammen mit Deinem Kind kleine Aufgaben bearbeiten. Die etwas aufwändigere Variante ist es, im Internet nach Klassenarbeiten für das jeweilige Fach und Thema zu suchen und diese dann auszudrucken. So lernt Dein Kind die Fragestellungen eines Themas und weiß dadurch wie es diese Fragen beantworten soll.
Denn oftmals weiß ein Kind einfach nicht was es zu einer bestimmten Frage auf das Blatt schreiben soll obwohl es den Lernstoff eigentlich kann. Die Frage zu verstehen, daran hapert es vielmals. Gerade dadurch, dass Du Musteraufgaben und Klassenarbeiten mit Deinem Kind zusammen übst, lernt Dein Kind mit den Fragestellungen in den Klassenarbeiten besser zurecht zu kommen.
Einfacher ist es einen Übungsblock oder ein Übungsbuch zu kaufen. Darin ist dann meistens der gesamte Stoff des Schuljahres gesammelt. Du musst dann nicht für jede Arbeit wieder auf die Suche im Internet gehen, sondern kannst einfach das Buch hervorholen und das jeweilige Aufgabengebiet mit Deinem Kind bearbeiten.
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